Medienschau: Fränkischer Tag – Kritik an Bambergs Intendantin

"Ich schreie die Leute nicht zusammen"

"Ich schreie die Leute nicht zusammen"

9. März 2023. Am E.T.A. Hoffmann-Theater Bamberg regt sich Widerstand gegen die Vertragsverlängerung von Intendantin Sibylle Broll-Pape, berichtet der Fränkische Tag.

Das Haus, das überregional Akzente setzen konnte und zuletzt den Preis der Deutschen Theaterverlage für seinen Einsatz für Gegenwartsdramatik erhielt, steht intern in der Kritik. Von geschönte Auslastungszahlen berichtet das Blatt (€) unter Berufung auf den Offenen Brief eines Mitarbeiters ebenso wie von Problemen in der Personalführung, die sich auch in der Fluktuation von 14 bis 19 Menschen pro Jahr (bei einer Belegschaft von rund 80 Mitarbeiter:innen) niederschlügen.

Im Gespräch mit der Zeitung weist Sibylle Broll-Pape die Vorwürfe zurück. Bei hoher Arbeitsbelastung sei der Ton mitunter rauer. "Aber ich schreie die Leute nicht zusammen. Das ist nicht meine Art." Auch die Zuschauerstatistiken seien nicht frisiert.

"Im Endeffekt präsentieren Kritiker viele Zahlen, das Theater andere", konstatiert die Zeitung. Eine detaillierte Überprüfung sei schwierig. Mangelhaftes Controlling werde auch in dem Offenen Brief moniert, da die Intendantin zugleich Amtsleiterin sei. Hierauf  erwidert Broll-Pape, dass die Zahlen vom Verwaltungsleiter geprüft würden und auch der städtischen Kämmerei in vierteljährlichen Rechenschaftsberichten vorlägen.

Mehrere Ensemblemitglieder hätten sich vom dem Offenen Brief distanziert; ein Schauspieler bestätigte dem Fränkischen Tag: "Die Stimmung im Theater ist lebendig, offen, kreativ und oft auch familiär. Das Vertrauensverhältnis gegenüber der Theaterleitung ist groß."

Sibylle Broll-Pape habe für ihren derzeit bis 2025 laufenden Intendantinnenvertrag um eine Verlängerung um lediglich zwei Jahre gebeten (statt der üblichen fünf). Ab 2027 solle die Stelle neu besetzt werden. Über die Verlängerung befindet der Bamberger Stadtrat. Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) und Kulturreferentin Ulrike Siebenhaar gelten laut Fränkischer Tag als "Fürsprecher" der Intendantin.

(Fränkischer Tag / chr)

Kommentare  
Theater Bamberg: Gegendarstellung
Wir, das Ensemble des ETA Hoffmann Theaters, haben das dringende Bedürfnis, bestimmte Aspekte aus dem Artikel „Soll Broll-Pape bleiben?“ („Fränkischer Tag“, 9.3.2023) richtigzustellen.

Der Brief des Kollegen an Stadt und Presse ist kein offener Brief. Der Kollege hat ohne unser aller Wissen haltlose Vorwürfe und despektierlichste Anschuldigungen verbreitet, um damit den Ruf des Theaters zu beschädigen, uns zu desavouieren und darüber hinaus die Institution ETA Hoffmann Theater Bamberg als solche in Frage zu stellen. Wir haben den angeblich erzwungenen Antwortbrief aus freien Stücken verfasst, weil wir diese Ungerechtigkeiten nicht auf sich beruhen lassen wollen. Dass der Fränkische Tag überdies aus „anonymen Mails“ zitiert, halten wir aus journalistischer Sicht für überaus fragwürdig.

Wir hatten gehofft, unsere Kunst für sich sprechen lassen zu können. Aufgrund der gegenstandslosen Unterstellungen seitens des Mitarbeiters halten wir nun diesen Schritt für nötig, um Ihnen, liebes Publikum und liebe Mitbürger*innen Bambergs zu zeigen, wie gerne wir an diesem geschichtsträchtigen, großartigen Schauspielhaus in dieser wunderbaren Stadt arbeiten.

Kommen Sie uns gerne besuchen. In den nächsten Tagen stehen unter anderem zwei Premieren an. Wir freuen uns sehr auf Sie!

