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Jan Fabre in Missbrauchsprozess verurteilt

29. April 2022. Der Choreograph und Bildhauer Jan Fabre ist zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das meldet Der Standard. Schuldig sprach den 63-Jährigen das Strafgericht Antwerpen, vor dem die Verhandlung wegen sexueller Belästigung und Gewalt gegen frühere Mitglieder seiner Tanzkompanie Troubleyn stattfand.

2018 hatten 20 aktive und ehemalige Tänzer:innen von Fabres Kompanie ihre Vorwürfe von psychischem Druck, Demütigungen und sexueller Erpressung in einem Offenen Brief publik gemacht. Fabre habe jahrelang Tänzerinnen erniedrigt, öffentlich und während Proben. Mitarbeiter:innen, die gegen diese Art des Umgangs mit Kolleg:innen protestierten, seien später Opfer ähnlicher Angriffe geworden. Auch habe Fabre Tänzerinnen zu sexuell grenzwertigen Fotoshootings genötigt, bei denen er Drogen anbot, damit sich die Frauen "freier fühlen“. "Kein Sex, kein Solo“, formulierte es eine:r der Unterzeichner:innen. Der erste der zitierten Fälle lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gut 15 Jahre zurück, der aktuellste habe im gleichen Jahr stattgefunden.

Diese Vorwürfe hatte Jan Fabre zurückgewiesen.

Nach strafrechtlichen Ermittlungen begann im Juni 2021 die Gerichtsverhandlung in Antwerpen. Die Staatsanwaltschaft forderte dem Standard zufolge drei Jahre Haft, was das Gericht aufgrund der Verjährung eines Teils der Taten ablehnte. Neben der Bewährungsstrafe erwähnt die Süddeutsche Zeitung den Verlust der Bürgerrechte für die Dauer von fünf Jahren und eine Entschädigungszahlung an die Nebenkläger als Teil des Urteils gegen den Choreographen.

(Der Standard / Süddeutsche Zeitung / eph)

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