Urheber(b)recht - Brecht 2027. Theatervisionen für die Zeit nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist
Brecht 2027ff – Das Finale!
10. Februar. 2016. Der 14. August 2026 wird der 70. Todestag Bertolt Brechts sein. Dieser Tag läutet das Ende der urheberrechtlichen Schutzfrist für Brechts Werk ein, das ab 1. Januar 2027 gemeinfrei sein wird. Das heißt: Dann darf jede und jeder damit machen, was sie oder er will. Ein Wendepunkt in der Theatergeschichte oder zumindest im Umgang mit Brechts dramatischem Werk?
Die Brecht-Tage im Literaturforum des Berliner Brechthauses machen sich bereits jetzt Gedanken, was das Auslaufen der Schutzfrist für das Werk Bertolt Brechts bedeuten könnte und haben gemeinsam mit nachtkritik.de Künstlerinnen und Künstler dazu aufgerufen, ihre Zukunftsvisionen zu Brecht jenseits des Urheberrechts zu formulieren.
Aus den eingegangenen Vorschlägen und Manifesten wurden von der Jury (Annett Gröschner, Christian Hippe, Cornelius Puschke und Esther Slevogt) drei Einreichungen ausgewählt, ihre Brecht-Visionen für 2027 und danach am 11. Februar 2016 im Brechthaus zu präsentieren:
auf die Longlist hatten es auch folgende Beiträge geschafft:
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Wie unterscheidet Ivo Eichhorn definitiv Literatur und "literarische Technik"? Weil er im Zusammenhang mit dem was "wir" von Brecht nach 2027 brauchen werden explizit die "literarische Technik" ist...
Für mich der eindeutige Sieger: LIGNA. Wünschen wir- nein, ich darf nur für mich sprechen, ich wünsche ihnen, dass ihnen bis dahin nicht die Lust vergeht, das so und nicht anders zu machen, wenn denn endlich das keiner Genehmigung bedarf und also des Widerdstandes, der hier und jetzt künstlerisch überwunden werden müsste ...
Und: Hat das nicht der Kevin Rittberger wieder einmal schön aufgesammelt erkannt und gesagt? Fänd ich gut auf dem 3. Platz - den 2. würde ich nicht - man vergebe mir - vergeben.