Hochhuth unterliegt vor Gericht gegen Peymann
Verpasste Anmeldefrist oder missbräuchliche Verweigerung?
Berlin, 13. August 2009. Rolf Hochhuth ist am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht damit gescheitert, mit einer Einstweiligen Verfügung die Aufführung seines Stücks "Sommer 14 – Zur Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs" in eigener Regie am Berliner Ensemble während der Theaterferien noch im August durchzusetzen.
Eine nähere Begründung des Gerichts lag zunächst nicht vor, meldet die Wiener Zeitung online, doch wurde während der Verhandlung die Ansicht des Richters deutlich, dass Hochhuth nicht alle vertraglichen Voraussetzungen für sein geplantes Gastspiel erfüllt habe. Der 78-jährige Dramatiker war selbst vor Gericht erschienen, Peymann ist wegen der Theaterferien noch in Urlaub.
Der Anwalt des Landes Berlin, Peter Raue, argumentierte, dass Hochhuth sein Projekt nicht vertragsgemäß angemeldet habe und außerdem im Theater in den Sommerferien dringend notwendige Umbauarbeiten stattfänden. Eine zuvor vom Richter vorgeschlagene gütliche Einigung war nicht zustande gekommen. So hatte die Gegenseite ihm die Probebühne des einstigen Brecht-Theaters für einen späteren Zeitpunkt angeboten.
"Ich will keine gütliche Lösung, ich will meinen Vertragspartner kündigen, weil er mich hängen lässt und sich nicht in der Lage sieht, mir die Schlüssel zu meinem Gebäude zu geben", sagte Hochhuth nach der Gerichtsverhandlung vor Journalisten. "Selbstverständlich erhalten die jetzt die fristlose Kündigung und die ist endgültig. Ich habe keine Lust, nächstes Jahr wieder den gleichen Zirkus mitzumachen."
Anwalt Raue sieht dagegen keinen Kündigungsgrund vorliegen, "wir haben den Vertrag nicht verletzt". Der Vertrag laufe bis Ende 2012 mit einer Option auf weitere 15 Jahre. "Herr Peymann freut sich stets, wenn Herr Hochhuth an seinem Haus im Sommer arbeiten will, aber er kann das nicht erst am vierten Tag nach dem Beginn der Sommerferien ordnungsgemäß anmelden."
Hochhuths Anwalt Uwe Lehmann-Brauns sieht das anders und meint, auch Bauarbeiten gäben dem Intendanten Peymann nicht das Recht, eine Hochhuth-Aufführung zu verhindern. Das BE sei sogar verpflichtet, das Theater am Bertolt-Brecht-Platz an drei Tagen im Oktober für eine Aufführung des "Stellvertreters" freizuhalten. Dies werde seit Jahren nicht erfüllt, meinte Lehmann-Brauns. Er wirft Peymann und dem Land Berlin eine "missbräuchliche Verweigerung" sowie eine "starrsinnige, unkooperative Haltung" gegenüber einem "78 Jahre alten und nicht unbekannten Schriftsteller" vor.
Der wiederum erklärte am Donnerstag kurzerhand per Presseerklärung "das Ende der Ära Peymann am Schiffbauerdamm". Die zehn Millionen Euro jährliche Subventionen könne der Berliner Senat künftig sparen, "weil am Schiffbauerdamm die Verlage Rowohlt und Suhrkamp das in Berlin längst überfällige 'Theater der Autoren' gründen werden". Eine Suhrkamp-Sprecherin habe zu dpa allerdings gesagt: "Davon kann keine Rede sein."
(sik)
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Buh Claus, buh und nochmals buh!
J. R.
Der Klügere gibt nach, das funktioniert aber nur, wenn beide nicht gleichermaßen ein Brett vor dem Kopf haben... Gruß E.
Nicht nur eine läppische Praktikantenstelle, im nachhinein erweist es sich als richtige Entscheidung, dass der Christian damals nicht zum Peymann ging.
Das wäre seiner unwürdig, Genossen.