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BKM: Kein Theaterbetrieb in Gasnotlage
21. September 2022. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth hat sich mit der Kulturministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden über die Energiekrise, deren Folgen für deutsche Kultureinrichtungen sowie geeignete Maßnahmen beraten.
Verabschiedet wurde ein Papier, das Empfehlungen über die Priorisierung der Versorgung in einer möglichen Gasnotlage enthält. Diesem ist zu entnehmen, dass im Notfall nur solche Einrichtungen weiterhin mit Gas versorgt werden sollen, die Kulturgüter bewahren, die "von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe als schützenswerter Teil der kritischen Infrastrukturen des Bundes und der Länder identifiziert werden können". Das beträfe in erster Linie Kulturdenkmäler sowie Museen und Archive, deren Bestände im Falle einer Energieknappheit Schaden nähmen. Das Schreiben appelliert an die zuständigen Stellen, insbesondere an die Bundesnetzagentur, diese Einrichtungen entsprechend zu berücksichtigen.
Theatern und weiteren Einrichtungen wird "ein vergleichbarer Stellenwert wie schulischen und anderen außerschulischen Bildungsangeboten eingeräumt". Ihr Betrieb solle gesichert werden, jedoch fallen sie nicht in die Kategorie "Kritische Infrastruktur". Ein Weiterbetrieb im Krisenfall wird folglich nicht ausdrücklich empfohlen.
Schon jetzt sind Kulturinstitutionen zu signifikanten Einsparungen von Gas und Strom aufgefordert. Ferner sollen sie einen Notfallplan entwerfen, der notwendige Maßnahme im Falle einer Energieknappheit enthält.
Zur Unterstützung des Kultursektors kündigte der Bund Hilfeleistungen über nicht gebundene Restmittel des "Sonderfonds für Kulturveranstaltungen" an. Darüber hinaus prüfen die Länder weitere eigene finanzielle Hilfen.
(BKM / miwo)
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