Rechte und Sicherheiten in Zeiten von Corona

Wir fassen hier die Antworten und Hinweise zusammen, die der Bundesverband Schauspiel (Interview mit dem Justiziar Bernhard Störkmann) und der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. geben.

Eine weitere "Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender" bietet der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller der Gewerkschaft ver.di hier an.

 

Haben Theaterschaffende bei Vorstellungs- und Probenausfall oder Schließung des Theaterbetriebes ein Anrecht auf ihr Gagenhonorar?

Fallen an einem Theater Vorstellungen bzw. Gastspiele aus und wird nicht mehr geprobt, kommt es zunächst darauf an, ob der zwischen Theaterbetrieb und Künstler*in geschlossene Vertrag eine Regelung für solche Fälle enthält.

Gibt es keine solche vertragliche Regelung, greift die gesetzliche Regelung des § 616 BGB: Die Theater sind ihren festangestellten Arbeitnehmer*innen gegenüber weiterhin zu den vereinbarten Entgeltzahlungen verpflichtet, sofern diese arbeitsfähig und -bereit sind, auch wenn keine Vorstellung oder keine Proben stattfinden. Ebenfalls bleibt der Entgeltanspruch bestehen, wenn ein Theater aufgrund von Krankenstand oder Versorgungsengpass ganz geschlossen werden sollte und die Beschäftigten nicht arbeiten können. Das gilt genauso für Privattheater.

Auch für "feste Freie", die z.B. im Rahmen eines Gastspielvertrages an einer Theaterproduktion mitwirken, die nicht mehr gespielt oder geprobt werden kann, ändert sich – wenn nicht vertraglich anders geregelt – nichts am Anspruch auf Entgeltzahlung.

 

Haben Theaterschaffende Anspruch auf ihr Gagenhonorar oder ihr Gehalt, wenn sie am Corona-Virus erkrankt sind oder wegen einer vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne zuhause bleiben müssen?

Es gilt das Infektionsschutzgesetz. Wenn das zuständige Gesundheitsamt Qurantäne angeordnet hat, hat die/der festangestellte Arbeitnehmer*in für die Dauer von bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 56 IsfG). Die Arbeitgeber sind verpflichtet, das Geld zu zahlen, können sich dieses jedoch vom Gesundheitsamt zurückerstatten lassen. Danach greift die Krankentagegeldversicherung, so man eine besitzt.

Auch für freie Theaterschaffende besteht die Möglichkeit, nach dem Infektionsschutzgesetz ihren Verdienstausfall kompensiert zu bekommen; sie müssen diesen Anspruch allerdings direkt gegenüber dem Gesundheitsamt geltend machen. Die Entschädigung wird berechnet auf Grundlage des Gewinns, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde.

 

Wird es eine Einnahmeausfallentschädigung für freie Kulturschaffende geben?

Es gibt Zeichen aus der Politik, die darauf hindeuten, allerdings lässt sich dazu noch nichts Konkretes sagen. In jedem Fall sollten freie Kulturschaffende genaue Aufzeichnungen über ihre Einnahmeausfälle führen: Datum (Ausfall), Leistung (was war Inhalt meines Auftrags), Entgelt (vereinbares Honorar, welches ich nun nicht bekomme). Da noch nicht absehbar ist, wie bürokratisch eine möglichen Entschädigung ausfallen wird, ist es ratsam, die Ausfälle durch Verträge, Auftragsbestätigungen, Mails, Briefe, Kurznachrichten etc. nachzuweisen zu können.

 

Was kann ich tun, wenn ich in finanzielle Schieflage gerate?

Ab 27. März 2020 12 Uhr können bei der Investitionsbank Berlin Anträge für die Notfallhilfe des Berliner Senats für Künstler*innen und Kleinbetriebe bis zu maximal 5 Angestellten gestellt werden - unter die auch kleine Bühnen fallen.
Auch unabhängig von Corona gilt: Man kann jederzeit beim Finanzamt einen Herabsetzungs- bzw. Stundungsantrag für Steuern stellen. Gleiches gilt für Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge. Wer in der Künstlersozialversicherung versichert ist, sollte jetzt sein geschätztes Jahreseinkommen nach unten korrigieren. Verschiedene Organisationen verfügen zudem über Notfonds, etwa die VG Wort.

 

Was passiert mit den Fördermitteln für freie Projekte, die derzeit nicht stattfinden können?

Der Fonds Darstellende Künste schreibt auf seiner Facebook-Seite: "Falls von uns geförderte künstlerische Vorhaben zurzeit durch Absagen zur Eindämmung des Covid-19 Virus betroffen sein sollten, so finden wir gemeinsame Lösungen für die Absicherung der zugesagten Mittel. Das finanziellen Risiko darf nicht bei frei produzierenden Künstler*innen liegen! Hier sind Produktionstrukturen und wir als Fördereinrichtung in der Verantwortung." Der Fonds führe außerdem bereits Gespräche mit anderen Fördereinrichtungen.

Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt in Aussicht, bei vom Bund geförderten Projekten und Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen, auf Rückforderungen so weit wie möglich zu verzichten.

 

Dürfen Künstler*innen zuhause bleiben, wenn die Kindertagesstätten oder Schulen ihrer Kinder wegen Corona schließen oder ihre Kinder an Corona erkrankt sind?

Für diejenigen Arbeitnehmer*innen, die ohne eigenes Verschulden nicht zur Arbeit erscheinen können, darf kein Nachteil entstehen. Wer also keine alternative Betreuungsmöglichkeit für ein aufsichts- bzw. betreuungspflichtiges Kind findet, darf für die Kindesbetreuung für fünf Tage zu Hause bleiben. Sind die Einrichtungen länger geschlossen, müssen die Erziehungsberechtigten die Betreuung aufteilen. Auch hier gilt es, wegen etwaiger Regelungen in die Arbeitsverträge zu schauen.

Wer ein an Corona erkranktes Kind betreuen muss (die Erkrankung muss ärztlich attestiert werden), kann sich vom arbeitgebenden Betrieb freistellen lassen. Bei gesetzlich mitversicherten Kindern unter 12 Jahren trägt die Krankenkasse den Lohnausfall für bis zu 5 Tage. Bei Privatversicherten ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

 

Wie sollten sich Theaterschaffende verhalten, die Sorge haben, sich mit Corona infiziert zu haben?

In jedem Fall sollte telefonisch oder persönlich ein*e Ärzt*in oder das Gesundheitsamt konsultiert werden. Damit oben aufgezählte Regelungen greifen, muss es sich um eine offizielle Quarantäne handeln.

 

(Stand 11. März 2020. Quellen: Bundesverband Schauspiel / Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. / Fonds Darstellende Künste; Zusammenfassung: ape)

 

Mehr zu den Folgen von Corona? Hier finden Sie die Reaktionen der bzw. die Auswirkungen auf die Theater.

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