Versuchte Enteignung?

Berlin, 9./10. Juni 2013. Der seit Jahren schwelende Konflikt zwischen dem Dramatiker Rolf Hochhuth, dem Berliner Senat und Claus Peymann, dem Intendanten des Berliner Ensembles, eskaliert. Wie die Berliner Morgenpost berichtet, habe Hochhuth als Eigentümer des Theaters am Schiffbauerdamm (über seine Ilse-Holzapfel-Stiftung) die außerordentliche und fristlose Kündigung des Mietvertrages an den Regierenden Bürgermeister und Kultursenator Klaus Wowereit geschickt. Der Stiftung gehört die Immobilie, das Land Berlin ist dort Mieter und hat das frühere Theater Bertolt Brechts an die Berliner Ensemble GmbH (BE) untervermietet.

473px-rolf hochhuth 2009Rolf Hochhuth © A.SavinLaut Kündigungsschreiben machten die "kumulierten Verletzungen" der Vertragspflichten eine Fortsetzung des Mietverhältnisses "unzumutbar". Sollte sich Hochhuth in einem nun wohl unausweichlichen Rechtsstreit durchsetzen, wäre das Berliner Ensemble heimatlos.

Hochhuth streitet schon seit vielen Jahren darum, dass die Kulturverwaltung und ihr Untermieter Claus Peymann ihm seine im Mietvertrag von 1998 gewährten Rechte einräumen: Jedes Jahr soll vom 16. bis zum 18. Oktober an drei Abenden Hochhuths Drama "Der Stellvertreter" am Schiffbauerdamm gespielt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Haus während der Theaterferien im Sommer fünf Wochen lang zu bespielen. Beide Bedingungen seien nur sehr unvollständig erfüllt worden.

Wowereits Kulturverwaltung verweist darauf, dass die Stiftung ihre gewünschten Aufführungen oft nicht fristgerecht angemeldet habe. Sie sei verpflichtet, bereits im Frühjahr für den Sommer des folgenden Jahres zu sagen, wann sie was im BE zeigen wolle. Einen derart langen Vorlauf erachtet Hochhuths Anwalt Markus Kerber im Theatergeschäft für nicht handhabbar, weil sich Schauspieler und Regisseure ungern so lange im Voraus binden wollten. Kerber spricht von einer "versuchten Enteignung" seines Mandanten durch das Land Berlin und seinen Kultursenator.

Allerdings ist dies nicht der erste Versuch Hochhuths, den Mietvertrag mit der Kulturverwaltung zu kündigen – bislang erfolglos.

Am 10. Juni ließ Peter Raue als anwaltlicher Vertreter des Berliner Ensembles in einer Erklärung u.a. mitteilen, dass es "keinen Rechtsanspruch auf eine Aufführung des 'Stellvertreters' im Berliner Ensemble" gebe. "Die Ilse-Holzapfel-Stiftung hat lediglich das Recht eine von ihr finanzierte und realisierte Inszenierung an drei Tagen im Oktober am Berliner Ensemble zu zeigen. Ein solches Angebot hat Rolf Hochhuth niemals unterbreitet." Zudem sei das Berliner Ensemble zur "Sommerbespielung durch die Ilse-Holzapfel-Stiftung nur verpflichtet, wenn Zeitraum und Stück wie vertraglich verabredet rechtzeitig angeboten werden. Das ist bisher nie geschehen. Dennoch hat Claus Peymann im Rahmen des Möglichen die Bespielungswünsche von Rolf Hochhuth erfüllt." Zudem verlange Rolf Hochhuth von Claus Peymann "eine Inszenierung seines Stückes 'Sommer 14'. Diese Forderung hat Claus Peymann aus künstlerischen Gründen stets zurückgewiesen. Einen Anspruch auf eine Inszenierung eines Stückes am Berliner Ensemble von Rolf Hochhuth gibt es nicht."

