Ein Mosaikstein für die freie Kulturszene

7. September 2015. Die Stadt Köln hat als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen die sogenannte Festbetragsfinanzierung für Projekte der Freien Szene eingeführt. Damit wird die Fehlbedarfsfinanzierung als Regelfinanzierungsart abgelöst, bei der eine bewilligte Förderung teilweise wieder zurückgezahlt werden musste, wenn die Kosten eines Projekts aufgrund von Mehreinnahmen oder Kosteneinsparungen geringer als beantragt ausfielen.

Bei der Festbetragsfinanzierung verbleibt der Förderungsbetrag auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe beim Empfänger (zumindest solange die Gesamtausgaben unter dem Zuwendungsbetrag liegen). Köln setzt damit eine Richtlinie des Kulturfördergesetzes NRW um, das im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten ist.

In einer Pressemeldung der Stadt Köln wird Kulturamtsleiterin Barbara Foerster mit den Worten zitiert: "Die Fehlbedarfsfinanzierung bestraft Projektträger, die gut wirtschaften und erfolgreich in der Drittmittelakquise sind. Daher ist die neue Festbetragsfinanzierung als Regel ein wichtiger Mosaikstein zur Verbesserung der Situation der freien Kulturszene."

(Stadt Köln / wb)

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