Presseschau 22. Februar 2015 – Regisseur Leander Haußmann fragt nach dem Münchner Castorf-Prozess: Was haben Autoren am Theater zu suchen?

Der Junge hat zu viel Fantasie

Der Junge hat zu viel Fantasie

22. Februar 2015. Noch zweimal darf Frank Castorfs "Baal"-Inszenierung gemäß dem Vergleich vor dem Münchner Landesgericht I gespielt werden. Die Diskussion ums Urheberrecht ist damit nicht beendet. In einem großen Pamphlet für die Welt (21.2.2015) schlägt sich der Filmemacher, Schauspieler und Theaterregisseur Leander Haußmann auf die Seite seines Freundes Frank Castorf.

"Unter Regisseuren gilt Brecht als der Autor, den zu inszenieren einem Himmelfahrtskommando gleichkommt. Man wird schier erdrückt von soviel Sachkunde, die einhergeht mit Intoleranz und kunstfeindlichem Bürokratismus, grauhaarig und eitel in seiner ewigen, durch nichts hinterfragten, lehrerhaften, bildungsbürgerlichen, silberhaarigen, kordbejackten, nickelbebrillten, dünkelhaften Einfältigkeit – die uns im besten Fall vor die Schranken eines überforderten Richters bringt", schreibt Haußmann und erinnert sich ausgiebig der DDR-Zeit, als Castorf reihenweise bei den Autoritäten aneckte. Gegen ein Verbot seiner Inszenierung von Brechts "Trommeln in der Nacht" seinerzeit in Anklam, in der "(g)anz sicher" nicht "mehr Brecht drin" gewesen sei als heute im "Baal", hatte ihn noch Barbara Brecht-Schall verteidigt (die der Suhrkamp Verlag mit seiner Klage gegen den "Baal" vertreten hat).

Was haben Autoren am Theater zu suchen?

In knackiger Apodiktik äußert Haußmann Grundsätzliches zu seinem Verständnis von Theaterregie und Autorenschaft: "Warum darf der Autor nicht tot sein, da auf dem Dorotheenstädtischen Friedhof, und warum darf er auf der Bühne nicht leben, indem er sich ständig erneuern und befragen lässt? Traut man ihm nicht genügend Stärke zu? Autoren – und ich weiß, dass mir der Kollege Kehlmann da hart widersprechen würde – schreiben Bücher, Theaterstücke, Drehbücher. Das ist gedruckt, das entspringt ihrer Phantasie, das darf man nicht umschreiben und als eigenes Buch herausgeben. Aber was bitteschön haben die Autoren im Theater zu suchen? Da sollen sie sich raushalten, da passieren Dinge, von denen sie keine Ahnung haben."

Symptomatisch sei dieser Stellvertreter-Prozess für eine deutsche Geisteshaltung, die sich schon in der Schule zeige, wenn es immer mahnend heiße: "Der Junge hat zu viel Fantasie."

(chr)

Kommentare  
Haußmann über Brecht: Appropriationskunst
Warum eigentlich nicht Texte umschreiben und als eigene Werke herausgeben, solange das in irgendeiner Form kenntlich gemacht wird? Genau so etwas wird seit Jahren in der Appropriationskunst umgesetzt. Ich finde erstaunlich, wieviel Gegenwehr die Neuinterpretation und Verwertung des Vorhandenen erzeugt. Natürlich ist nachvollziehbar, dass es Autoren schmerzt, wenn sie ihre Werke auf eine Art interpretiert sehen, die ihnen gegen den Strich geht. Aber kann man sich wirklich mit seinen Werken an die Öffentlichkeit wenden, ohne interpretiert zu werden? Und ist dieser Anspruch überhaupt sinnvoll? Meiner Meinung nach müssen Autoren, Dramatiker und erst recht tote Dramatiker ertragen, dass ihre Werke adaptiert werden. Wenn Kunst keine Interpretationsspielräume bieten soll, was denn dann?
Haußmann über Brecht: eiserner Umgang
Hallo Leander,
es geht um die Anerkennung von Grenzen seitens der Interpreten, zu denen Du zählst. Du machst es Dir mit Deiner einseitigen Castorf-Inschutznahme, Deinem nicht besonders reflektierten Regietheater-Anspruch und Deinem Feuilleton-Bashing wieder einmal viel zu einfach, anstatt wie schon nicht in Bochum 1995 bis 2000 die allen ganz großen Künstlern stets innewohnende Demut gegenüber Autoren und Komponisten als am Theater einzig genuin Erschaffende entgegenzubringen, denn Du selbst als Regisseur, Schauspieler, respektive andere Bühnen- und Kostümbildner, Dramaturg, Dirigent oder Instrumentalist sind und bleiben Interpreten - also nachgeordnet Kreative, deren Kunst sich mit dem Werk des Autors/Komponisten komplementär ergänzt. Diese Feststellung stammt übrigens von Heiner Müller, der Peter Zadek Anfang der 1990er Jahre in Zeiten des Fünfer-Direktoriums am gemeinsam geleiteten Berliner Ensemble damit explizit in die Schranken weisen wollte. Er, Müller, sei im Gegensatz zu ihm, Zadek, ja nicht nur Regisseur, sondern auch noch Dichter. Der von Dir vollmundig und zu Unrecht als Kronzeuge in Anspruch genommene Heiner Müller hat sich alle Inszenierungen seiner Stücke angesehen, die er besuchen konnte (die UA von "Philoktet" in München fand er etwa "ziemlich flach"). Er hat hauptsächlich deswegen mit dem Regieführen begonnen, weil Heiner seine an Artaud und dem frühen Brecht geschulte komplexe Wirkungsästhetik nirgends in der von ihm dramatisch fixierten Radikalität verwirklicht sah.

