Rettungsschirme gegen Milliardenverluste

ab 23. März 2020. Hier listen wir die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise.

In Deutschland können Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige, das heißt gerade auch Künstlerinnen und Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen, beim Bund Zuschüsse beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.

Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt für einen befristeten Zeitraum bis September, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Auch werden Miete- und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung übernommen. Vielen Kulturschaffenden wird damit dieser Weg der Nothilfe geöffnet.

Um Kündigungen von Mieträumen, wie Ateliers, Proberäumen und Clubs, zu vermeiden, soll befristet bis September eine Kündigung aufgrund von Mietschulden nicht möglich sein. Ebenfalls wurden Vorschriften im Insolvenzrecht gelockert.

Außerdem können Sonderkredite bei der KfW in Anspruch genommen werden. Anträge hierzu können über die Hausbank eingereicht werden. Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken arbeiten dazu gemeinsam mit der KfW an beschleunigten Kreditgenehmigungsprozessen.

Hinzu kommen Maßnahmen, die  speziell auf die Belange von Kulturschaffenden zugeschnittenen sind. Auf Rückforderungen von Fördermitteln soll "so weit wie möglich verzichtet werden, wenn Veranstaltungen oder Projekte aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können", heißt es in einer Pressemitteilung der Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

 

Fast alle Bundesländer haben zudem eigene Maßnahmen ergriffen:

Bayern

Das bayerische Wirtschaftsministerium hat eine Soforthilfe Corona für Selbstständige und Freiberufler*innen eingerichtet. Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiter*innen sollen bei Liquiditätsengpässen bis zu 5.000 € beantragen können. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Hier geht es zum Förderantrag.

Baden-Württemberg

Selbstständige und mittelständische Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro beantragen können. Insgesamt stehen 6,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Berlin

Ab 27. März 2020, 12 Uhr können Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und Kleinunternehmen bei der Investitionsbank Berlin Anträge für Geld aus dem Landesprogramm zur Soforthilfe stellen, das vorerst mit 100 Millionen Euro ausgestattetet ist (hier die ausführliche Meldung). Im Antrag muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist. Begrenzt ist die Höhe des jeweiligen Zuschusses auf 5.000 Euro. Gegebenenfalls kann er mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe.

Infos für Kunst-, Kultur- und Kreativschaffende haben die Kulturprojekte Berlin in einem Google-Dokument gesammelt.

Brandenburg

Kleine und mittlere Unternehmer sowie Freiberufler sollen einmalig bezuschusst werden. Freiberufler sowie Unternehmen mit bis zu 2 Erwerbstätigen sollen bis zu 5000 Euro erhalten können. Weitere Informationen stehen auf der Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg bereit.

Bremen

Der Bremer Senat hat am 20. März "ein zuschussbasiertes Förderprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für Kleinstunternehmen" beschlossen und macht dafür zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro kurzfristig verfügbar. Neben Förderungen für Unternehmen in Höhe von bis zu 20.000 Euro wird "ein Betrag bis 5.000 Euro in einem stark vereinfachten Verfahren schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt" – für Anträge von Freiberufler*innen und Kleinstunternehmen. Hier die Pressemitteilung des Bremer Senats.

Hamburg

Der Hamburger Senat plant laut eigener Pressemitteilung ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler*innen (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS), die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen "in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind". Folgende Staffelungen sind vorgesehen und sollen als "direkte, echte Zuschussmittel" den "in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen":

- 2.500 € (Solo-Selbständige)

- 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)

- 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)

- 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)

"Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) schnürt ein Hilfspaket Kultur im Wert von 25 Mio. Euro", heißt es in der Pressemitteilung.

Hessen

Das Land will kurzfristig 7,5 Milliarden Euro für die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern zur Verfügung stellen. Die Gelder sollen als Darlehen fließen.

Mecklenburg Vorpommern

Es können Darlehen aufgenommen werden, die bis 20.000 Euro zinsfrei sein sollen.  Die Laufzeit des Kredits beträgt fünf Jahre.

