Geld auch für Freie

Berlin, 20. Januar 2021. Um die wirtschaftliche Notlage in der Corona-Pandemie auszugleichen, hat das deutsche Bundesfinanzministerium die Überbrückungshilfe III aufgesetzt, die auch für den Kulturbereich Neuerungen beinhaltet.

In der sogenannten "Neustarthilfe", die noch nicht in Kraft getreten ist, werden Soloselbständige erfasst, "die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt haben". Sie erhalten statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale ("Neustarthilfe"). Sie beträgt maximal 50 Prozent des Referenzumsatzes (statt bisher 25 Prozent). Die volle Betriebskostenpauschale erhält, "wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist", heißt es in dem entsprechenden Papier des Bundesfinanzministeriums.

Als Neuerung sind auch sogenannte "unständig Beschäftigte" in der Neustarthilfe antragsberechtigt. "Damit helfen wir insbesondere Schauspielerinnen und Schauspielern, die häufig sowohl Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden insoweit den Umsätzen aus Soloselbständigkeit gleichgestellt."

Auf die Notlage der freiberuflichen Schauspieler*innen hatte unlängst Julischka Eichel auf nachtkritik.de mit einem Offenen Brief an Kulturstaatsministerin Monika Grütters aufmerksam gemacht.

In einer Presseaussendung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) kommentiert Staatsministerin Monika Grütters die Überbrückungshilfe III: "Ich bin meinen Kabinettskollegen sehr dankbar, dass sie meinem intensiven Werben jetzt gefolgt sind und die sehr spezifischen Lebensumstände und Beschäftigungsverhältnisse der Kreativen anerkennen und die Hilfsangebote darauf abstimmen. So unterstützt die Bundesregierung wirksam die vom Lockdown in ihrem Lebensnerv getroffenen Kreativen und hilft, die Kultur zu retten."

Unklar bleibt bislang, welche Gruppen von "unständig Beschäftigten" unter diese Regelung fallen, ob nur freie Schauspieler*innen die bis zu einer Woche fest bei einer Produktion beschäftigt werden oder auch diejenigen, die mehr als eine Woche fest für eine Produktion, ein Projekt angestellt werden. 

(www.bundesfinanzministerium.de / BKM / chr)

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