Einerseits hat Heiner Müller die Abschaffung des Autors (im Theater) propagiert, andererseits hat er einen 'eisernen Umgang' mit (seinen) Texten gefordert, diese wie Partituren nach syntaktischer Rhythmik, textlicher Architektur und semantischen Klangqualitäten zu behandeln. Du bist also völlig auf dem Holzweg, und es ist daher grober Unfug von Dir zu behaupten, Heiner Müller sei "es völlig wurscht" gewesen, "was mit seinen Texten geschieht, Hauptsache nicht das, was im Buch steht." - Du hast den Dramatiker noch gar nicht verstanden, wenn Du nicht völlig ernst nimmst, was und vor allem wie er über die Geschichte und das Verschwinden der Utopie geschrieben hat. Dimiter Gotscheff hat Heiners theaterästhetisch wichtigste Schrift, den Brief an Gotscheff selbst, leider gar nicht richtig verstanden, wie ich aus einem Gespräch mit ihm weiß. Wenn Du vor allem diese Quelle mehr als nur zur Kenntnis nehmen willst, muß für Castorf und für Dich doch klar sein, daß man zwar Heiner Müller (und Brecht) inszenieren kann, damit aber noch lange keinen Heiner Müller (oder Brecht) gemacht hat - im Zweifelsfall haben auch Gotscheff oder Castorf beide Dramatiker schon oft verfehlt in jüngerer Zeit. Im Westen war es Heiner nur bei Wilson und Jourdheuil "wurscht"; ohne die nötige Dialektik, die Ost-Regisseure wie Karge/Langhoff mitbrachten, war es ihm überhaupt nicht "wurscht". Wer Brechts und Müllers politische Intentionen nicht ernstnimmt und nachhaltig integriert bzw. kritisiert und hinterfragt, begeht Verrat an ihrem Werk und Leben.

Mir geht es (wie Brecht und Müller) ganz sicher nicht um bloße Texttreue, sondern um durch das Werk und Leben von Autoren legitimierte Interpretationen. Und die haben einfach Grenzen.
Du und noch mehr Castorf, Ihr wollt durch Eure postdramatische Regiepraxis unbedingt als Autoren wahrgenommen werden - dabei seid Ihr Interpreten von Texten, die vor und nach Euch existiert haben bzw. weiterhin werden. Ich habe gehofft, nach Bochum hättest Du das gelernt und daß die Aussicht Deiner Übernahme der Volksbühnen-Intendanz nach Castorf ab 2017 erfahrungsbedingt mit mehr Respekt gegenüber den in Deutschlands Theatertradition sträflich ausgeschlossenen Autoren gepaart sein würde. Denn ohne deren Textmaterial kämen Deine und Castorfs Interpretationen gar nicht auf die Bühne. Ich halte Dich für einen tollen und phantasievollen Regisseur auf deutschsprachigen Bühnen, weil Du wie kaum ein Zweiter bildlich choreographieren kannst, aber mangels Deines demütigeren Berufsethos vergraulst Du durch Deine selbstherrlichen Statements noch immer Deine anspruchsvollen Fans.
Haußmann über Brecht: unsere großen Helden
Wir alle müssen Leander Haußmann dankbar sein für sein einfaches, ja schlichtes Pamphlet. Gibt es doch Einsicht in die gekränkte und vom Verlust der DDR traumatisierten Seele eines „vermeintlichen“ Ost-Künstlers, dem sein Terrain, sein Revier abhanden kam, in dem er doch so leicht „Held“ sein durfte. Zunächst einmal kann man ihm nur zustimmen: Der Autor hat nichts, aber auch gar nichts am Theater zu suchen!

Wäre da nicht der Betroffene selber, der eigentliche Kronzeuge „Brecht“, als Gegenbeispiel unbedingt zu nennen. Gebe es ihn nicht, dann, ja dann müssten wir alle mit in das Haußmann Horn stossen.

