Versuchte Enteignung?

Berlin, 9./10. Juni 2013. Der seit Jahren schwelende Konflikt zwischen dem Dramatiker Rolf Hochhuth, dem Berliner Senat und Claus Peymann, dem Intendanten des Berliner Ensembles, eskaliert. Wie die Berliner Morgenpost berichtet, habe Hochhuth als Eigentümer des Theaters am Schiffbauerdamm (über seine Ilse-Holzapfel-Stiftung) die außerordentliche und fristlose Kündigung des Mietvertrages an den Regierenden Bürgermeister und Kultursenator Klaus Wowereit geschickt. Der Stiftung gehört die Immobilie, das Land Berlin ist dort Mieter und hat das frühere Theater Bertolt Brechts an die Berliner Ensemble GmbH (BE) untervermietet.

473px-rolf hochhuth 2009Rolf Hochhuth © A.SavinLaut Kündigungsschreiben machten die "kumulierten Verletzungen" der Vertragspflichten eine Fortsetzung des Mietverhältnisses "unzumutbar". Sollte sich Hochhuth in einem nun wohl unausweichlichen Rechtsstreit durchsetzen, wäre das Berliner Ensemble heimatlos.

Hochhuth streitet schon seit vielen Jahren darum, dass die Kulturverwaltung und ihr Untermieter Claus Peymann ihm seine im Mietvertrag von 1998 gewährten Rechte einräumen: Jedes Jahr soll vom 16. bis zum 18. Oktober an drei Abenden Hochhuths Drama "Der Stellvertreter" am Schiffbauerdamm gespielt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Haus während der Theaterferien im Sommer fünf Wochen lang zu bespielen. Beide Bedingungen seien nur sehr unvollständig erfüllt worden.

Wowereits Kulturverwaltung verweist darauf, dass die Stiftung ihre gewünschten Aufführungen oft nicht fristgerecht angemeldet habe. Sie sei verpflichtet, bereits im Frühjahr für den Sommer des folgenden Jahres zu sagen, wann sie was im BE zeigen wolle. Einen derart langen Vorlauf erachtet Hochhuths Anwalt Markus Kerber im Theatergeschäft für nicht handhabbar, weil sich Schauspieler und Regisseure ungern so lange im Voraus binden wollten. Kerber spricht von einer "versuchten Enteignung" seines Mandanten durch das Land Berlin und seinen Kultursenator.

Allerdings ist dies nicht der erste Versuch Hochhuths, den Mietvertrag mit der Kulturverwaltung zu kündigen – bislang erfolglos.

Am 10. Juni ließ Peter Raue als anwaltlicher Vertreter des Berliner Ensembles in einer Erklärung u.a. mitteilen, dass es "keinen Rechtsanspruch auf eine Aufführung des 'Stellvertreters' im Berliner Ensemble" gebe. "Die Ilse-Holzapfel-Stiftung hat lediglich das Recht eine von ihr finanzierte und realisierte Inszenierung an drei Tagen im Oktober am Berliner Ensemble zu zeigen. Ein solches Angebot hat Rolf Hochhuth niemals unterbreitet." Zudem sei das Berliner Ensemble zur "Sommerbespielung durch die Ilse-Holzapfel-Stiftung nur verpflichtet, wenn Zeitraum und Stück wie vertraglich verabredet rechtzeitig angeboten werden. Das ist bisher nie geschehen. Dennoch hat Claus Peymann im Rahmen des Möglichen die Bespielungswünsche von Rolf Hochhuth erfüllt." Zudem verlange Rolf Hochhuth von Claus Peymann "eine Inszenierung seines Stückes 'Sommer 14'. Diese Forderung hat Claus Peymann aus künstlerischen Gründen stets zurückgewiesen. Einen Anspruch auf eine Inszenierung eines Stückes am Berliner Ensemble von Rolf Hochhuth gibt es nicht."

(Berliner Morgenpost / geka /wb)


Presseschau

In der Berliner Zeitung (10.6.2013) rekapituliert Ulrich Seidler den fortwährenden Streit um den Mietvertrag des Berliner Ensembles zwischen Rolf Hochhuth und Claus Peymann. "Neu ist eigentlich nur der Anwalt. Und dass die Kündigung wohl wirklich abgeschickt wurde." Hochhuths neuer Anwalt Markus Kerber, der anders als sein Vorgänger Uwe Lehmann-Brauns nicht auch kulturpolitisch im Abgeordnetenhaus aktiv sei, habe für diese Kündigung "einen Punkt herausgearbeitet, der rechtswirksamer sein könnte als die verletzte Eitelkeit der Dichterseele", nämlich den Eintritt der landeseigenen Immobiliengesellschaft BIM "in den bestehenden Mietvertrag". Kerber argumentiere, "dass das Land das Theater unzulässig an die BIM untervermietet habe − ein Kündigungsgrund". Seidler erwartet, dass es diesmal zum Prozess kommen wird, und sieht darin eine Chance, diese "vermaledeite Verquickung von Kultur und Geschäft" zu beenden, die dieser Vertrag verursache. Zwar werde wohl niemand aus der Immobilie weichen müssen, aber es dürfte zu einem "Vergleich" kommen. "Man wird sich auf eine erhöhte Miete einigen, dafür sind die Sonderrechte des Eigentümers − Sommerbespielung und 'Stellvertreter'-Spielpflicht − aus dem Vertrag zu streichen."

"Es ist Sommer! Die Rolf-Hochhuth-Festspiele! Wie konnte man die nur vergessen?", so widmet sich auch Andreas Schäfer im Tagesspiegel (10.6.2013) zunächst der Routine des Streits um das Theater am Schiffbauerdamm. Die Kündigung sei "allerdings der Hammer und treibt die jahrelange Farce auf eine neue Ebene." Hochhuths neuer Anwalt Markus Kerber sei "beim Senat gefürchtet. Kerber hat für seinen Mandanten Harald Wolf das Bundeskartellamt dazu gebracht, die Berliner Wasserpreise als zu hoch anzuprangern." Kerber spreche von "einer 'versuchten Enteignung' seines Mandanten, da der Mietpreis nur wegen der vertraglich festgehaltenen Aufführungsrechte so niedrig sei. Die 'kumulierten Verletzungen' der Vertragspflichten mache eine Fortsetzung des Mietverhältnisses 'unzumutbar'".

mehr meldungen