Wiedereröffnungen zur neuen Spielzeit

7. Mai 2020. Der Deutsche Bühnenverein sieht als wesentliche Botschaft des gestrigen Tages, dass sich die Häuser auf eine Wiederöffnung zur neuen Spielzeit einstellen können. "Es sei sehr erfreulich, dass es nun eine Perspektive für eine schrittweise Öffnung der Theater und Orchester gebe", wird Ulrich Khuon in einem Tweet des Bühnenvereins von gestern Abend zitiert.

"In welchem Rahmen dies geschehen kann, muss nach den Begebenheiten vor Ort entschieden werden", heißt es auf Nachfrage. Es gelte nun, Konzepte für die jeweilige Situation vor Ort zu entwickeln.

 

Die Bundesregierung hatte gestern konkret auf die Länder verwiesen, wie sie mit Wiedereröffnungen unter anderem der Kultur umgehen. Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin in einem Vorstoß, der auch die Theater überrascht haben soll, erklärt, dass ab 30.Mai die Theater, Opernhäuser und Kinos im Bundesland "unter Auflagen" wieder öffnen dürfen.

Was das genau heißt, steht in den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der gesetzlichen Unfallversicherung für Bühnen (Download hier). Unter anderem heißt es, dass alle Mitwirkenden mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen halten müssen, bei "singenden oder exzessiv sprechenden" Personen ist ein Abstand von mindestens 6 Meter einzuhalten. In Probenräumen muss pro Person mindestens 20 Quadratmeter Grundfläche zur Verfügung stehen, eine ausreichende Lüftung ist sicherzustellen, wenn die Witterung es erlaubt, kann unter Beachtung der Abstandsregeln im Freien geprobt werden. Personen, die nicht unmittelbar am Probegeschehen beteiligt sind, dieses aber verfolgen müssen, sollen per Übertragungstechnik in separaten Räumen zugeschaltet werden. "Musiker mit Blasinstrumenten müssen in Blasrichtung mindestens 12 m Abstand zur nächsten Person einhalten, in den anderen Richtungen mindestens 3 m". In den Tanzprobenräumen müssen Fußboden und Ballettstangen mindestens stündlich gereinigt werden.

(sik)

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