Leider aber war es gerade der Autor Brecht, der mit seiner berühmt gewordenen Inszenierung von der „Mutter Courage“ einmal mehr bewiesen hat, wie viel Autoren von Theater verstehen, und dass sie nicht nur unbedingt dort hingehören, nein, dass sie sogar im Stande sind solche zu gründen und zu Weltruhm zu führen. Ebenso, wie es Molieré tat. Aber halten wir uns nicht allzu lange bei diesen „Miesepetern“ des Theaters auf, diesen Armin Petras, Falk Richtern und Schimmelpfennigs, die ja durchaus gezeigt haben, was sie an Theatern „nicht“ verrichten können.

Kommen wir gleich zu den Protagonisten, den gequälten, den Regisseuren. Ihnen verdanken wir eigentlich alles. Vor allem solch schöne Pamphlete.

Ähm,...war es nicht Leanders Freund Heiner Müller, der am BE dieses Stück von Brecht, wie hieß es gleich nochmal, so genial inszenierte...“Arturo Ui“...jetzt fällt es mir wieder ein. Ach egal, darf man Getrost ignorieren, diese Leistung des einen Autors, der sich da ins Theater verirrte. Schwamm drüber.

Reden wir lieber über unsere großen Helden, die so leiden müssen. Ja warum nur, weil sie selber keinen einzigen bühnenreifen Satz zu Stande bringen? Dies zu behaupten wäre naturgemäß zu simpel, zu naiv, zu einfach, schlicht eine dämliche Retourkutsche. Das macht man nicht.

Das macht genauso wenig, wie man Autoren pauschal für die Praxis als untauglich deklariert.

Lieber spricht man von daher mit einigen Regisseuren abgewandt, sozusagen über Bande, wenn sie einen wieder vergleichen wollen mit den Kunstverwesern der ehemaligen DDR, nur weil man eine autorisierte Fassung anmahnt. Wie viel doch ein einzelner Mensch von der Freiheit missverstehen kann. Und gleich alles für Falsettgemümmel hält, was sich ihm kritisch entgegenstellt.

Sicherlich, so ein DDR-Trauma wiegt schwer. Es sollte eventuell behandelt werden, mit der Freiheit auch jene zu kritisieren, die das Husarentum im realen Sozialismus nicht hinter sich lassen können, um endlich in der Causa BRD anzukommen.

Denn hier, in der heutigen BRD muss man nicht mehr mit Etikettenschwindel und geschickt manipulierten Manuskripten arbeiten, man muss nicht mehr mit dem Publikum telefonieren und unleidige, nickelbebrillte, kleine Dramaturgen im Würgegriff abführen lassen. Man kann offen mit den gewitzten Dramaturgen und Dramturginnen reden. Und vor allem, man darf auf einen Castorf draufschreiben was in ihm drin ist: Castorf.

Da brauchts keine Umschreibungen, keinen Satre, keinen Jünger, keinen Schmitt und überhaupt keinen Brecht. Castorf wird ja nicht gezwungen sich aus diesen Werken, wie aus Konserven zu bedienen. Er kann aus sich selber schürfen und darf es auch. Niemand zwingt ihn zur Appropriations- oder besser gesagt Konservenkunst. Frank Castorf darf sich gerne in sein Büro setzen und alles zu Papier bringen, was ihm so zu Kopf steigt und er muss dazu nicht einmal eine Strickjacke oder Cordhose anziehen. Er kann es meinetwegen nackt machen, so wie Pasolini in seinem Turm, der ja auch nichts von Film und Theater verstand, nicht wahr?!

Castorf darf heute selber das Schwert der Gerechten in die Hand nehmen und damit schreiben und inszenieren, wie es vor ihm so viele taten und tun. Er braucht dazu keine müden Ritterinnen mehr.

Warum tut er es nicht einfach?

Weil er sich als „Figur“ nur in der Westsimulation des alten DDR-Monopoly richtig wohlfühlen und freuen und ein Feuer entzünden kann!?

Aber es ist recht einsam geworden an seinem kleinen Freudenfeuer, wenn er mal wieder verboten wird. Der Fisch schwimmt sehr einsam und nicht mehr im Schwarm der Ehemaligen. Denn er wird gar nicht verboten. Es wird ihm lediglich untersagt sich hinter Brecht zu verstecken, wenn er Castorf meint.

Dieses Abgekartete „ich spiele auch im Westen weiter DDR“ ist nämlich der eigentliche Anlass aller tiefster Langeweile, wie man an Frank Castorfs „Kaputt“ Abend erst kürzlich feststellen durfte.

Und welches Feulleton verlangt eigentlich, dass alle Schauspieler auch heute so singen sollen wie einst Josef Kainz? Wenn haben sie da vor Augen? Herrn Heine von der Welt? Oder Frau Doessel von der Süddeutschen? Oder kämpfen sie da mit den Gestalten, die in ihrem Verlusttrauma auftreten?

