Kultur? Kann kommen

14. März 2021. Ab dem 19. Mai könnten Kulturveranstaltungen in Berlin unter Beachtung von Hygieneauflagen wieder stattfinden. Voraussetzung ist das fortgesetzte Unterschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und das Außer-Kraft-Treten der Bundesnotbremse. Das gab die Senatsverwaltung für Kultur und Europa heute nach einer Senatssitzung in einer Pressemitteilung bekannt.

Öffnen könnten die Außenbereiche von Kinos, Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und anderen kulturellen Veranstaltungsstätten wie z.B. Clubs und Literaturhäusern in öffentlicher und privater Trägerschaft, so die Senatskulturverwaltung.

Veranstaltungen könnten ab 19. Mai im Freien durchgeführt werden, mit bis zu 250 Teilnehmer*innen, denen feste Sitzplätze zugewiesen werden müssen. Eingehalten werden müsse dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern, sofern – etwa durch eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz – der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt sei oder alle Anwesenden negativ auf SARS-CoV-2  getestet bzw. vollständig geimpft oder genesen seien.

Über Perspektiven für Kulturveranstaltungen in Innenräumen werde in den kommenden Tagen beraten und entschieden. In den Theatern soll das unterbrochene Pilotprojekt fortgesetzt werden, wie Kultursenator Klaus Lederer auf Twitter schrieb.

(Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin / eph)

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