Noch zwei Mal Baal mit Brecht

18. Februar 2015. Aktualisierung 19. Februar, 12:00 Uhr – Nach über sechsstündiger Marathonsitzung vor dem Landgericht München I einigten sich der Suhrkamp-Verlag als Vertreter der Brecht-Erben und das Residenztheater: Die Baal-Inszenierung von Frank Castorf darf noch einmal in München und einmal beim Theatertreffen in Berlin gezeigt werden. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das Theater. Das Theater erklärt, weitere Baal-Aufführungen mit Fremdtexten zu unterlassen. In dem Verfahren waren die Resi-Dramaturgen Sebastian Huber und Angela Obst sowie Suhrkamp-Theaterverleger Frank Kroll als Zeugen vernommen worden.

Ein erster Vergleichsvorschlag des Residenztheaters im Lauf der Verhandlung war vom Suhrkamp Verlag abgelehnt worden. Dieser Vorschlag hatte u.a. beinhaltet, den Titel der Inszenierung zu ändern, vor jeder Aufführung auf die Urheberrechts-Problematik hinzuweisen und sich beim Suhrkamp-Verlag besonders zu bedanken.

Der Verlag hatte Ende Januar beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Frank Castorfs Inszenierung am Residenztheater beantragt, da es sich um eine "nicht autorisierte Bearbeitung des Stückes" handele. Castorf hat dem 1918 entstandenen Brecht-Drama in seiner Inszenierung zahlreiche Fremdtexte hinzugefügt.

Man werde selbstverständlich nach einem "kreativen Umgang mit der entstandenen Situation suchen", teilte Residenztheater-Intendant Martin Kušej am Tag nach der Verhandlung mit. Dass Castorfs Inszenierung auch ohne Brecht-Texte funktionieren könnte, darüber wurde bereits während der Berliner Pressekonferenz laut nachgedacht, in deren Kontext "Baal" für das Berliner Theatertreffen nominiert worden ist.

(sle / Rupprecht Podszun)

 

Zu einem ausführlichen Bericht des dramatischen Verhandlungsverlaufs von Rupprecht Podszun, Professor für Jura an der Universität Bayreuth, geht es hier.

 