Gähnen kann man nur, wenn einer so nimmermüde salbadernd über imaginäre und betriebsferne Autoren hemmungslos herzieht, die so, wie sie sie sehen wollen, Herr Haußmann, heute nicht einmal mehr in den schlimmsten Alpträumen auftreten.

Und Brecht zu inszenieren ist für viele Künstler weltweit eine Freude, ein Genuss und kein Himmelfahrtskommando . Nur für den Frank und den Leander eventuell nicht. Die haben da ein Problem. Jedoch eines, dass man lösen kann, wenn man es versteht auf die heutigen Regeln einzugehen.

Man verzeihe mir diese kleine Polemik. Aber das musste mal sein. Und sei es nur um der Freheit willen.
Haußmann über Brecht: Rezeptionsästhetik
@ Turnschuhnora: Ja, und das passiert doch auch bereits. Jeder Text ist im Grunde ein Intertext, das heisst ohne dass kenntlich gemacht wird, welche Fremdtexte da mit eingeflossen sind. Die, welche es kenntlich machen können und sollen - Stichwort: Rezeptionästhetik - sind ja vor allem die Rezipienten. Egal, ob nun im Falle eines Buches, eines Films oder einer Theateraufführung. Keiner, auch kein Regisseur, wird bestimmen bzw. kontrollieren können, wie "sein Werk" wahrgenommen wird. Genau darin liegt aber die Freiheit des Kunstrezipienten.
Haußmann über Brecht: Hinzufügung
@1: Sie schreiben oben:
"Folgender Satz ist Unsinn: Warum eigentlich nicht Texte umschreiben und als eigene Werke herausgeben, solange das in irgendeiner Form kenntlich gemacht wird?"
Zugegeben: Den Satz vorm Doppelpunkt habe ich jetzt dazugeschrieben. Aber diese "Neuinterpretation des Vorhandenen" wird Sie ja sicher nicht weiter stören. Oder?
Haußmann über Brecht: alles raus?
Autoren raus aus dem Theater ?weil das alles so Deutsch ist?
Also kein Goldoni,Shakespeare,tschechov,moliere ,Strindberg,de Filippo,Mamet,la bute,Müller,,ach so Goethe natürlich auch nicht.
Nur noch Hausmann und Castorf.
Wundervoll und so schön das der Junge so eine feine Phantasie hat.
Haußmann über Brecht: Danke, Martin Baucks
Lieber Martin Baucks,
danke! Danke! Danke!
Diese ganze selbstmitleidige Gejammer und Schwadronieren von Freiheit der Kunst ist angesichts der ziemlich genau dokumentierten Vorgänge einfach nur peinlich. Die Dramaturgie vom Resi hat in der Kommunikation versagt. Punkt. Herr Castorf gefällt sich in der Pose des Rebellen, der es nicht für nötig erachtet auch nur einen Schritt auf die Menschen zuzugehen, die ihm die Rechte für Texte anvertrauen. Diese Texte haben eine Geschichte und brauchen natürlich eine Gegenwart / aber sicher nicht jeden Mashup mit Naziautoren. Und dass sich die Erben auf die sehr unpopuläre Position des Lordsiegelbewahrers einlassen, hat sicher nichts mit ihrer wesenhaften Blödheit zu tun. Vielleicht geht es wirklich einfach um ein konkretes Problem, was - wie gesagt - durch allseitig respektvolle Kommunikation keines hätte werden müssen. Wenn aber stehen bleiben soll, der Regisseur darf alles mit einem Text machen und der doofe Autor oder seine Interessensvertreter können sehen wo sie bleiben, dann ist das bestenfalls aggressive und eitle Ignoranz im schlimmsten Fall unverhohlene Ausbeutung im Sinne eines Gesetz des Stärkeren. Aber solche Gedanken sind für Herrn Castorf wahrscheinlich nur "Erbsenzählerei" (vgl. causa Hartmann). Wie angenehm muß es für den Einzelnen sein, wenn dieser immer recht hat und auf der guten Seite steht. Wie gefährlich ist so eine pubertäre Autokratenhaltung für alle anderen.
Haußmann über Brecht: Hass?
lieber martin
...klingt wie wahnsinniger hass auf leute bei denen du nie hast arbeiten dürfen!
Haußmann über Brecht: Liebe
Aber ich bitte sie lieber Schiller,

