Burgtheater: Ermittlungen gegen Matthias Hartmann eingestellt
Abgeschlossenes Kapitel
6. November 2018. Auch die letzten Ermittlungen der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den 2014 entlassenen Direktor des Burgtheaters Matthias Hartmann sind nun eingestellt worden. Das berichten diverse Medien, darunter die Wiener Tageszeitung Die Presse.
Die Liste der Vorwürfe war lang: Steuerhinterziehung, Verdacht der Untreue, Bilanzfälschung, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Einen Großteil der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschafts bereits im Dezember 2017 eingestellt. Weiter ermittelt wird jedoch gegendie frühere kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky, dem Bericht der Presse zufolge unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und der Bilanzfälschung.
Für Matthias Hartmann ist das strafrechtliche Kapitel der Affäre, die ihn 2014 das Amt kostete, nun abgeschlossen. Offen sind allerdings noch zivilrechtliche Ansprüche Hartmanns gegen das Burgtheater und umgekehrt. So hatte Hartmann gegen seine Entlassung vor Vertragsende im Jahr 2019 beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt. Neben Gagen für nicht mehr zustande gekommene Inszenierungen verlangte er von der Bundestheater-Holding als Eigentümerin des Burgtheaters eine Kündigungsentschädigung.
Umgekehrt hatte das Burgtheater bei Hartmanns Managerhaftpflicht-Versicherung Schadenersatzansprüche angemeldet. Diese Versicherung hat laut "Die Presse" Prozesskosten, aber auch allfällige Schadenersatzansprüche gegen die versicherten Personen zu zahlen, "allerdings nur dann, wenn sie nicht mit einem konkreten Vorsatz gehandelt haben". Nachdem nun aber amtlich sei, dass Hartmann nicht vorsätzlich gehandelt hat, muss sich die Burg nur mit seiner Versicherung einigen, so der Bericht der Zeitung weiter. Doch werden die Chancen positiv eingeschätzt, dass auch diese Rechtsstreitigkeiten zügig ihr Ende finden.
(Die Presse / sle)
Hier die Chronik der Burgtheaterkrise.
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Die Einstellung des Verfahrens bedeutet nicht,dass Herr Hartmann frei gesprochen wurde. Die Schuldfrage bleibt offen. Ihm ist lediglich der Vorsatz nicht belastbar nachzuweisen.Das es unter seiner Direktion zu finanziellen Unstimmigkeiten gekommen ist, ist unstrittig. Und dafür trägt er die Verantwortung.
Nun ja , wer nach wie vor an großen Häusern inszeniert, bei TV Sendern arbeitet als künstlerischer Berater darf wohl als nicht-gebrandmarkt gelten.
Also eine völlig übertriebene Darstellung. Die Schrumpfung tut in diesem allzu sehr auf allzu hohen Rössern sitzenden sehr gut.
motivierte Shitstorms und der Ruf nach verbaler und psychologischer Selbstjustiz durch das Netz teufeln,sollte man doch zur Kenntnis nehmen,dass ein unabhängiges Gericht so entschieden hat.
Andererseits sollte man die menschliche Katastrophe von Mag. Stantjevsky nicht übersehen. Ich habe sie sogar um die Reibungslosigkeit eines Schlingensief-Events zu gewährleisten als Billeteurin erlebt und Direktor Bachler war weit und breit nicht zu sehen. Schicksal ist offensichtlich nicht immer gerecht und sie tut mir sehr leid.
Aber die übliche Anti-Piefke-Hysterie bringt's sicher nicht
Noch skandalöser ist allerdings, dass ihm bei dem heute erfolgten Vergleich nicht die geforderten 2 Millionen zuerkannt wurden, sondern nur ein läppischer Kompensationsbetrag von 355.000 + 150.000 Pensionsansprüche + 70.000 € nachträglicher Gage.
Da ist es nur ein schwacher Trost, dass Herr Hartmann als juristisch unbelastete Person aus diesem Kesseltreiben hervorgeht, und sich allein Silvia Stantejsky strafrechtlich weiter verantworten muss.
Ich hoffe, er findet seinen Weg (dem ihm missgünstige Neider und Hetzer verstellt haben) zurück zur Bühnenkunst, die er stets in den Dienst von Menschlichkeit und sozialer Gerechtigkeit zu stellen wusste.