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Kommentare  
Baal-Vergleich: Urheberrecht eine Katastrophe
Das derzeitge Urheberrecht ist für den Kulturbetrieb eine Katastrophe, Brecht ist ein Mahnendes Beispiel dafür: Hier Blockieren 1-2 Erben, wodurch hunderten von Künstlerinnen sowie einem Publikum von Zehntausenden Weltweit ein freier Umgang mit längst Geschichte gewordenen Kulturgut vorenthalten wird.
Baal-Vergleich: Inhalt?
Was war Inhalt des Vorschlags?
Baal-Vergleichl: Wer soll verfügen?
Wer soll denn Ihrer Meinung nach über das Urheberrecht verfügen, wenn nicht der Urheber? Der Staat? Eine Aktiengesellschaft aus Amerika?
Baal-Urteil: unglaublich
Unglaublich diese Vorgehensweise, Frau Schall, die verbliebenen Erben und der Verlag sollten sich schämen. Hier geht es nicht um Urheberrechte, für die ich sehr eintrete.
Was für Frau Weigel in der DDR notwendig war, das Erbe Brechts zu schützen, davon kann man bei einer Castorfinszenierung wohl nicht ausgehen. Wenn dieser kreative, offene Umgang mit dem Erbe Brechts untersagt wird, untersagt von unbedeutenden Erbenkünstlern, empfinde ich das empörend. Schande über solche Machenschaften!
Baal-Vergleich: verkauft sich gut
Und es ist reines Profitdenken, dass die Inszenierung dann doch noch einmal beim Theatertreffen gezeigt werden darf. Verkauft sich eben gut, so eine eigentlich "verbotene" Inszenierung. Beinahe würde man denken, das sei ein abgekartetes Spiel zwischen TT-Lobby und Suhrkamp-Verlag.
Baal-Vergleich: schlampig gearbeitet
Es gibt eben bestimmte Rechte und Pflichten, wenn man bestimmte Autoren aufführen will. Und bei Bertolt Brecht sind eben die Erben sehr streng, das ist auch kein Geheimnis. Und wer Castorf kennt, der weiß, dass er nicht vom Blatt inszeniert, sondern eben ergänzt. Der Verlag hätte niemals die Rechte herausgeben dürfen für eine Brecht-Inszenierung von Castorf und das Residenztheater niemals Castorf Brecht inszenieren lassen. Letztlich haben Verlag und Theater jeweils schlampig gearbeitet.
Baal-Vergleich: mit Marx gesprochen
Expropriiert die Expropriateure!
Baal-Vergleich: schwere Kategorien
Kreativer, offener Umgang, das sind Kategorien, mit denen es die richterliche Gewalt schwer hat. Wenn in einem Vertrag zwischen einem Verlag und einem Theater unzweifelhaft vermerkt ist, inwieweit ein Text bearbeitet oder nicht bearbeitet werden darf. Ist es die Sache des Theaters, seinen Teil der Vereinbarung zu erfüllen. Als Alternative dazu gibt eine Vielzahl von Autoren, die anders mit ihrem Urheberrecht verfahren als Brecht und dessen Erben.
Baal-Vergleich: traurige Folge
und was ist die traurige Folge? jedes Theater wird sich in Zukunft dreimal überlegen, ob es wirklich Brecht auf den Spielplan nehmen will - und sich wohl im Zweifel immer dagegen entscheiden...
Baal-Vergleich: Zeit und Geld fürs Recht
@3 nicht ganz unwichtig in diesem Fall: Der "Urheber" ist schon lange Tot. Die Ausdehnung des schutzes auf 70 Jahre nach Tot des Urhebers ist eine absurde Gesetzesänderung gewesen, durchgesetzt von Verlagen und Konzernen wie Disney (die selber wirklich alles komplett aus dem Kulturerbe geklaut haben), gegen das Interesse der Allgemeinheit. Ich habe dazu eine sehr treffende Formulierung bei den Piraten gefunden: "Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit." Mit anderen worten: Brecht hat damals selber dermassen viel abgeschrieben, dass es unsittlich ist, anderen (in diesem fall ist es eine Inszenierung, die zum Theatertreffen eingeladen worden ist, zu der also noch mal ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht) nun das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Kunstfreihet zu verwehren! Die Brecht- erben wollten per Klage auch schon mal ein Heiner Müller Werk zerstören, nur war dessen Witwe und der Verlag ausdauernd (und vermögend) genug, bis zum Bundesverfassugsgericht durchzuhalten. Das hat Müller dann in allen Punkten recht gegeben. Das Residenztheater würde vermutlich auch Recht bekommen, aber die agressive Politik der Erben baut darauf, dass niemand die Zeit und das Geld für so einen langjährigen Rechtsstreit hat.
