Gezielt zugute kommen

13. März 2020. Die Bundesregierung will mit Maßnahmen in Milliardenhöhe die Folgen des Coronavirus für Arbeitnehmer und Unternehmen mildern. Zu den beschlossenen Schritten gehören die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen, welche auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen. Das gab die Pressestelle von Kulturstaatsministerin Monika Grütters heute in einer Aussendung bekannt.

Schärfung bestehender Programme

In ihrem Bereich plant die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien schon bestehende Programme so zu schärfen und einzusetzen, dass "die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch und insbesondere in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern gezielt zugutekommen".

Weiterhin kündigte Grütters an, bei vom Bund geförderten Projekten und Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen, auf Rückforderungen so weit wie möglich zu verzichten: "Wir werden unsere rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, weil klar ist, dass bereits viel Engagement und Geld in diese Aktivitäten geflossen sind. Möglicherweise können hier statt analoger auch digitale Formate zum Einsatz kommen."

Angedacht ist auch der Einsatz zusätzlicher Mittel, über den bestehenden Haushalt hinaus.

Beim Kulturpolitischen Spitzengespräch konferierte die Kulturstaatsministerin heute mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern und Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände. Über die Ergebnisse des Gesprächs und konkrete Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt (13. März, 16:05 Uhr) noch nichts bekannt.

 

(BKM / eph)

 

Mehr zum Thema: Einen Notfallfonds für freiberufliche und selbständige Kulturschaffende forderten am 11. März 2020 Kulturverbände wie der Deutsche Kulturrat, IG Kultur Wien und IG Kultur Österreich.

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