Österreich: Rücktritt der Kulturstaatssekretärin
Mangelnder Rückhalt in der Kulturszene
Wien, 15. Mai 2020. Die österreichische Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne) ist zurückgetreten. Das meldet u.a. Der Standard in Wien und nennt als Gründe für den Rücktritt Lunaceks fehlenden Rückhalt im Kulturbereich. Lunacek sei "weniger ein Opfer der Corona-Krise als jener mangelnden fachlichen Expertise, die ihr schon bei ihrer Bestellung vorgeworfen wurde", schreiben Theo Anders und Jan Michael Marchart für den Standard.
Lunacek hatte sich in ihrer Zeit im Europaparlament ab 2009 (2014 bis 2017 als Vizepräsidentin) einen Namen als "europapolitische Expertin mit Schwerpunkten im Frauen-, Gender- und Sozialbereich" gemacht, so Der Standard. 2020 trat sie ihren Posten im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport an. In der Corona-Krise sei deutlich geworden, dass Lunacek "kein Player im Geschehen" gewesen sei. Je "länger der Lockdown dauerte, desto größer wurde das Gefühle der Kulturschaffenden und der Manager großer Kulturinstitutionen, mit ihren Sorgen und existenziellen Nöten alleine gelassen zu werden", so der Standard-Kommentar.
Sinnbild für ihr "mangelndes Verständnis" der Kulturbranche sei laut Standard "die verunglückte und später vielfach kabarettistisch ausgeschlachtete Pressekonferenz von Kogler und Lunacek am 17. April" geworden (hier unser Kommentar). Bei der Rücktrittspressekonferenz habe Lunacek erklärt, dass eine "Nachfolgerin" für sie gesucht werde.
In ihrer Rücktrittserklärung (auf standard.at im Video zu sehen) hebt Lunacek ihren lebenslangen Einsatz für das gemeinsame Europa, Nachhaltigkeit, feministische Frauenpolitik und die Rechte der LGBTI-Community hervor sowie ihr kulturpolitisches Programm zur Stärkung der Freien Szene, für Fair Pay, Provenzienzforschung, Geschlechtergerechtigkeit, Baukultur und ökologische Nachhaltigkeit. Vor ihrem Rücktritt wie Lunacek laut eigener Aussage noch an, die bisher erfolgten Hilfszahlungen aus dem Covid-19-Fonds der Künstlersozialversicherung für freie Künstler*innen mit einem Einkommen von weniger als 11.000 Euro jährlich von 500 Euro auf 1000 Euro zu verdoppeln.
(derstandard.at / chr)
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