Baal-Vergleich: Theater am Gericht
Der interessanteste Teil der Inszenierung ist nunmehr am Landgericht München gezeigt worden.
Baal-Vergleich: Urheberrecht schützt Autoren
@10 Selbst zusammengeklautes Textmaterial ist irgendwann von irgendwem erstellt worden. Das Urheberrecht abzuschaffen bedeutet die Entlohnung der Autoren abzuschaffen. So wird es keinen zweiten Text geben und keinen dritten. Man bekäme praktisch nur noch Stückemarktautoren, die nach erfolgter Defloration weggeworfen und sofort ersetzt werden.
Baal-Vergleich: kein Profitdenken
@inga: profitdenken? bei EINER baal-vorstellung auf dem theatertreffen? einer vorstellung, die - als castorf-gastspiel in seiner künstlerischen heimat berlin- so oder so ausverkauft gewesen wäre? also, so viel mehr profit kann das inszenierungsverbot gar nicht einbringen...
Baal-Vergleich: ein wenig schwanger
Das ist so bescheuert, ich bestell ein Portrait bei Arnulf Rainer und beschwere mich anschließend über die Übermalung. Und entweder verboten oder erlauben, dazwischen gibt's nur ein wenig schwanger...
Baal-Vergleich: Velodrom anmieten
Na da kann man ja nur hoffen, dass die Organisatoren des Theatertreffen schon mal das Berliner Velodrom für die Aufführung anmieten. Wird wohl der wertvollste Castorf-Abend aller Zeiten und der Andrang groß sein.Riesig!
Baal-Vergleich: Oma Müllers Erbe
@10 Die Piraten haben sich glücklicherweise mit Äußerungen wie den von Ihnen zitierten selbst erledigt. Um Himmels willen: Wenn Oma Müller stirbt, dann hinterlässt sie ihre Eigentumswohnung den Kindern und keiner käme auf die Idee, sie zu enteignen mit der Begründung sie habe die Wohnung ja nur kaufen können, weil sie in einem entsprechenden Umfeld gelebt habe. Und niemand fordert ersnthaft, die Werke eines verstorbenen Bildenden Künstlers zu Gunsten der Allgemeinheit zu verkaufen, weil er von tradierten Techniken und gegenwärtigen Diskursen profitiert hätte. Warum sollten die Erben von Autoren anders behandelt werden, als die Erben von Eigenheimbesitzern? Man könnte natürlich das Erben insgesamt verbieten. Das wäre ok.
Baal-Vergleich: zu Lebzeiten beklaut
@ kirillov.genau so ist es niemand hat so ausdauernd und so offen bei anderen geklaut wie Brecht.er hat sich auch immer dazu bekannt.seine vielen Mitarbeiter also die berlau die Steffin etc. kriegen im übrigen rein gar nichts von dem ach so schützenswerten ab.und die würden da sehr gründlich schon zu Lebzeiten beklaut.was die lieben brechterben da veranstalten ist reine Heuchelei.
Übrigens welches brechtstück ist denn überhaupt nicht durch anverwandlung bestehenden Materials das durch eigentexte ergänzt wurde entstanden.
Baall?schwejk?antigone?dreigroschenoper(beggars Opera)?coriolan?kreidekreis?....ja welches denn nun?
Baal-Vergleich: gegen neue Strömungen
Ich bin dafür die Erben Brechts damit zu strafen, das man mindestens ein Jahr lang keinen Brecht spielt! Es ist verdammt ärgerlich wie hier mit künstlerischer Freiheit umgegangen wird. Das hätte Brecht sicherlich nicht gewollt, der immer für neue Strömungen offen war und selbst mit dem "epischen Theater" neue Maßstäbe setzen wollte. Davon scheinen die Erben keine Ahnung zu haben! Traurig und skandalös!
Baal-Vergleich: Immer wenn man denkt...
Immer wenn man denkt, schlimmer als die Wagners geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Brechtlein her!
Baal-Vergleich: Oma Müllers Krempel
@ 16: Lieber Christoph,
es geht doch bloß darum, dass der Nachmieter Oma Müllers Eigenheim neu tapezieren möchte.

