Keine Rücksicht auf die Erben

Düsseldorf, 31. Januar 2017. Die Stadt Düsseldorf hat für 750 000 Euro alle Rechte an dem urheberrechtlich geschützten Bau des Schauspielhauses und dem Vorplatz erworben. Wie die Rheinische Post meldet, muss der Beschlussvorlage noch der Rat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 2. Februar zustimmen, die allerdings als "äußerst wahrscheinlich" gelte. Mit dem Vertrag verpflichte sich die Stadt auch, den Bau weiterhin als Schauspielhaus zu nutzen, sobald die Sanierung abgeschlossen und die neue Tiefgarage unter dem Gustaf-Gründgens-Platz errichtet ist (nach derzeitigem Planungsstand zur Spielzeit 2018/19).

Im Umgang mit dem Gebäude muss die Stadt künftig keine Rücksicht mehr auf die Erben nehmen, Bernhard Pfau jr. und seine Schwester Gisela. Immer wieder hatte es Streitigkeiten mit ihnen darüber gegeben, ob Pläne im Sinne des 1989 verstorbenen Architekten sind. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dessen Tod. An der Kaufsumme hat sich der Investor des Projekts Kö-Bogen II, das die aktuelle Lage – das Düsseldorfer Schauspielhaus spielt wegen dessen Bauarbeiten derzeit an mehreren Interimsspielstätten – verursacht hat, mit 250 000 Euro beteiligt.

Der Vertrag ist auch deshalb ein bedeutender Schritt für das Düsseldorfer Schauspielhaus, weil seine Rückkehr in dem Bau von 1970 vom Oberbürgermeister wiederholt infrage gestellt wurde.

(RP / geka)

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