Kritiken auf der Homepage können teuer werden

1. Oktober 2013. Eine Nachricht an alle Künstler, die ihre Internetseite mit Kritiken zu ihren Auftritten aufhübschen wollen: Die Online-Nutzung von Zeitungsartikeln für die eigene Website kann teuer werden. Das berichtet Stefan Braunshausen für die Website der 3-sat-Sendung "Kulturzeit". Der Journalist rollt konkret den Fall des Opernsängers Peter Schöne auf, der Artikel aus der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf seine Homepage gestellt hatte. Nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung musste Schöne den Verlagen der SZ und der FAZ insgesamt 1.400 Euro Strafe zahlen.

Die Nutzung fremder Texte sei nur in Form von Zitaten erlaubt. Zu Zitaten greife man, um "seine eigene Auffassung zu belegen", erläutert der Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht Jan Bernd Nordemann im Text. Schöne habe aber die Zeitungskritiken "kommentarlos auf seine Seite gestellt". Für die Verlagsseite kommt der FAZ-Geschäftsführer Roland Gerschermann zu Wort. Er habe nichts gegen eine Ausstellung von Kritiken in Schaukästen der Theater. Jedoch wolle man die Texte "nicht im Internet kostenlos verwertet wissen."

(chr)

 

 

Kommentare  
Presseschau Urheberrecht: Vorschlag
Idee für eine Gegenreaktion: Seitenbetreiber sollten unverzüglich sämtliche Links die auf FAZ und Süddeutsche verweisen löschen. Vielleicht bringen rapide sinkende Zugriffszahlen die Zeitungen zum umdenken...
Presseschau Urheberrecht: Hinweis zum Vorschlag
@x-man:
Feuilleton-Artikel aus sz und faz lassen sich eh so gut wie nie verlinken, da sie meist nicht online sind. bzw. nicht online frei zugänglich sind ... sieht mensch hier bei nachtkritik.de übrigens regelmäßig bei der Kritikenrundschau unter den jeweiligen nachtkritik.de-Rezensionen ...
Presseschau Urheberrecht: Selbstgefälligkeit der Presse
diese verkehrte welt. bei den meisten kritiken handelt es sich um eine beschreibung der inhalte des jeweiligen künstlers. jeder kritiker greift also ungefragt auf diese fremden inhalte zurück, um einen text verfassen zu können. und dann soll der künstler, auf dessen arbeit der ganze text des kritikers fußt, diesen text nicht veröffentlichen dürfen. ein beispiel für die selbstgefälligkeit der presse.
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