Man kann doch eine Immobilie nicht vermieten, den Mieter aber zwingen, Oma Müllers Krempel bis 70 Jahre nach ihrem Tod unangetastet drin zu lassen.

Ich habe jetzt folgende Phantasie: Der arme B.B. kommt im Frühjahr 2015 auf die Erde zurück und möchte ein Stück nach Ideen eines Brecht-Stücks schreiben. Die Novelle würde davon handeln, dass er an den Brecht-Erben scheitert.
Baal-Vergleich: Verzicht?
Als ob ein einziger von euch zum Wohle aller auf sein Erbe verzichten würde.
Baal-Vergleich: doch, man kann
Lieber Guttenberg, doch, das kann man. Und wer nicht in Oma Müllers Krempel wohnen will, der sollte Oma Müllers Eigenheim eben nicht mieten. Und wer den Brecht nicht so spielen will, wie es die Erben wünschen, der spielt eben was anders. Polonius hats schon vorgeschlagen. Wenn schon Enteignung, dann überall und nicht nur bei den Urhebern oder ihren Erben!
Baal-Vergleich: worum's ging
@ 13., aha: Na ja, für die Theatertreffenorganisatoren wäre es wohl ein herber Rückschlag geworden, wenn der Suhrkamp-Verlag die EINE Aufführung dort auch nicht zugelassen hätte. Darum ging's mir.
Baal-Urteil: unser aller Erbe
Eventuell sollten wir hier nicht darüber diskutieren, was die Brechterben für Rechte haben und für wie lange, sondern einfach mal in Brechts Sinne eine grundlegende Systemfrage stellen. Als unordentlicher Marxist hätte der sicherlich gesagt, Erbe an sich ist unmoralisch, weil es Menschen in Besitz setzt, die nie auch nur einen Handschlag für die Entstehung eines Werks getan haben, von dessen Tantiemen aber noch 60 Jahre später nach Paris einkaufen fahren. Hier geht es nicht um einen mittelständischen Familienbetrieb, der zerfällt, wenn ihn die Kinder nicht übernehmen, sondern um unser aller kulturelles Erbe, dass qua ius sanguinis von einigen Wenigen verwaltet und vermarktet werden darf. Ob diese Einsicht allerdings rechtfertigen würde, dass das Resi behauptet, sie hätten da Baal VON Bertolt Brecht gemacht, sei mal dahingestellt, aber auch das könnte der Souverän notfalls durch Abstimmung mit den Füßen entscheiden.
Baal-Vergleich: Autoren müssten Brecht befreien
Es sind die Autoren, die geeignet wären Brecht aus seinem Museum zu befreien. Dass ihnen anderes lieber ist, ist alleine ihre Sache.
Baal-Vergleich: Inszenierung gesehen?
@inga
...wenn´s dir darum ging, hättest du das auch so schreiben können; hast aber reisserisch und sensationsgeil fröhlich die unterstellung von abgekartetem spiel und profitgier in die tasten gehackt.
der bloße hinweis dass ein ausfallen der aufführung in berlin schade wäre, wäre nämlich kein müdes gähnen wert gewesen...nochmal: weder das resi, castorf, der verlag oder das tt haben solche absprachen nötig.
hast du es denn nun eigentlich gesehen???
Baal-Vergleich: Weg finden
Ist der Text der Unterlassungserklärung öffentlich oder bekannt? Ich wette, dass das Resi einen Weg finden wird, diese Inszenierung (verändert) zu zeigen. Und so wird es auch beim tt nicht nur eine Vorstellung geben. Wohl aber nur eine in der "unautorisierten" Fassung. Gute Werbemaßnahme die ganze Angelegenheit (Streisand-Effekt).
Baal-Vergleich: Strich-Möglichkeiten
Für die letzte Aufführung beim Theatertreffen empfehle ich dringend, die “Rolle” der von Castorf dazu erfundenen “Isabelle, die Höllengemahlin” noch einmal mit der Jeanne Balibar zu besetzen. In der Aufführung am 6.2. wurde mit großen Aplomb für die erkrankte Bibiana Beglau eben die Jeanne Balibar angekündigt. Sie sei eigens aus Paris eingeflogen worden und habe nur einen Tag zur Vorbereitung gehabt, sei aber mit der Arbeitsweise Castorfs seit langem vertraut. Das wussten wir wohl. Nach über 4 Stunden trat sie dann wirklich auf. Das Einzige, was mir davon in Erinnerung blieb, war, dass sie sicher noch längere Beine als die Beglau hat. Ihren Text, garantiert auch nicht von Brecht, hat man wohl erheblich eingedampft, denn die Aufführung war ca. eine halbe Stunde kürzer, als angegeben. Mit Sicherheit hat sie den Sartre-Text nicht gesprochen, aber ganz sicher bin ich auch wieder nicht, denn nach über 4 Stunden habe ich ohnehin nicht mehr so richtig aufgepasst und gemerkt hat’s sowieso keiner. Noch besser wäre es allerdings, sollte Frau Beglau wieder kränkeln, (...) wenn man diese "Rolle" dann einfach streichen würde. Das würde die Flugkosten und die für den opulenten Blumenstrauß (in München) sparen und die Leute wären dankbar, wenn sie eine halbe Stunde früher entlassen würden. – (...) Mit Sicherheit wäre es aber auch eine freundliche Geste gegenüber Frau Schall-Brecht und dem Suhrkampverlag, denn es wäre ca. 20 Minuten weniger – nicht-autorisierter – Fremdtext in der Aufführung. Hannes Gröner
Baal-Vergleich: West-Tradition des TT
@ Schiller: Huch, was ist denn jetzt IHR Problem? Was macht Sie so sauer? Und warum duzen Sie mich? Wollten Sie mir irgendwas in dieser Affäre vielleicht noch ein wenig genauer erklären? Ich zielte übrigens auf die "West-Tradition" des Berliner Theatertreffens ab. Und das meine ich erstmal nur als Feststellung, nicht als Wertung, bin nämlich selbst auch kein Ober-Ossi.
Baal-Vergleich: geistesgegenwärtiger Notfallplan
Danke für Ihre genauen Beobachtungen, Herr Gröner.
Da stellt man sich unweigerlich den geistesgegenwärtigen Krisenstab in der Direktion der Resi vor, der in hektischen Konferenzen mit dem Regisseur Castorf solch feinsinnige Not-Falls-Rettungs-Aktionen austüftelt. Lange Beine aus Paris - klingt immer gut.
Baal-Vergleich: Kunstfreiheit
@christoph: wir müssen zum glück jetzt nicht darüber diskutieren, das omas wanduhr nicht vergleichbar ist mit einem geistigen werk. das ist nämlich gesetzlich festgeschrieben. auch mit kunstunikaten hat das de facto rein gar nix zu tun. die wanduhr, von der sie reden, wurde nach dem vorbild einer anderen gebaut, und die erben, von denen sie reden, wollen nun anderen verbieten, am vorbild ihrer uhr eine weitere zu erschaffen. ihrer ideologie nach sollte also niemand mehr diese uhr umgestalten dürfen, es würde also auf der welt nur noch ein einziges uhrendesign existieren, und jeder, der eine solche uhr baut, müsste tantiemen an omas erben zahlen. es ist übrigens besonders auffällig, das gerade im theaterbetrieb alle über sogenannte neoliberale arbeitsverhältnisse schimpfen, aber die selben leute dann, wenns ums UHR-heberrecht geht, das interesse eines einzigen erben über das interesse der gesellschaft stellt, die sich ihre kultur selbstverständlich und zweifellos im gegenseitigen austausch erschaffen hat. sie sind hier voll auf einer linie mit den lobbyisten aus großkonzernen und verlagen.