alle die man kritisiert, liebt man doch heimlich.
Haußmann über Brecht: Zähne gezogen
Es gibt wohl kaum so etwas langweiliges wie überholte Klassiker, wie z.B. Brecht, der ist inzwischen so öde, dass er sogar in seiner Heimatstadt Augsburg anerkannt wird. Man hat ihm jeden Zahn gezogen, falls er je einen hatte.
Ich gehe jedenfalls nur noch in die Oper, wenn überhaupt. Da hat man wenigstens (manchmal noch einen Hörgenuss.
Haußmann über Brecht: Nutzungsinteressen
@ herrmann: wie kommt es, dass sich ausgerechnet unter den theaterliebhabern immer wieder menschen finden, denen die freiheit der kunst so derart schnuppe ist? es gibt unzählige beispiele dafür, dass die brecht erben keinerlei kreativen umgang mit den texten zulassen, sie sind regelrechte kunstfeinde. das führt aber vor allem dazu, dass dutzende relevante regisseure Brecht (TM) lieber gar nicht erst inszenieren, weil sie verständlicher weise kein intersse daran haben, sich von irgendwelchen erben gängeln oder verklagen zu lassen. das ist schlecht so (C)! das blockiert das theater, und das kann doch in niemandens interesse sein, ausser in dem von ein-zwei gesellschaftlich völlig irrelevanten privatpersonen.

das bundesverfassungsgericht urteilte schon einmal gegen die brechterben:

"Steht ein geringfügiger Eingriff in die Urheberrechte ohne die Gefahr merklicher wirtschaftlicher Nachteile (z.B. Absatzrückgänge, vgl. hierzu BGH, GRUR 1959, S. 197 ) der künstlerischen Entfaltungsfreiheit gegenüber, so haben die Verwertungsinteressen der Urheberrechtsinhaber im Vergleich zu den Nutzungsinteressen für eine künstlerische Auseinandersetzung zurückzutreten."
Haußmann über Brecht: Castorf bedient sich
@kirillov
Lieber Kirillov,
das ist ja reizend. Ich habe nichts aber auch gar nicht gegen die Freiheit der Kunst geschrieben. Das ist einfach sinnentstellendes Lesen von Ihrer Seite.
Ich gehe mit Ihnen absolut d'accord, dass es eine schwierige Vorgeschichte gibt in der Auseinandersetzung mit den Brecht-Erben. Diese deswegen generalisierend in den Verdacht der Kunstfeindschaft zu setzen, halte ich aber schlicht für eine Unverschämtheit. Die Erben scheinen eine gewisse Form von Auseinandersetzung mit den ihnen anvertrauten Werken zu goutieren und andere halt nicht. Das ist hinlänglich bekannt. Und es ist und bleibt Versagen von Seiten der Dramaturgie des Residenztheaters diese Sensibilität nicht hinreichend berücksichtigt zu haben. Das hat nichts mit der Freiheit der Kunst zu tun - aber sehr viel mit Respekt und Kooperation verschiedener Künstler. Brechts Text ist ein Kunstwerk und Castorfs Regie sicher auch. Dennoch bedient sich Castorf eines vorhandenen Kunstwerks und sollte dies auch in einer - definitiv offen zu verhandelnden - Art und Weise berücksichtigen. Es wäre sicher mit einer weniger selbstherrlichen Vorgehensweise möglich gewesen einen Kompromiß zu finden. Aber wenn einer sagt, deins nehm ich mir und mach daraus was ich will, egal ob es Dir paßt, dann ist das doch einfach nur blöde. Wer hat denn auf so eine Behandlung Lust.
Nicolas Stemann oder auch Sebastian Baumgarten haben es ja schon hinreichend bewiesen, dass sehr eigenwillige Interpretationen möglich sind, wenn ein Dialog zum richtigen Zeitpunkt geführt wird. Ich sehe hier das Geschwätz von der Freiheit der Kunst als Nebelkerze, die verschleiern soll, dass aus Ignoranz, Selbstbezüglichkeit und handwerklichem Unvermögen eine für alle Parteien sehr unangenehme Situation heraufbeschworen worden ist.
Die Fragen des Urheberrechts sind sicherlich in besonderer Art bedeutsam in Zeiten des web 2.0, aber in diesem Fall scheint es mir so, dass ganz banale Vorgänge am Werke waren, die mit dem Rechtsverständnis vergangener Tage leicht zu dechiffrieren sind.
Haußmann über Brecht: zu welchem Fall?
@kirillov
Können Sie evtl posten wann, wo, zu welchem Fall das Bundesverfassungsgericht so geurteilt hat?
Merci.
Haußmann über Brecht: völlig falsche Einschätzung
@herrmann: ich habe wörtlich bei ihnen oben gelesen, wie sie den verzweifelten kampf einer ganzen generation von regisseuren (weltweit) mit den Brecht erben als "gejammer und schwadroniere von freiheit der kunst" denunzieren. jetzt schreiben sie erneut von "geschwätz" und "handwerklichen unvermögen".
so viel zur sinnentstellenden lesart.

