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NRW beschließt Soforthilfe für Kulturschaffende

Spannt die Rettungsschirme auf

20. März 2020. Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst insgesamt fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung Nordrein-Westfalens freischaffende, professionelle Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Das gab die Landesregierung heute in einer Pressemitteilung bekannt.

Beantragen können Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler*innen in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung rasch und unbürokratisch eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Die Soforthilfe ergänzt den gestern von der Landesregierung aufgespannten umfassenden Rettungsschirm für die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

(Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen / eph)

 

Mehr zum Thema: Auch Berlin hat bereits ein Landesprogramm zur Soforthilfe für Freischaffende beschlossen. Im Bund und in weiteren Bundesländern, darunter Hamburg, sind Programme geplant.

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Soforthilfe NRW: keine Verträge
Sehr viele Theater schließen z.Z. keine Verträge ab, auch wenn sie bereits besprochen sind. Da wird es schwer Unterstützung zu beantragen.
Soforthilfe NRW: für frühere Verträge
Die Künstler-Soforthilfe NRW gilt für die vielen Verträge, die vor der Corona-Krise abgeschlossen wurden und nun mangels Veranstaltung nicht erfüllt werden können. Das ist doch als Erste Hilfe schon einmal etwas, zumal sie so unbürokratisch gestaltet ist, dass sich andere daran einmal ein Beispiel nehmen können.
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