führen wir uns mal vor augen, wofür einige hier argumentieren:
einer der bekanntesten und wichtigsten aktiven regisseure unserer zeit hat ein 91 jahre altes stück von dem vor 59 jahren gestorbenen Brecht frei bearbeitet und aufgeführt. es handelt sich um ein stück, dass es ohne den dichter François Villon so nicht geben würde, der aber freilich nie irgendwelche tantiemen von brecht gesehen hat. dieses stück wurde von einer jury zu dem wichtigsten theaterfestival unseres landes eingeladen, also als künstlerisch hoch relevant geadelt. nun sollen aber tausende steuerzahlender kulturfördernde menschen dieses stück nicht sehen dürfen, weil eine einzige privatperson dies aufgrund eines gesetzes durchdrückt, das von sich aus schon in großer konkurenz steht zu einem anderen gesetz, das verfassungsmässig eigentlich höher gestellt ist: die kunstfreiheit.
hier auf dem forum plädieren viele für das interesse der einzelnen privatperson, und gegen die kunstfreiheit, gegen das interesse der allgemeinheit, dieses kunstwerk sehen zu dürfen. wie neoliberal ist das denn?
Baal-Vergleich: Monopol
@kirillov: Rein wirtschaftlich dürfen Sie noch weitergehen, das ist nicht (nur) neoliberal, das ist im konkreten Fall Diktatur des Monopols. Und Zensur.
Baal-Vergleich: Tantiemen an Übersetzer
"es handelt sich um ein stück, dass es ohne den dichter François Villon so nicht geben würde, der aber freilich nie irgendwelche tantiemen von brecht gesehen hat."

Das wäre auch kaum möglich, da Francois Villon schon ca. 1463 A.D. gestorben ist. Er wäre unter keinen wie auch immer denkbaren Umständen tantiemeberechtigt gewesen. Ebensowenig wie John Gay, der die Bettleroper im Jahr 1728 geschrieben hat.
Ihre Polemik ist etwas lächerlich.