In meinen augen beweist gerade Nicolas Stemanns Inszenierung, wie absurd die rechtslage für regisseure hier ist. diese inszenierung hat ja an sich zum thema, welchen irren aufwand ein regisseur betreiben muss, um sich irgendwie mal ein bisschen "freier" mit einem brecht stück beschäftigen zu dürfen. Stemanns werk mit seinen tricks ist wertvoll als ein hinweis darauf, dass es so nicht weitergehen kann. Es ist im falle der Brecht erben hier nun mal ganz eindeutig so, dass alle (!) gerne vernünftig, also ganz anders als gegeben, mit einer brecht vorlage arbeiten wollen, aber niemand darf. vielleicht kennen sie sich ja einfach nur nicht aus, aber ich versichere ihnen, sie liegen mit ihrer einschätzung der erben völlig falsch: es gibt da von deren seite keine kompromisse, die erlauben in der regel nicht mal das einfügen oder umschieben eines einzigen satzes. das hat ja eben zu der form geführt, die stemann dann gewählt hat, aus der not heraus. meistens führt es dazu, dass ein regisseur es gleich ganz bleiben lässt, oder eben dazu, dass man die erben lieber gar nicht fragt, weil sonst eben höchstwarscheinlich GAR NICHTS mehr gehen würde. das alles kann nicht im interesse der allgemeinheit sein, und um die geht es, wenn wir über das theater reden. insofern verhalten sich eher die erben ignorant und selbstherrlich, den regisseuren sowie dem publikum gegenüber.

das von mir gebrachte zitat vom bundesverfassungsgericht ist ein urteil, mit dem die witwe eines so bedeutenden autoren und regisseurs wie Heiner Müller nach jahrelangem rechtsstreit endlich an oberster stelle durchsetzen konnte, dass Müllers werk nicht von den Erben kastriert werden darf. die wollten das ganze müller stück verbieten (so viel zur eindeutigen kunstfeindlichkeit dieser leute). Sie kamen aber damit letztendlich nicht durch, es hat aber leider sonst fast niemand den langen atem und das geld, so lange und ausgiebig für sein recht als ausübender künstler zu kämpfen.

Die möglichkeit des freien umgangs mit einem werk ist gesetzlich garantiert. es gillt nun aber, den völlig absurd lange Regelschutzfrist von derzeit 60 jahren nach tot des autors radikal zu verkürzen. als Baal geschrieben wurde galt sie zb nur 30 jahre.
noch mal das bundesverfassungsgericht:

"....dass mit der Veröffentlichung ein Werk nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung steht. Vielmehr tritt es bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden. Es löst sich mit der Zeit von der privatrechtlichen Verfügbarkeit und wird geistiges und kulturelles Allgemeingut"

wer würde nun ernsthaft verneinen wollen, dass stücke wie BAAL oder gar die dreigroschenoper längst solch kulturell historisierte werke geworden sind?

es geht eben darum, dass es den autor durch die öffentlichmachung seines werkes irgendwann tatsächlich gar nichts mehr angeht, was genau ein künstler inhaltlich mit der vorlage vorhat. sie schreiben, es wäre von belang, ob dem autoren der umgang mit seinem werk passt. wir reden hier aber von einem autoren, der seit 59 jahren tot ist! (und von einem werk, das 90 jahre alt ist)! ihr einschränkender einwurf "sicher nicht jeden Mashup mit Naziautoren" zeugt doch von einer seltsamen definition von freiheit. ich zumindest verstehe unter kunstfreiheit bestimmt nicht, dass irgendein mensch, der keine andere kompetenz vorzuweisen hat, als ein erbe zu sein, entscheiden darf, was ein künstler (noch dazu ein so bedeutender und weltweit anerkannter wie castorf) mit dem text nun darf und was nicht! desswegen nennt man freiheit ja freiheit, oder nicht?
Haußmann über Brecht: das Urteil
ich habe hier sicher schon genug geschrieben, ich sehe nur gerade die nachfrage von beitrag 13: @ICH: hier das urteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20000629_1bvr082598.html
Haußmann über Brecht: sachdienlich
Sehr erhellend sehr sachdienlich danke Herr kirillov. wäre schön wenn mehr Leute hier so sachlich argumentieren könnten.
Haußmann über Brecht: zwei Seiten der Kunstfreiheit
@Kirillov
Lieber Kirillov,
es ist wie so häufig in diesem Forum. Es wird aneinander vorbei gestritten.

