Für eine verantwortungsvolle Exit-Strategie

1. Mai 2020. Die Oper Dortmund, das Aalto-Musiktheater Essen, das Musiktheater im Revier Gelsenkirchen, die Oper Wuppertal, das Theater Krefeld Mönchengladbach, das Landestheater Detmold und das Theater Münster schließen sich auf Initiative des Theaters Dortmund in einer gemeinsamen Initiative zusammen und "fordern die politischen Akteure im Land und Bund auf, einen realistischen und zügigen Zeitplan zur Wiederaufnahme des Vorstellungsbetriebes zu erarbeiten und dafür in einen direkten und konstruktiven Dialog mit den Kulturschaffenden zu treten". Ziel dieses Dialoges solle es sein, "den Vorstellungsbetrieb baldmöglichst, jedoch spätestens ab dem 1. September 2020, wiederaufzunehmen", heißt es in ihrer Presseerklärung.

Die Opern seien "in der Lage, Stückauswahl, Inszenierungen und das Besuchermanagement so anzupassen, dass diese den medizinischen und hygienischen Vorgaben entsprechen", so die Presseerklärung weiter. Dabei erkennen die in der Initiative verbundenen Häuser "den grundsätzlichen Vorrang medizinisch gebotener Notwendigkeiten vor wirtschaftlichen und künstlerischen Überlegungen" an und setzen auf "eine verantwortungsvolle Exit-Strategie".

In ihrer Presseerklärung benennen die Häuser mehrere Prinzipien, die für eine "geordnete Aufnahme des Vorstellungsbetriebs" maßgebend sein sollen. {sliders=Beim Anklicken dieses Links ist die Liste der Prinzipien hier vollständig nachzulesen. |closed}

"Aus Sicht der besagten Opernhäuser sollte daher, neben dem bereits genannten Primat medizinischer Notwendigkeiten, im Sinne einer geordneten Aufnahme des Vorstellungsbetriebes folgende Prinzipien beachtet werden:

  • Klarheit der Entscheidungen
    Die Opern halten eine bundesweite Abstimmung der Regelungsgrundlagen und ihrer Kommunikation für zwingend erforderlich.

  • Fachwissen der Opernhäuser nutzen
    Es gibt Opernrepertoire für kleinste instrumentale Formationen ohne Chor; dasselbe gilt für Musicals und Operetten. Ferner könnte man beispielsweise darüber nachdenken, für eine Übergangszeit bei größer besetztem Repertoire einzelne Chor- oder Orchesterstimmen über Teilplayback einzuspielen und so die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

  • Gleichbetrachtung von Kultur, Sport, Religionsgemeinschaften und Wirtschaft
    Strenge Hygiene- und Abstandsregeln können auch bei Kulturveranstaltungen umgesetzt werden. Eine Gleichbetrachtung des Vorstellungs- bzw. Konzertbetriebes von Theatern und Konzerthäusern mit Gottesdiensten ist daher zwingend. Die Opern plädieren deshalb dafür, strikt medizinisch zu begründen, welche Schutzmaßnahmen beachtet werden müssen – unabhängig davon, ob sie z.B. von einem Gotteshaus oder Theater umgesetzt werden.

  • Einheitlichkeit der Regelungen
    Schutzmaßnahmen sollten gleich behandelt werden. Dies betrifft insbesondere medizinisch begründete Schutzmaßnahmen wie z.B. Abstandsregelungen, Mundschutz-Pflicht, Personenzahl-Begrenzung für soziale Kontakte im öffentlichen Raum.

  • Akzentuierung auf das medizinisch begründet Notwendige
    Die genannten Opernhäuser plädieren für eine Akzentuierung auf medizinisch begründete Schutzmaßnahmen, die unabhängig von Personenkapazität einer Örtlichkeit Anwendung finden sollten.

  • Planungssicherheit für die nahe Zukunft
    Theater müssen täglich zwischen professioneller Vorbereitung für eine erfolgreiche Durchführung und den Risiken einer drohenden Absage abwägen. Es ist daher dringend geboten, eindeutige Kriterien und klare Rahmenbedingungen in Bezug auf die zügige Aufnahme des Vorstellungsbetriebes zu erarbeiten.

  • Ausreichende Vorlaufzeiten
    Es gibt in Deutschland 425 Theater unterschiedlichster Art und Größe. Diese Vielfalt macht in normalen Zeiten den Reiz der deutschen Theaterlandschaft aus. Vor diesem Hintergrund halten die genannten Opern eine intensive Kommunikation und eine ausreichende Vorlaufzeit von zehn Wochen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten von Lockerungen bestehender Einschränkungen, für notwendig."