Antonia Bockelmann, Armin Breidenbach, Dominik Huß, Saskia Zink, Michael Hanisch, Petra Schiller, Sonja Honold, Therese Frosch, Leon Tölle, Ewa Rataj, Barbara Wurster, Stephan Ullrich, Marek Egert, Marlon Otte, Stefan Herrmann, Alina Rank, Daniel Seniuk, Jutta Vogel, Eric Wehlan, Robin Laumeyer, Jeanne Le Moign, Philine Bührer, Marvin Wittiber, Robert Milan Knorr, Annalena Schießl, Wiebke Jakubicka-Yervis, Florian Walter
Theater Bamberg: Ohne Bezahlschranke
Wenn der erste Brief so offen ist, kann man ihn dann auch ohne Bezahlschranke lesen? Das wäre doch nur fair. Denn wenn man nur die Gegendarstellung kennt, wäre der Auslöser doch auch interessant.
Theater Bamberg: § 203 StGB
Tatsächlich könnte eine Strafbarkeit nach § 203 StGB in Betracht kommen.
Voraussetzung dafür wäre, dass jemand ein fremdes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, welches ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter zur Kenntnis gelangt ist.
Problematisch dürfte hier sein, ob es sich zum einen um Geheimnisse handelt, die hier an die Öffentlichkeit getragen wurden, zum anderen, ob hier ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter gehandelt hat; letzteres dürfte erfüllt sein, da es sich bei den Mitarbeitern des E.T.A.-Hoffmann-Theaters um städtische Angestellte handelt und die Stadt Bamberg Träger des Theaters ist. Bei der Frage, ob Geheimnisse offenbart wurden, ist zu beachten, dass das offenbart werden muss, was dem Verpflichteten gerade in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder auf andere Weise bekannt wurde; auch dies dürfte hier erfüllt sein, da ja Interna
weitergegeben wurden.
Theater Bamberg: Andere Meinung zu § 203
#3

(...)

Ich bin Journalistin und habe manchmal mit diesem Thema zu tun. In § 203 geht es um die Verletzung von Privatgeheimnissen.

Das Bamberger Theater ist ja offenbar ein Amt der Stadt Bamberg. Wenn ein Angestellter dieses Amtes Misswirtschaft, Betrug o.ä. wahrnimmt oder wahrzunehmen meint und das öffentlich macht, ist das weder Geheimnisverrat noch strafbar. Wir sind ja schließlich nicht in China oder on Nordkorea.

Auslastungszahlen oder Umsätze von Stadttheatern sind keine "Privatgeheimnisse", ja sie sind noch nicht einmal Geheimnisse. Es ist totaler Blödsinn, dass die Finanzen öffentlicher Ämter oder von Steuergeldern zu 80-90 Prozent subventionierte Stadttheater der Geheimhaltung unterliegen und dass mit Gefängnis bestraft wird, wer Korruption oder ähnliches öffentlich macht (nur als Beispiel, denn um Korruption geht es in Bamberg ja nicht einmal, sondern "nur" um geschönte Auslastungszahlen).

Das dürften Sie wissen. Warum also holen Sie hier die ganz große StGB-Keule heraus? Einschüchterungsversuch des Kollegen, der geplaudert hat? Ganz miese Nummer, wenn Sie mich fragen.

Ganz liebe Grüße nach Nordkorea!
Theater Bamberg: Sehr kollegial!
Vielleicht möchte #3 auch nur freundlicherweise dem Kollegen zur Seite springen, denn seinem Kommentar könnte man ja durchaus entnehmen, dass der Vorwurf der Zahlenschönung nicht frei erfunden, sondern ein bekanntes Internum sei.
Theater Bamberg: Fakten und Meinungen
Sehr verehrte Journalistin Margot W.,

aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation sind Sie sicher in der Lage,
Fakten von Meinungen zu unterscheiden.

Selbstverständlich sind Auslastungszahlen und Finanzen eines Theaterbetriebs kein Betriebsgeheimnis, und werden entsprechend vom städtischen Träger durch mehrere Instanzen geprüft und
in einer jährlichen Statistik veröffentlicht.

In Ihrer Unkenntnis des vollständigen Inhalts, des von einem Mitarbeiter des ETA-Hoffmann-Theaters Bamberg an die Zeitung „Fränkischer Tag“(Artikel vom 09.03.2023) und die Stadt Bamberg adressierten mehrseitigen Briefes, stellen Sie nun Vermutungen an. Und dürfen diese Ihre beschränkte Meinung auch kundtun.

Zu den Fakten:
1.Im oben bezeichneten Brief des Mitarbeiters des ETA-Hoffmann-Theaters Bamberg werden mehrfach klar anvertraute Betriebsgeheimnisse(Personalratsangelegenheiten und Personalangelegenheiten) des ETA-Hoffmann-Theaters Bamberg offenbart (das Schriftstück liegt uns vor)
2.Tatsächlich könnte eine Strafbarkeit nach § 203 StGB daher in Betracht kommen.
3. § 203 StGB:
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als ...für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,...anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
4. Die Stadt Bamberg als Träger hat nun zu prüfen, ob Strafanzeige gestellt werden muss.

Quod erat demonstrandum.
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