Für Künstler*innen unzureichend

21. Oktober 2020. Das deutsche Bundeswirtschaftsministerium hat die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige verlängert. In der zweiten Stufe der Überbrückungshilfe, die von September bis Ende des Jahres 2020 läuft. Ist die Deckelung von 15.000 Euro bei den Betriebskostenzuschüssen für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gestrichen.

Nach Angaben seines Ministeriums sind Unternehmen antragsberechtigt, die wegen der Pandemie monatlich im Schnitt mindestens 30 Prozent weniger Umsatz machen – sie können sich 40 Prozent ihrer Fixkosten erstatten lassen. Die Förderung reicht bis zu 90 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch um mehr als 70 Prozent, heißt es in der Rheinischen Post.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Verlängerung und die Abschaffung der Deckelung, kritisiert jedoch "dass ein fiktiver Unternehmerlohn immer noch nicht beantragt werden kann". Dieses Instrument "könnte schnell und wirksam Unternehmern und soloselbständigen Künstlerinnen und Künstlern helfen". Insofern bleibe die Förderung für den Kulturbereich aus dem Bundeswirtschaftsministerium "weiterhin unzureichend", so der Kulturrat.

(rp-online.de / kulturrat.de / chr)

Hier kann die Überbrückungshilfe beantragt werden.

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