Corona-Einreiseverordnung erleichtert Kulturaustausch
Ausnahme abgesegnet
31. Juli 2021. Von einer Quarantäne bei der Einreise aus Corona-Hochrisikogebieten befreit sind ab morgen neben Sportler:innen auch Künstler:innen. Das sieht die neue Corona-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Von Erleichterungen für den internationalen Kulturaustausch spricht der Deutsche Kulturrat heute in einer Pressemitteilung.
Genauer heißt es in der gestern veröffentlichten Verordnung, dass aus einem Hochrisikogebiet einreisende, nicht vollständig geimpfte Personen, "die zur künstlerischen Berufsausübung auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen an künstlerischen oder kulturellen Produktions- oder Präsentationsprozessen teilnehmen" (§ 6 Abs. 2 Ziff. 1e), von der eigentlich vorgeschriebenen zehntägigen Quarantäne nicht betroffen sind.
Um die Kultur dem Sport gleichzustellen, so der Vorsitzende des Deutschen Kulturrats Olaf Zimmermann, solle die für Sportler:innen aus Virusvariantengebieten geltende Ausnahme für Künstler:innen in der Corona-Einreiseverordnung noch ergänzt werden.
(Bundesgesundheitsministerium / Deutscher Kulturrat / eph)
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