"Geistige Lebensmittel"

15. April 2021. Der Deutsche Kulturrat fordert Änderungen am Infektionsschutzgesetz, da es in aktueller Form "für den Kulturbereich ungenügende Regelungen beinhaltet" - so verlautet es die Pressemitteilung des Kulturrats. Für die Bearbeitung des vierten Entwurfes ist morgen eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages angesetzt.

Der Deutsche Kulturrat begrüße, dass bundesweit Buchhandlungen und Stellen des Zeitungsverkaufs von den Schließungen ausgenommen werden sollen, heißt es in der Presseaussendung. "Dieses schafft bundesweite Rechtssicherheit und sichert der Bevölkerung einen Zugang zum 'geistigen Lebensmittel' Buch."

Forderungen

An anderen Stellen befindet der Kulturrat den Gesetzesentwurf als "nicht zustimmungsfähig". In der Pressemitteilung werden folgende Forderungen geäußert: Es "sollte klargestellt werden, dass Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, unter Einhaltung von Hygieneregeln, zulässig sind." Außerdem müssten Spielräume für Modellprojekte im Kulturbereich zur Testung von Öffnungen im Infektionsschutzgesetz berücksichtigt werden.

"Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass außerschulische Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung im Gesetz wie Schulen behandelt werden", wird der Geschäftsführer der Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, in der Mitteilung zitiert. "Der Kulturbereich ist nicht irgendein Bereich, sondern er steht unter dem besonderen Schutz der Kunstfreiheit im Grundgesetz."

(Deutscher Kulturrat / joma )

 

Update vom 19.04.2021. In einer gemeinsamen Erklärung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste (BFDK), des Deutschen Bühnenvereins und der Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (INTHEGA) äußern die Verfasser:innen Kritik an der nun vierten Fassung des Infektionsschutzgesetzes.

Sie bemängeln, "dass der Kulturbereich nach wie vor keinerlei Differenzierung erfährt, die dem besonderen Schutz des Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes angemessen Rechnung trägt." und "wie wenig der Gesetzgeber geneigt ist, die ideelle Dimension von Kunst und Kultur für die Gesellschaft überhaupt anzuerkennen."

Sie unterstützen laut eigener Presseaussendung alle sinnvollen Maßnahmen zu Eindämmung, wie "einen harten, konsequenten und schnellen Lockdown", der "mit einer klaren Perspektive für Öffnungen ausgestattet werden muss." Desweiteren betonen sie die Wichtigkeit einer klaren Differenzierung zwischen Innen- und Außenbereichen für Veranstaltungen.

Wie jüngst der Kulturrat fordern die Verfasser:innen auch eine Regelung im Infektionsschutzgesetz zu Bildungseinrichtungen, die außerschulische Einrichtungen erfasst. Und abschließend: die Durchführung weiterer, wissenschaftlich begleiteter Modellprojekte "angesichts einer Zukunft, in der das Coronavirus uns noch lange begleiten wird. Daher müssen wir lernen, damit zu leben."

( Deutscher Bühnenverein / joma )

 

Update 15:30 Uhr. In einer Pressemitteilung schließt sich der Kulturrat NRW der Kritik an: "Das Infektionsschutzgesetz benötigt Differenzierung". Bisher ist festgelegt, dass in einem Landkreis die Öffnung von Verantsaltungsorten untersagt ist, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird.
Der Kulturrad NRW fordert dazu folgende Ergänzung:

"Das Verbot betrifft nicht:

- Aufführungen ohne Publikum mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept (Streaming)
- Aufführungen unter freiem Himmel mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept
- Aufführungen als Modellprojekte zum Testen von Öffnungsstrategien."

Als eine Begründung heißt es: "Auch droht der Gesellschaft eine Kulturferne durch das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen ohne kulturelle Bildung."

( Kulturrat NRW / joma )

 

 

 

 

 

 

 

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