Gastspielhäuser dürfen auch mittun

Berlin, 7. November 2018. Der Theaterpreis des Bundes, der nach 2015 und 2017 im kommenden Jahr zum dritten Male vergeben wird, soll sich stärker als in den Vorjahren für die kleinen Städte öffnen. "Wir schauen nicht mehr so sehr nach den künstlerischen Leuchttürmen abseits der Metropolen, sondern nehmen mehr die kulturellen Angebote in der Fläche in den Blick", kündigte Michael Freundt, vom Internationalen Theaterinstituts (ITI) - Zentrum Deutschland, heute an. Wie in den vergangenen Jahren ist das ITI von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die den Preis auslobt, mit dem Durchführungsverfahren betraut worden.

Was bleibt?

Der bewährte Bezugsrahmen des Theaterpreises, das Engagement von Theatern und Spielstätten in kleineren und mittleren Städten zu würdigen, bleibt nach Auskunft von Freundt im Wesentlichen erhalten. Für den Theaterpreis können sich öffentlich geförderte, kleine und mittlere Theater und Häuser des Freien Theaters bewerben. Voraussetzung ist ein regelmäßiger, insgesamt mindestens neun Monate dauernder Spielbetrieb mit wechselnden künstlerischen Produktionen in einer eigenen Spielstätte. Grundlage der Bewerbung ist das Programm der Spielzeit 2017/2018.

Was ist neu?

Neu bei der dritten Auflage des Theaterpreises ist allerdings, dass er sich auch an die bundesweit über 450 in der Inthega (Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e.V.) zusammen geschlossenen Gastspiel-Theater, kommunalen Kulturhäuser und Stadthallen richtet. Bewerben könnten sich zudem freie Theaterhäuser und Spielstätten; sie müssten nicht mehr eine genaue Anzahl von Produktionen / Aufführungen nachweisen, sondern ein Gesamtprogramm.

Die Preise

Der Bundestheaterpreis ist insgesamt mit einer Million Euro dotiert. Es werden maximal drei Preise an Theater und Spielstätten in Städten mit mehr als 300.000 Einwohner und mindestens sieben Preise an Theater und Spielstätten in Orten mit weniger als 300.000 Einwohner vergeben. Als Preisgelder stehen insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung. Die Preisträger werden im Frühjahr 2019 verkündet. Die öffentliche Verleihung der Preise ist für Juni 2019 vorgesehen. Über die Auswahl der voraussichtlich zehn Preisträger*innen befindet zuvor im Frühjahr kommenden Jahres eine Jury.

Bewerbung

Die Bewerbung ist an das Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts e.V., Mariannenplatz 2, 10997 Berlin zu richten. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden sich auf der Website des ITI. Die Bewerbungsfrist endet mit dem 15. Februar 2019.

(BKM / ITI / jnm)

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