Theater und Orchester auf Liste des immateriellen Kulturerbes Deutschlands
Jenseits der Notwendigkeit
12. Dezember 2014. Die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft sowie der Moderne Tanz, das Niederdeutsche Theater und die Passionsspiele Oberammergau zählen ab sofort offiziell zum immateriellen Kulturerbe Deutschlands. Auf der Unesco-Liste, die in diesem Jahr erstmals für Deutschland erstellt und am Donnerstagabend von der Kultusministerkonferenz in Berlin bestätigt wurde, stehen 23 weitere deutsche Traditionen und Wissensformen, darunter auch das Chorsingen, der Rheinische Karneval, die Morsetelegrafie, die Flößerei, die deutsche Brotkultur und das Reetdachdecker-Handwerk.
"In der Vielfalt künstlerischer Angebote und Darstellungsformen eröffnen Theater und Orchester jene, immer rarer werdenden Räume der Teilhabe eines gemeinsamen Erlebens und lebendigen Austauschs. Theater- und Orchesterkunst agieren jenseits der Notwendigkeit rationalen Handelns und Verhandelns, der Bestimmung kausalen und zielgerichteten Denkens auf einem gesellschaftlichen Feld, das sich auszeichnet durch emotionale Erfahrung, durch das wiederkehrende und immer gegenwärtige Spiel mit dem Unerwarteten, Experimentellen, dem noch nicht Gedachten", lautet die Beschreibung der Deutschen Unesco-Kommission, für die offenbar der Deutschen Bühnenverein verantwortlich zeichnet. Er hatte sich für eine Aufnahme der Theater und Orchester in die Weltkulturerbe-Liste eingesetzt, was über die jetzt beschlossene Aufnahme auf nationaler Ebene noch hinaus gehen würde.
Über das Verzeichnis entschied eine unabhängige Expertenkommission; es ging aus insgesamt 83 Vorschlägen hervor. Alle 27 Gruppen auf der Liste dürfen für ihre nicht-kommerzielle Arbeit nun ein Logo nutzen, das für das Motto der Unesco-Konvention in Deutschland steht: "Wissen. Können. Weitergeben."
Überdies wurde die Genossenschaftsidee für die internationale Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit (Weltkulturerbe) nominiert und wird im März 2015 als erster deutscher Vorschlag eingereicht.
(www.unesco.de / ape)
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Seit 2014 ist die „Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft“ ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen (s.o.). Im Dezember 2016 bestätigten die Kultusministerkonferenz und die Staatsministerin für Kultur und Medien die Auswahl für eine UNESCO-Nominierung im März 2018.
Im ersten Halbjahr 2017 hat daraufhin eine Task Force gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission einen Entwurf des Nominierungsdossiers erstellt. Der Task Force gehören jeweils ein/e Repräsentant/in des Deutschen Bühnenvereins, des Deutschen Musikrats, der freien Orchester- sowie der freien Theaterszene an.
Bis zum 15. Oktober sind nun alle Akteure der Deutschen Theater- und Orchesterlandschaft eingeladen, den Entwurf der Nominierung zu lesen und bei Bedarf zu kommentieren. Die Beteiligung der Trägergruppen am Bewerbungsprozess und ihre Zustimmung sind im Rahmen des UNESCO-Nominierungsverfahrens sehr wichtig.
Das Dokument steht als Google Doc zur unmittelbaren Kommentierung bereit: https://docs.google.com/document/d/1lF2wK79UKSYJSTMjfcICxvhcSe6ojFWCsHTfHozbsJw/edit
Alle Akteure der Deutschen Theater- und Orchesterlandschaft können - aus Gründen der Transparenz unter Nennung ihres Namens, ihrer Institution und ihrer Funktion/Tätigkeit - Anregungen, Hinweise und Fragen zum Text übermitteln.
Vor der Kommentierung empfiehlt sich ein Blick auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) mit entsprechenden Antworten zum Thema und wichtige Begriffserläuterungen: http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Kultur/IKE/T_O-Nom_FAQs.pdf
Neben kritischem Feedback freuen sich die Mitglieder der Task Force auch über Hinweise, was am Entwurf gelungen ist und die Zustimmung der Trägerschaft findet.