Noch zwei Mal Baal mit Brecht

18. Februar 2015. Aktualisierung 19. Februar, 12:00 Uhr – Nach über sechsstündiger Marathonsitzung vor dem Landgericht München I einigten sich der Suhrkamp-Verlag als Vertreter der Brecht-Erben und das Residenztheater: Die Baal-Inszenierung von Frank Castorf darf noch einmal in München und einmal beim Theatertreffen in Berlin gezeigt werden. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das Theater. Das Theater erklärt, weitere Baal-Aufführungen mit Fremdtexten zu unterlassen. In dem Verfahren waren die Resi-Dramaturgen Sebastian Huber und Angela Obst sowie Suhrkamp-Theaterverleger Frank Kroll als Zeugen vernommen worden.

Ein erster Vergleichsvorschlag des Residenztheaters im Lauf der Verhandlung war vom Suhrkamp Verlag abgelehnt worden. Dieser Vorschlag hatte u.a. beinhaltet, den Titel der Inszenierung zu ändern, vor jeder Aufführung auf die Urheberrechts-Problematik hinzuweisen und sich beim Suhrkamp-Verlag besonders zu bedanken.

Der Verlag hatte Ende Januar beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Frank Castorfs Inszenierung am Residenztheater beantragt, da es sich um eine "nicht autorisierte Bearbeitung des Stückes" handele. Castorf hat dem 1918 entstandenen Brecht-Drama in seiner Inszenierung zahlreiche Fremdtexte hinzugefügt.

Man werde selbstverständlich nach einem "kreativen Umgang mit der entstandenen Situation suchen", teilte Residenztheater-Intendant Martin Kušej am Tag nach der Verhandlung mit. Dass Castorfs Inszenierung auch ohne Brecht-Texte funktionieren könnte, darüber wurde bereits während der Berliner Pressekonferenz laut nachgedacht, in deren Kontext "Baal" für das Berliner Theatertreffen nominiert worden ist.

(sle / Rupprecht Podszun)

 

Zu einem ausführlichen Bericht des dramatischen Verhandlungsverlaufs von Rupprecht Podszun, Professor für Jura an der Universität Bayreuth, geht es hier.

 

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