Doppel-Leitung?

Wuppertal / Düsseldorf, 21. August 2019. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat die Kündigung der Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters, Adolphe Binder, für unwirksam erklärt. Das meldet u.a. die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Wie bereits die erste Instanz befand das Gericht, die angeführten Gründe reichten für eine fristlose Kündigung nicht aus. Das Arbeitsverhältnis mit der Kulturmanagerin war vom Tanztheater Wuppertal Pina Bausch im Juli 2018 nach nur einem Jahr beendet worden. Gegen das Urteil kann das Tanztheater nicht mehr in Berufung gehen.

Begründet wurde dies vor allem mit dem Fehlen eines umsetzbaren Spielplans. Eine ordentliche Kündigung war im Arbeitsvertrag Binders so wenig vorgesehen, wie eine Probezeit. Es fehlte seitens des Theaters auch die erforderliche Abmahnung. Hinzu kommt, dass es dem Tanztheater bereits bei Vertragsabschluss bekannt war, dass es Presseberichte über angebliche Konflikte am bisherigen Arbeitsplatz von Binder gab und das Tanztheater der Klägerin abgeraten hatte, sich gegen diese Vorwürfe juristisch zur Wehr zu setzen. Also griff auch der Vorwurf ins Leere, Binder habe das Tanztheater arglistig getäuscht.

Seit Monaten hat die Compagnie mit Bettina Wagner-Bergelt wieder eine künstlerische Leitung. Über Binders Forderungen, unter anderem die nach Weiterbeschäftigung, will das Gericht später entscheiden. Allerdings hat der Richter beiden Parteien nahegelegt, sich bis dahin zu einigen, entweder auf eine mögliche Zusammenarbeit im Dreier-Team oder auf eine gütliche Trennung.

(FAZ / geka)

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