Sie scheinen wirklich sehr emotional angefasst zu sein von etwas, was ich weiterhin abstreite jemals geschrieben zu haben.
Ihre Diagnose einer weltumspannenden Leidensgemeinschaft von Regisseuren hat wahrlich schillersches Format. Sollte dem wirklich so sein (ich frage mich jedoch leise auf welcher Grundlage sie zu solchen Einschätzungen kommen) täte mir das ein wenig leid. Wirklich nur ein wenig. Und das nicht weil ich einem Regisseur seine künstlerische Freiheit mißgönne oder diese beschnitten sehen möchte.
Ich finde, by the way, wirklich nicht so dolle was die Brecht-Erben immer wieder veranstalten. Nur fällt es mir wirklich schwer mit dieser pathetischen Aufladung inklusive des Beistands von juristischer Kompetenz einzufordern, dass die Allgemeinheit verändertes Recht braucht um das Recht des Autors oder derer die seine Rechte vertreten zu beschneiden. Das ist ein Feld, welches insgesamt Klügere und Fachkompetentere beackern mögen. Mir geht es auf der Gefühlsebene erst mal gut damit, dass die Rechte an Werken sehr lang geschützt werden. Ich bin da wohl am einen Ende der Skala wenn die Piratenpartei das andere besetzt. Eben weil ich weiß, was es an Entbehrugenn bedeuten kann derartiges überhaupt zu schaffen.
Nur ist dieser Diskurs gar nicht Anlaß für meine kleinen Einlassungen gewesen. Ich wollte nur konkret auf Castorf/Baal und die damit einhergehende hysterisch aufheulende Presse eingehen.
1. Die Brecht-Erben Problematik ist bekannt.
2. Wer sich nicht dazu entsprechend der rechtlichen Vereinbarungen verhält, läuft natürlich Gefahr am Ende mit einer blöden Situation dazustehen. (wie geschehen)
3. Wer danach schreit, dass er aber die Freiheit der Kunst in diesem Fall für sich haben will, auch wenn ihm 1 & 2 bekannt sind, verarscht sich und andere. Und mißbraucht den Begriff der Freiheit der Kunst m.E. Weil diese ja nur einseitig gelten soll. Die Freiheit der Kunst kann ja auch heißen, dass der Künstler (Autor) seine Werke für ein Land sperrt (vgl. Thomas Bernhard - und das ist dann ja doch noch ausgehebelt worden...)

Also. Ich wollte eine mißbräuchliche Verwendung eines hohen Gutes benennen mit dem eine Dummheit als künstlerische Notwendigkeit verklärt werden sollte. Mehr nicht. Für die generellen Aussagen über Urheberrecht waren Sie ja dann zuständig und da fehlt mir wirklich die Chuzpe um derartige Generalisierungen zu verfassen, wie es Ihnen scheinbar mühelos gelingt.

