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Eintrittskarten: Gutscheine statt Auszahlung

Keine Rückerstattung des Ticketpreises

8. April 2020. Ausrichter von Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen – also auch die Theater – sollen für bereits verkaufte Eintrittskarten, die wegen der Corona-bedingten Absagen nicht mehr genutzt werden können, Gutscheine ausstellen dürfen. Von einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Erstattung des Ticketpreises wären sie damit entbunden.

Das geht aus einem Papier des Bundesjustizministeriums hervor, über das heute unter anderem der Bayerische Rundfunk berichtet. Laut einer Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats ist der Gesetzesentwurf heute bereits vom Bundeskabinett verabschiedet worden und muss nun noch den Bundestag passieren.

Gutscheine gültig bis Ende 2021

Gelten soll die Regelung für alle vor dem 8. März gekauften "Nutzungsberechtigungen" (also Eintrittskarten und Abos) etwa für "Konzerte, Festivals, Kinos, Theater und Sportwettkämpfe", so der BR. Die Gutscheine sollen dem Entwurf entsprechend bis 31. Dezember 2021 gültig sein – anschließend seien die Veranstalter jedoch zu einer Erstattung des Kaufpreises verpflichtet, falls der Gutschein zuvor nicht eingelöst wurde. Von vorneherein auf Auszahlung des Kaufpreises bestehen kann hingegen, wessen "persönliche Lebensumstände" die Ausstellung eines Gutscheins "unzumutbar" erscheinen lassen.

(Bayerischer Rundfunk / Deutscher Kulturrat / jeb)

 

 

 

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Kommentare  
Gutscheine vs. Auszahlung: Nullzinskredite
Das läuft auf ungefragt für 21 Monate gegebene Nullzins-Kredite hinaus, warum das Privatleute machen sollen und nicht der Bund fragt man sich schon. Wenn denn wenigstens gleichzeitig alle Theater verplichtet würden, alle urspünglichen Honorare bei Ausfall oder Verschiebung wenigstens vollständig jetzt zu zahlen, wäre das nur folgerichtig. Ist nur leider nicht so, z.B. beim grössten Player Burgtheater, dessen Chef aus seinem Kärntner Haus, in dem er lt. Standard-Interview gerade seine nächste Oper vorbereitet (er ist am eigenen Haus wohl gerade nicht ausgelastet), gesagt hat, bei ihm bekommen die ausgeladenen Künstler 50% des Honorars. Wahrscheinlich ist das auch noch grosszügig gemeint.
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