Presseschau vom 17. November 2016 – Die Badische Zeitung berichtet von drohendem Renten-GAU am Theater Freiburg
Bedrohliche Renten
Bedrohliche Renten
17. November 2016. Einem Bericht der Badischen Zeitung (17.11.2016) zufolge, droht dem Theater Freiburg eine Nachzahlung von bis zu zwei Millionen Euro an Rentenbeiträgen. Die Rentenversicherung fordert nach mehreren Prüfungen Sozialbeiträge für Künstler, die als Gäste am Theater arbeiteten.
Der Rechtsstreit könnte einen Präzdenzfall schaffen und so schwerwiegende Auswirkungen für alle Bühnen in Deutschland nach sich ziehen. Denn: An fast jedem Theater werden neben festangestellten Ensembles, Sängern und Musikern auch Gäste für einzelne Produktionen engagiert. Nach Auffassung der Rentenversicherung müssten Theater für solche solche Gastkünstler die ganze Saison lang Sozialbeiträge abführen.
Fatale Folgen möglich
Wolfgang Kirchbach, Kulturbürgermeister und Landesvorsitzender des Deutschen Bühnenvereins, glaubt: "Wir werden derzeit beispielhaft für andere Bühnen geprüft." Wenn sich die Rentenversicherung durchsetze, könnte das "fatale Folgen haben für viele Theater, und ich wage die Behauptung, auch für andere Berufsgruppen", so Kirchbach.
Das Theater Freiburg hat in einem ersten juristischen Akt, dem Widerspruch, verloren und jetzt Klage eingereicht. Der Streit um die Versicherungskosten wurde bereits vor einem Jahr bekannt. Zu diesem Zeitpunkt beliefen sich die Forderungen aber laut der Südwest Presse noch nur auf etwas mehr als eine halbe Million Euro.
(miwo)
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1. Sänger*innen als Gäste. Hier kann ich keinen Fehler erkennen. Die Kolleg*innen gelten als abhängig beschäftigt und das Theater engagiert sie durchgehend für die Probenzeit und dann tageweise zu den Vorstellungen. Für alle Bezüge werden SV-Beiträge bezahlt. Das ist so üblich (wobei als Vetragslaufzeit meist die Spielzeit angegeben wird, oder zumindest die Zeit für die Vorstellungen disponiert sind) – und ich sehe keinen anderen Weg, wie man sonst mit Gästen verfahren könnte, da die SV-Beiträge abhängig von den Bezügen gezahlt werden. Ob die Grundlage nun 3.000 EUR Probenpauschale in Monat oder 800 EUR für zwei Vorstellungen im Monat beträgt, verändert nicht den SV-Anteil.
2. Schauspieler*innen sollen als Freiberufler*innen engagiert worden sein. Das ist nun allerdings ein Problem, da darstellende Künstler (bis auf ganz wenige Ausnahmen) grundsätzlich als abhängig beschäftigt gelten. Ich weiß, dass viele Theater Performer*innen-Verträge schließen, um die SV-Beiträge zu sparen (und viele Schauspieler*innen gern darauf eingehen, um ihre Gage ohne Abzüge zu erhalten) aber alle wissen, dass bei einer Prüfung diese Regelung keinen Bestand haben wird. Also Spiel mit dem Feuer ... aufgeflogen.
3. Orchesteraushilfen – in allen mir bekannten Fällen werden Orchesteraushilfen als Freiberufler*innen engagiert. Begründung: a. Musiker*in, b. freie Entscheidung über die Arbeitszeit (es ist möglich einen Dienst abzulehnen), 3. eigenes Werkzeug (Instrument). Sollte diese Regelung jetzt gekippt werden, kommen Probleme auf Orchester und Theater zu.
4. andere Berufsgruppen. Hier kann ich mir nicht vorstellen wer gemeint sein kann. Werkschaffende Künstler*innen (Regie/Bühnenbild/etc...) eher nicht. Bleiben eigentlich nur Assistent*innen - wenn Freiburg diese als Freiberufler*innen engagiert hat - selbst Schuld. Aber das ist natürlich Spekulation.
@2
Gast-Regisseur*innen gelten als Freiberufler*innen (da werkschaffende Künstler*innen, nicht weisungsgebunden und nicht in den Betrieb eigegliedert) - Der Arbeitgeberanteil zur SV kommt über die KSK (Hälfte Künstler*in Hälfte KSK). Die Theater zahlen auf die Honorare die KSK-Abgabe von derzeit 5,2%