Zweimal Urteil bestätigt, einmal Bewährungsstrafe

Moskau, 10. Oktober 2012. Im Prozess um die feministische Aktivistinnen-Gruppe "Pussy Riot" hat das Moskauer Berufungsgericht in zwei Fällen das bisherige Urteil bestätigt und ein Mitglied auf Bewährung freigelassen. So müssen Nadeschda Tolokonnikowa und Marija Aljochina wie in erster Instanz entschieden zwei Jahre in Lagerhaft, während die Haftstrafe für Jekaterina Samuzewitsch in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wird. Wie unter anderem die FAZ meldet, habe ein Zeuge ausgesagt, dass Samuzewitsch bereits vor dem eigentlichen Protest von Wachleuten aus der Christus-Erlöser-Kathedrale in Moskau getragen worden sei und deshalb nicht daran teilgenommen habe.

Die Punkrock-Band "Pussy Riot", bekannt für spontane Interventionen im öffentlichen Raum, hatte im Februar 2012 ein "Punkgebet" in der Moskauer Kathedrale veranstaltet, in dem sie Russlands Präsident Putin und seine Unterstützer in der Russisch-Orthodoxen Kirche kritisierten und beleidigten. Der daraufhin angestrengte Prozess wegen Rowdytums und Verletzung religiöser Gefühle stieß aufgrund seiner Härte auf internationale Ablehnung, während Präsident Putin öffentlich das Vorgehen der Richter lobte. 

Eine Vielzahl westlicher Politiker und Künstler erhoben ihre Stimme gegen das Verfahren, darunter auch die Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek in einem russischen Zeitungsartikel und das Berliner Ensemble, das auf dem Theatergebäude eine Solidaritäts-Fahne hisste. Außerdem berichtete nachtkritk.de über eine von der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin organisierte Lesung von Textcollagen, an der sich Ulrich Matthes, Cristin König, Anne Müller und Regine Zimmermann beteiligten.

(mw / FAZ / freepussyriot.org)

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