Und wenn die Auseinandersetzung mit den Brecht-Erben zu sehr nervt, dann kann die Welt auch auf ein Verlöschen der Recht warten oder andere begabte Autoren im Theater bewundern. Meine Meinung.
Haußmann über Brecht: Appropriationskunstwerke
Das Recht auf Kunstfreiheit wurde, so verstehe ich es, in erster Linie für Künstler und Künstlerinnen geschaffen, die im originären Sinne ein Kunstwerk herstellen, und dem entsprechend nach ihrem Tod ein Werk hinterlassen. Die „Kunst der Aneignung“ fremder Kunstwerke und ihre Verwertung, ist, meiner Meinung nach, dem originären Schaffen von Kunstwerken nachgeordnet und auch so zu behandeln.
Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.
Gilt dies auch im vollem Umfang, wenn eine Regisseur sich verschiedene Kunstwerke anderer Künstler aneignet und für ein „eigenes Kunstwerk“ verwertet. In der bildenden Kunst erübrigt sich diese Frage weitgehendst, da sich ein Künstler diese Werke erst einmal materiell aneignen müsste, um sie dann in einem neuen Kunstwerk zu verwerten. Ob dieser Aneignungsprozess dann auch zugleich als eine wirkliche eigene Kunst anerkannt würde, oder aber als Entstellung oder gar Zerstörung fremder Kunstwerke wahrgenommen würde, darüber lässt sich wahrscheinlich trefflich streiten. In jedem Fall wäre in einigen Fällen wahrscheinlich mit dem unwiderruflichen Verlust einiger Kunstwerke zu rechnen.
Die Schrift erlaubt es einem Teile aus ihr zu kopieren ohne den eigentlichen Roman, das Drama oder auch anders geartete Werke zu zerstören. Dies ist als ein Vorteil zu werten. Macht die Sache aber nicht unbedingt einfacher, denn es bleibt immer die Frage, in wieweit der künstlerische Gestaltungsraum des eigentlichen Künstlers durch Hinzufügung anderer Kunstwerke eingeengt wird, und seine Methodik, sein Inhalt und seine Tendenz empfindlich gestört, wenn nicht sogar in sein Gegenteil verkehrt wird.
So steht die eine Nutzung von Kunstfreiheit einer anderen Nutzung des selben Rechts entgegen. Dies wiegt ganz besonders schwer, wenn ein Künstler mehrere Kunstwerke untereinander vermengt, aber nicht seinen eigenen Namen darunter setzt, sondern den eines der Künstler verwendet, den er, unter mehreren Verwerteten, persönlich für geeignet hielt, und das gesamte Werk als ein Werk jenes Künstlers ausgibt.
Dies erscheint mir nicht im Sinne des Künstlers, der sein Werk als erster hervorbrachte, und somit sein Urheber ist. Und in diesem Sinne ist sein Kunstwerk auch als ein Originäres als erstes zu schützen, und nicht in seiner Weiterverwertung durch Zweite und Dritte, deren Schutz ihrer Werke, die aus dem Zusammenfügen mehrerer Werke entstand, nachgeordnet zu behandeln ist.
Dies erschließt sich leicht, wenn man einmal bedenkt, dass der Zusammenschnitt mehrerer unterschiedlicher Filmwerke auch nicht automatisch zu einem neuen Kunstwerk führt, selbst wenn der Zusammenschnitt einer künstlerischen Konzeption folgte.
Auch am Theater ist es üblich, dass man das Kopieren oder Wiederverwenden fremder Regie-Ideen als geschmacklos begreift und als künstlerisch uneigenständig versteht und gemeinhin verurteilt. Und so würde Castorf es wohl nicht gerade begrüßen, wenn jemand einen Zusammenschnitt einiger Teile seiner Inszenierungen aus den letzten Jahrzehnten als sein eigenes Werk ausgebe. Und derjenige, der solches beabsichtigte, fände wohl nur schwerlich eine Bühne hierzu, und dies hat nachvollziehbare Gründe.
Von daher empfiehlt es sich in Zukunft für solche Appropriationskunstwerke, wie sie Frank Castorf gestaltet, den eignen Namen zu verwenden und alle Folgerichtigkeiten in diesem Zusammenhang hinzunehmen, den Castorf tritt schon seit geraumer Zeit nicht mehr als Regie- oder Interpretationskünstler auf, will mir scheinen, sondern als ein eigenständiger Künstler, der mit seinem eigenen Namen zeichnen sollte.
Haußmann über Brecht: eigenes Versagen
Die Rechtslage ist, wie sie ist. Jeder, der im Theater als Dramaturg oder Regisseur Verantwortung hat, muss sich intensiv
mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Aufführungsverträge sind sorgfältig zu lesen. Wenn es Unklarheiten oder Fragen gibt, sind
Konsultationen mit dem Verwaltungsdirektor und/oder dem Justitiar
notwendig. Mit dem Verlag muss man ständig Kontakt halten, und nicht, wie offenbar geschehen, etwas auf Zuruf regeln wollen.
Offensichtlich sind diese Grundregeln in München nicht eingehalten worden. Jetzt eine Diskussion über die Freiheit von Interpreten zu führen, sich als Opfer der ach so sturen Erbin zu stilisieren, ist für mich nur der Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken.
Mir ist aus der eigenen Berufspraxis klar, dass die Zusammenarbeit
mit einem Gastregisseur, der an einem anderen Ort an seiner Konzeption bastelt, oftmals schwierig ist. Das entschuldigt aber nichts. Ich habe unter Intendanten gearbeitet, die eine schludrige Arbeit wie in München disziplinarisch geahndet hätten. Ich weiß nicht, was man an der Isar machen wird. Immerhin ergeben sich aus
der Absetzung mit den zwei Ausnahmen Verluste in vielerlei Hinsicht. Wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Haußmann über Brecht: Entweder oder
"Vögel meine Frau nicht, und wenn ja, dann bitte nicht so oft!"

So kommentiert Frank Castorf den Vergleich vor Gericht zu seiner "Baal“"Inszenierung heute in den Kulturzeitnachrichten. "Entweder oder" verlangt der Mann, der die Botschaft immer noch nicht verstanden hat. Er wird nicht verboten, er wird in seine Schranken verwiesen und trotzdem noch zweimal gezeigt. Sozusagen zur Begutachtung.

Aber er sieht sich weiterhin einem Staat, ähnlich der DDR, gegenüber, der ihn verbietet, der seine Kunstfreiheit einschränken möchte. Frank Castorf erkennt nicht, dass er sich um den Begriff der Kunstfreiheit mit einem anderen Künstler im Streit befindet, mit Bertolt Brecht und jenen, die ihn vertreten. Schade. Er greift wie ein Ertrinkender nach jedem Strohhalm und scheut sich nicht, seine Misere mit jenen in Paris zu vergleichen, die für ihre Arbeit ermordet wurden.

Das ist obszön. Leider.

Jedoch eine Einlassung vollzieht er unfreiwillig. Er hat indirekt zu gegeben, dass er Brecht "gevögelt" und nicht inszeniert hat. Das ist ein Anfang.
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