Niedersachsen

Das Land legt ein sechsmonatiges Programm in Form einer Zuschussförderung auf. Freiberufler und Kleinunternehmern könnern vorraussichtlich einmalig 20.000 Euro beantragen.

Darüber hinaus will das Land explizit Künstler*innen unterstützen. Aus einer Pressemitteilung von 26. März: "Die Landeshilfe für Künstlerinnen und Künstler basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule ist das Programm 'Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen' und läuft über eine Richtlinie aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Diese richtet sich ausdrücklich nicht nur an Kleinunternehmer, sondern auch an soloselbständige Künstler und Kulturschaffende sowie gewerblich tätige Unternehmen. Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach unserem derzeitigen Stand von der Bundesförderung nicht umfasst sind. Hier haben wir die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen im Blick, die sonst durch das Raster fallen würden."

Nordrhein-Westfalen

Beschlossen am 20. März 2020 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens, unterstützt das Soforthilfe-Programm in Höhe von fünf Millionen Euro Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler*innen in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung mit einer Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro (hier die ausführliche Meldung). Der Förderantrag steht online.

Saarland

Unternehmen und Freiberufler können einen Zuschuss in Höhe von 3.000-10.000 Euro beantragen. Eine Rückzahlung muss nur erfolgen, wenn keine Fördervoraussetzung gegeben ist.

Sachsen

Das sächsische Kabinett hat am 20. März die Einrichtung von Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind, beschlossen: "Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann." Die Pressemitteilung zu "Sachsen hilft sofort" findet sich hier.

Sachsen-Anhalt

Das Land hat eine finanzielle Soforthilfe für in existenzielle Notlage geratene Künstlerinnen und Künstler beschlossen, die ab kommender Woche zu beantragen sein. Pro Person sind kurzfristig 400 Euro Unterstützung pro Monat vorgesehen. "Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt. Die Antragsberechtigten müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben", heißt es in der Pressemitteilung.

Schleswig-Holstein

Es sollen in Kürze direkte Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro beantragt werden können.

Thüringen

Es können einmalige Zuschüsse nach folgender Staffelungen beantragt werden:

Gestaffelt nach Beschäftigten

bis zu 5.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)
Bis zu 10.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte)
Bis zu 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte)
Bis zu 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte)

 

Einen Überblick über die Soforthilfe-Maßnahmen und diverse Info-Seiten, u.a. von Verbänden oder Verwertungsgesellschaften, sammelt ein Zusammenschluss von Unternehmensnetzwerken aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, Kreative Deutschland.

 

Maßnahmen in Österreich 

Österreich stockt als Sofortmaßnahme den Unterstützungsfonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds von aktuell jährlich 500.000 Euro auf 5 Millionen Euro zusätzlich auf (ausführlich in dieser Meldung). Im Wirtschaftsministerium soll ein Härtefonds für freischaffende Künstlerinnen/Künstler und Kleinst- bzw. Einpersonenunternehmen eingerichtet werden. Die genauen Konditionen sind noch in Ausarbeitung.

In der Wiener Tageszeitung Der Standard listet Olga Kronsteiner am 28. März in einem Übersichtbeitrag auf, wo wer aus Kunst und Kultur Hilfe erhält.

"Kunstschaffende erhalten Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter der Telefonnummer 01/53115/202555 Antworten auf Fragen etwa im Zusammenhang mit dem Künstler-Sozialversicherungsfonds und anderer Einrichtungen", berichtet Der Standard (1.4.2020).

 

Maßnahmen in der Schweiz

Der Bundesrat der Schweiz hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Selbständig Erwerbende – dazu zählen auch freischaffende Künstler*innen –, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen: Schulschließungen; ärztlich verordnete Quarantäne; Schließung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes. Mehr Informationen auf dem Portal der Schweizer Regierung und auf der Website des Bundesamt für Kultur.


(spiegel.de / sueddeutsche.de / standard.at / meedia.de / eph / chr / sd / miwo)

 

mehr meldungen