Nach dem Urheber(b)recht: Was passiert mit Bertolt Brechts Werken ab 2027?

Der 14. August 2026 wird der 70. Todestag Bertolt Brechts sein. Dieser Tag läutet das Ende der urheberrechtlichen Schutzfrist für Brechts Werk ein, das ab 1. Januar 2027 gemeinfrei sein wird. Das heißt: dann darf jede*r damit machen, was sie / er will. Ein Wendepunkt in der Theatergeschichte oder zumindest im Umgang mit Brechts dramatischem Werk?

Die Brecht-Tage 2016 werden sich bereits jetzt Gedanken machen, was das Auslaufen der Schutzfrist für das Werk Bertolt Brechts bedeuten könnte und rufen Künstler*innen dazu auf, ihre Zukunftsvisionen zu Brecht jenseits des Urheberrechts zu formulieren. Wie wird der Umgang mit Brechts Werk ab 2027 aussehen? Hat die auslaufende Schutzfrist auf die Gestalt künftiger Brecht-Inszenierungen überhaupt einen Einfluss?

Call for ideas

Die Brecht-Tage 2016 wollen in Kooperation mit dem Theaterportal nachtkritik.de am 11. Februar 2016 künstlerische Positionen für eine freie Auseinandersetzung mit dem Werk Bertolt Brechts präsentieren. Dafür wird um eine Einsendung von Ideen bis zum 6. Dezember 2015 an folgende Email-Adresse gebeten: info@lfbrecht.de

Bitte skizzieren Sie bei kurzer Vorstellung Ihrer Person oder Gruppe Ihre Position zum Umgang mit Brechts Werk ab 2027: in einer Projektskizze, die nicht länger als 6000 Zeichen sein sollte, einem Video oder anderen audio-visuellen Medien.

Eine Jury – Annett Gröschner (Autorin), Christian Hippe (Literaturforum im Brecht-Haus), Cornelius Puschke (Dramaturg), Esther Slevogt (nachtkritik.de) – wählt aus den Einsendungen die zehn interessantesten Positionen aus. Diese Beiträge werden auf www.nachtkritik.de präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Aus diesen zehn Positionen werden schließlich von der Jury drei Positionen ausgewählt, die am Abend des 11. Februar 2016 im Literaturforum im Brecht-Haus in kurzen Präsentationen (ca. 15 Minuten) vorgestellt werden. Die Form der Präsentation ist freigestellt. Für jede dieser drei Präsentationen wird eine Aufwandsentschädigung von 500 € sowie die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten (bis zu 300 €) angeboten.

Mit Ihrer Einreichung erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung der Einsendung einverstanden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Literaturforum im Brechthaus

http://lfbrecht.de

 

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Kommentare  
Urheber(b)recht 2027: Beckett 2060
Ich möchte meinerseits hiermit eine Ausschreibung starten: Was fangen wir bloß mit Becketts Werk ab 2060 an?
Bitte schickt mir soviele Zeichen wie möglich.
Bei mir gibt es keine Jury. Alles wird präsentiert in einer tagelangen Lesung und dann gemeinsam vernichtet.
Urheber(b)recht 2027: zu kurzfristig
sehr interessante idee, tolle aktion, aber die deadline ist leider viel zu kurzfristig gesetzt. vielleicht könnten sie die um einen weiteren monat verlängern? wer kann schon von heute auf morgen mal eben alles stehen und liegen lassen, um unbezahlt eine projektidee zu entwickeln? danke und herzliche grüße.


(Lieber kirilov, ich verstehe ihren Einwand doch , leider ist die Deadline das nicht verlängerbar. Aber es ist ja auch nur eine kurze Projektskizze gefragt. Grüsse aus der Redaktion, Esther Slevogt)
Urheber(b)brecht 2027: was wird aus den Ausdenkern?
Es ist wie mit dem Witz von den Witzen, wo sich die Leute nur noch zurufen Nr. 54: hahahahha - Tolle Idee vom Literaturhaus, das jetzt mit den zukünftig noch gar nicht gehabten Ideen machen zu wollen - Was Brecht wohl dazu denken würde??? - ababyabayballaaballa. Auch ein unbezahlt ausgedachtes und nur kurz skizziertes Projekt kann von anderen dann gegen Bezahlung gemacht werden als von den Ausdenkern... Was wird aus den Ausdenkern bis 29252627???
Urheber(b)recht 2027: Link
http://mitvergnuegen.com/2015/so-sieht-es-aus-wenn-man-nicht-kreative-fragt-ob-sie-einen-unbezahlten-entwurf-machen/
Urheber(b)recht 2027: Gelegenheit wahrnehmen
Liebe KommentatorIn #4,
hier geht es um einen Call For Ideas, nicht um die persönliche Anfrage für einen Entwurf. Wer die Gelegenheit wahrnehmen möchte, kann seine Idee einsenden und unter den Einsendungen werden dann einige ausgewählt. Das ist bei jedem beliebigen Drittmittel- oder sonstigen Call-Verfahren bzw, vergleichbaren Ausschreibungen nicht anders.
Urheber(b)recht 2027: nicht zwingend
Hysteria: Ja, das ist wohl so. Aber weil es bei beliebigen Drittmittel- oder sonstigen Call-Verfahren bzw. vergleichbaren Ausschreibungen nicht anders ist, heißt es ja nicht , dass es zwingend auch gut ist. Sowohl die gewohnten beliebigen Verfahren als auch das in diesem speziellen Fall.
Urheber(b)recht 2027: Was soll schon passieren?
" Das heißt: dann darf jede*r damit machen, was sie / er will. Ein Wendepunkt in der Theatergeschichte oder zumindest im Umgang mit Brechts dramatischem Werk?"

Na, was soll nach Ablauf des Urheberschaft mit Brechts Werken schon passieren? Genau dasselbe, was mit allen anderen Werken aller anderen Autoren auch passiert. Dann darf jeder damit machen, was er will - was denn sonst. Oder soll es irgendwelche Sonderschutzrechte für Brechts Werke geben? Brechts Werke unter die Käseglocke?

Versteh ich nicht - gerade wurde hier doch heftig gegen das Verbot der Castorf-Inszenierung polemisiert...
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