Alles verjährt

Erl, 16. März 2020. Der frühere Leiter der Tiroler Festspiele Erl, Gustav Kuhn, muss sich nicht wegen sexueller Belästigung vor Gericht verantworten. Das meldete am vergangenen Freitag unter anderem Der Standard. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck habe mitgeteilt, dass nach Prüfung der von insgesamt 15 Frauen vorgebrachten Verdachtsfälle kein Vorfall übrig geblieben sei, "der strafbar, nicht verjährt und beweisbar gewesen wäre".

ZeugInnen nicht einvernommen?

Mit "Kritik und Enttäuschung" reagierten demgegenüber die Frauen, die die Verdachtsfälle öffentlich gemacht hatten, und die der Staatsanwaltschaft nun Vorwürfe machen: "Auch wenn die Einstellung ausdrücklich nur wegen Verjährung der vorgeworfenen Taten erfolgt ist", wird eine Stellungnahme im Standard zitiert, "ist nicht zu akzeptieren, dass eine Reihe von uns genannter ZeugInnen und weiterer Opfer von der Staatsanwaltschaft nicht einmal einvernommen wurde."

Die Anwältin der Frauen kündigte an, nach Eingang der Einstellungsbegründung von Seiten der Staatsanwaltschaft die "Möglichkeit von Fortführungsanträgen" prüfen zu wollen.

(Der Standard / jeb)

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