"Kultur ist die DNA Berlins"

Berlin, 19. März 2020. Für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und Kleinunternehmen wird es in Berlin ein Landesprogramm zur Soforthilfe geben. Verabschiedet wurde das mit vorerst 100 Millionen Euro ausgestattete Hilfspaket heute in einer außerordentlichen Sitzung des Berliner Senats. Das gab die Senatsverwaltung für Kultur und Europa am Abend in einer Presseaussendung bekannt.

Das von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop, Finanzsenator Matthias Kollatz und Kultursenator Klaus Lederer initiierte Landesprogramm "Soforthilfe II" sieht Zuschüsse in Höhe von 100 Millionen Euro für das laufende Jahr vor. Abhängig vom Volumen der vorrangig einzusetzenden Bundesförderung könnten die Gelder perspektivisch auf 300 Millionen Euro aufgestockt werden, heißt es in der Presseaussendung.

Liquiditätshilfe, bis gegebenenfalls andere Ansprüche greifen

Schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand sollen "besonders hart von der Corona-Krise getroffene" Freiberufler*innen und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus sowie Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können.

Nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden muss im Einzelfall, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist. Beantragt oder in Anspruch genommen werden müssen auch Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Programme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung), heißt es zu den Bedingungen für eine Antragstellung. Der Zuschuss diene als "Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche".

Demnächst beantragbar – auch mehrmals

Begrenzt ist die Höhe des jeweiligen Zuschusses auf 5.000 Euro. Gegebenenfalls kann er mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe.

Finanziert wird das Landesprogramm "Soforthilfe II", das die Maßnahmen der "Soforthilfe I" für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten ergänzt, aus dem Etat der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Umgesetzt wird es über die Investitionsbank Berlin. Auf der IBB-Webseite sollen "zeitnah" Informationen zu den Förderbedingungen, zu den Antragsformularen und zum Verfahren veröffentlicht werden. Dringend gebeten wird seitens der Kultursenatsverwaltung, noch keine Förderanträge zu schicken: "Wir werden noch ein kleines bisschen brauchen, bis das so läuft", sagte Kultursenator Klaus Lederer in einer Videobotschaft auf Twitter.

(Senatsverwaltung für Kultur und Europa / eph)

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Kommentare  
Soforthilfe Berlin: Auch eine Hilfe!!
ES IST FÜR ALLE!!! MAN MUSS KEIN MITGLIED SEIN!

Es gibt hier die Möglichkeit etwas zu beantragen, wenn ihr arg betroffen seid!

Die Beschäftigten im Kulturbereich werden im Augenblick von der Corona-Krise besonders getroffen. Das gilt umso mehr als staatliche Nothilfe-Maßnahmen vorläufig noch nicht mehr als Ankündigungen sind.

Die GDBA stellt deshalb als Soforthilfe 50.000 Euro zur Verfügung. Dieses Geld stammt aus dem Helene Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Die Schauspielerin hatte der GDBA ihr Vermögen hinterlassen, um damit unverschuldet in Not geratene Theaterschaffende zu unterstützen. Die GDBA als die gewerkschaftliche Organisation der Bühnenangehörigen, in der Mitglieder des künstlerischen und künstlerisch-technischen Bereichs der Theater bundesweit organisiert sind, sieht sich zu dieser Aktion der Solidarität verpflichtet und möchte unbürokratisch helfen.

Um möglichst vielen Betroffenen Unterstützung zuteil werden zu lassen, erhalten Empfängerinnen und Empfänger jeweils 500 Euro, um deren Situation ein klein wenig zu erleichtern.

Die GDBA orientiert sich bei der Vergabe der Gelder an den Vorgaben des Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihre Notlage daher begründen. Einzelheiten und Informationen zum Antrag gibt es unter

gdba@buehnengenossenschaft.de.

Jörg Löwer, Präsident der GDBA, sagt zu der heutigen Entscheidung: „Die Nothilfe des Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds soll ein Zeichen des Zusammenhalts der Bühnenangehörigen setzen. Sie kann aber nicht an die Stelle staatlichen Handelns treten, das an dieser Stelle dringend nötig ist!
Das Team der GDBA mit dem Hilfsfonds wünscht den Kulturschaffenden in allen Bereichen alles Gute. Bleiben oder werden Sie gesund!“
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