Der Villon-Übersetzer K.L. Ammer allerdings WAR tantiemeberechtigt - und dem HAT Brecht auch 2,5% seiner Tantiemen abgegeben, ganz ohne Prozeß. Auch Brecht hat sich nicht ganz so brutal über das Urheberrecht hinweggesetzt (außer bei seinen Geliebten), wie es hier manche unter Verdrehung historischer Fakten gerne hätten.
Baal-Vergleich: Yuppie-Argumentation
hier fliegen wieder die fetzen, aber als fußnote, nur kurz: neoliberal ist es vor allen dingen, bürgerliche gesetze umzuschreiben, deren idee ja immer war, marktverhältnisse irgendwie zu kontrollieren, damit einer unregulierten liberalisierung aller verhältnisse entgegengewirkt werden kann (erleben wir ja heute in allen bereichen, baudrillard, schau runter). ihr begriff von neo-liberalismus, mit dem sie da von omas wanduhr sprechen, bzw. ihr versuch das urheberrecht dem neoliberalismus in die schuhe zu schieben ist komplett verkehrt herum, es ist seltsamerweise genau die argumentation neoliberaler yuppies, die einem ständig erzählen wollen, die deregulierung, entwertung und liberalisierung aller verhältnisse ist die große befreiung. so haben sich mittlerweile die fronten verwirrt.
Baal-Vergleich: Shakespeare-Tantiemen
@Tatjana: Den entsprechenden Prozess gab es dann aber durchaus für die Übersetzungen der Villonanleihen in der Dreigroschenoper. Die Brecht ja wie alle anderen Anleihen noch nicht mal deklariert hat, und das geht natürlich auch nicht mit längst verstorbenen Dichtern. Ich kann ja auch nicht behaupten, Shakespeares Werke seien von mir und dafür Tantiemen einstreichen.
Baal-Vergleich: zweifelhafter Begriff
@Tatjana: a. jarry sagt es schon: sie selber verdrehen die historischen fakten. brecht hat zunächst weder nachgefragt noch irgendeine quelle erwähnt. es gibt etliche schöne zitate von brecht, in denen er sich für seine laxheit im umgang mit dem urheberrecht ausspricht. findet man schnell auf google.

@34: sie bringen da so einiges sehr durcheinander. wer bitte schreibt bürgerliche gesetze um? ich tuhe das nicht, und am wenigsten die anderen künstler, am ehesten noch die, die keine urheber sind, aber von diesen profitieren: die verlage. die konzerne. so ist die verlängerung der schutzfrist auf 60 jahre nach tot des autors eher der lobbyarbeit des disney konzerns zuzuschreiben, als irgendeinem künstler, dem es egal ist, was nach seinem tot mit seinem werk passiert.

nun reden wir hier aber von zwei verschiedenen dingen: ihnen (und tatjana wohl auch) geht geht es wohl zunächst um die rechteverwertung, also ums geld. darum geht es in dem hier diskutierten konflikt jedoch gar nicht. da soll doch meinetwegen ein autor (urheber ist von sich aus schon so ein zweifelhafter begriff, da es kein werk geben kann, dass nicht vom kulturellem drumherum des autors mitgestaltelt worden ist) seine tantiemen bekommen. wobei die frage dabei wäre, wie oft jemand sein werk verkaufen kann, dies ist nicht endlos und unbeschränkt möglich, dass wurde gesetzlich im interesse der allgemeinheit festgeschrieben.

die rechteverwertung durch tantiemen ist aber nur ein teil des themas, und zwar der weitaus weniger dramatische. den brecht erben geht es ja leider nicht nur darum, geld zu bekommen (wäre es doch nur so, alle probleme wären gelöst!!!), denn sie würden ja viel mehr verdienen, wenn sie alle möglichen freien bearbeitungen zulassen würden, anstatt sie zu verbieten.
nun verraten sie mir aber, wie es im interesse der kunst, der gesellschaft, der künstler sein kann, wenn 100 jahre lang absolute (geistige!) kontrolle über ein kunstwerk ausgeübt werden soll, dass durch seine veröffentlichung bereits in einen nicht mehr privaten raum übergeben worden ist. wie soll es im interesse der gesellschaft sein, dass inszenierungen verboten werden, die nicht genau so sind, wie irgendwelche erben sich das vorstellen?
der ablauf ist doch der: brecht verfasst ein stück, in diesem stück wurden einige äussere einflüsse benutzt und verarbeitet (wie es bei absolut jeden werk der fall ist, bei brecht mehr als bei anderen). nun wird aber auf das so entstandene werk ein absoluter bann gelegt, es soll also niemand weiteres mehr daraus schöpfen dürfen, von diesem werk profitieren, so wie brecht von anderen werken profitiert hat.
meine argumentation richtet sich genau dagegen und ist von daher mit sicherheit nicht neoliberal, und schon gar nicht "yuppie"-mäßig (was für eine nichtsagende, alberne zuschreibung). vielmehr richtet sie sich gegen kulturellen diebstahl durch privatisierung.
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