Verfassungsbeschwerde gegen Kultur-Lockdown
Höchstrichterliche Klärung
30. April 2021. Die Initiative "Aufstehen für die Kunst" hat gegen eine Verfassungsbeschwerde gegen die Schließung von Kultureinrichtungen eingereicht. Das meldete bereits gestern der WDR.
Bezug nimmt die Initiative auf die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit. Da "die massiven Einschränkungen bereits über eine unverhältnismäßig lange Zeit gehen und sich wissenschaftlich nicht wirklich begründen lassen", sei eine verfassungsrechtliche Klärung auf höchster Ebene "überfällig und angezeigt", teilten die Initiator*innen dem Spiegel zufolge am Donnerstag in München mit.
Im Eilverfahren soll das Bundesverfassungsgericht darüber befinden, "ob die Schließung von Theatern, Opern- und Konzerthäusern ab einer Corona-7-Tages-Inzidenz von 100 gegen die Verfassung verstößt", so der WDR.
Bereits Mitte April hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag mehrerer Musiker*innen der Initiative gegen die pandemiebedingte Schließung von Theatern, Opern- und Konzerthäusern abgelehnt, berichtet der Spiegel. Das Gericht befand die Schließungen zum Schutz der Gesundheit als "erforderlich und angemessen". Nach Ansicht von Aufstehen für die Kunst wird die Kultur aber etwa gegenüber dem Einzelhandel oder den Kirchen zu Unrecht benachteiligt.
Beteiligt an der Initiative "Aufstehen für die Kunst“ sind unter anderen die Geigerin Anne-Sophie Mutter, der Tenor Kevin Conners und der Dirigent Thomas Hengelbrock.
(WDR / Der Spiegel / eph)
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