(Berliner Morgenpost / geka /wb)


Presseschau

In der Berliner Zeitung (10.6.2013) rekapituliert Ulrich Seidler den fortwährenden Streit um den Mietvertrag des Berliner Ensembles zwischen Rolf Hochhuth und Claus Peymann. "Neu ist eigentlich nur der Anwalt. Und dass die Kündigung wohl wirklich abgeschickt wurde." Hochhuths neuer Anwalt Markus Kerber, der anders als sein Vorgänger Uwe Lehmann-Brauns nicht auch kulturpolitisch im Abgeordnetenhaus aktiv sei, habe für diese Kündigung "einen Punkt herausgearbeitet, der rechtswirksamer sein könnte als die verletzte Eitelkeit der Dichterseele", nämlich den Eintritt der landeseigenen Immobiliengesellschaft BIM "in den bestehenden Mietvertrag". Kerber argumentiere, "dass das Land das Theater unzulässig an die BIM untervermietet habe − ein Kündigungsgrund". Seidler erwartet, dass es diesmal zum Prozess kommen wird, und sieht darin eine Chance, diese "vermaledeite Verquickung von Kultur und Geschäft" zu beenden, die dieser Vertrag verursache. Zwar werde wohl niemand aus der Immobilie weichen müssen, aber es dürfte zu einem "Vergleich" kommen. "Man wird sich auf eine erhöhte Miete einigen, dafür sind die Sonderrechte des Eigentümers − Sommerbespielung und 'Stellvertreter'-Spielpflicht − aus dem Vertrag zu streichen."

"Es ist Sommer! Die Rolf-Hochhuth-Festspiele! Wie konnte man die nur vergessen?", so widmet sich auch Andreas Schäfer im Tagesspiegel (10.6.2013) zunächst der Routine des Streits um das Theater am Schiffbauerdamm. Die Kündigung sei "allerdings der Hammer und treibt die jahrelange Farce auf eine neue Ebene." Hochhuths neuer Anwalt Markus Kerber sei "beim Senat gefürchtet. Kerber hat für seinen Mandanten Harald Wolf das Bundeskartellamt dazu gebracht, die Berliner Wasserpreise als zu hoch anzuprangern." Kerber spreche von "einer 'versuchten Enteignung' seines Mandanten, da der Mietpreis nur wegen der vertraglich festgehaltenen Aufführungsrechte so niedrig sei. Die 'kumulierten Verletzungen' der Vertragspflichten mache eine Fortsetzung des Mietverhältnisses 'unzumutbar'".

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Kommentare  
Hochhuth kündigt BE: Enteignung
"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Schutz vor den privaten Interessen eines schlechten Dramatikers dient ohne Zweifel dem Wohle der Allgemeinheit. Warum macht man nicht endlich von den Möglichkeiten Gebrauch, die die Verfassung anbietet. Hochhuths permanente Spinnereien werden immer unerträglicher.
Hochhuth kündigt BE: kein Enteignungs-Grund
"Der Stellvertreter" ist eines der wichtigsten Stücke der Nachkriegszeit und sicher von seiner Qualität her kein Anlass einen Dramatiker zu enteignen, so wie überhaupt der Status eines Künstlers in der Kunstwelt nicht geeignet ist daraus ein Recht herauszuschlagen ihm seinen Besitz vorzuenthalten.
Hochhuth kündigt BE: unerträglich
#2 Genau
#1 Natürlich ist Hochhuths exzentrische Art unerträglich und selbstverliebt bis zum geht nicht mehr, aber so unerträglich wie Peymann ist er zum Glück nicht und er verschleudert nicht das Steuergeld für so eine Perversion wie das BE
Hochhuth kündigt BE: Denkmalschutz
Der hat wohl noch einen Floh im Ohr, der Hochhuth. Was will der denn mit dem BE machen? Die Art Sommertheater, das er da veranstalten will, kennen wir ja schon. Da sehe ich lieber noch 5 Jahre Peymann. Vermietet bekommt der den Kasten auch nicht, da man für modernes Musicaltheater (andere können sich so eine Immobilie eh nicht leisten)einige gravierende Umbaumaßnahmen durchführen müsste. Dagegen steht der Denkmalschutz. Hochhuth geht es doch nur um bessere Konditionen für die Weitervermietung an den Senat. Das hat sich der Senat auch selbst zuzuschreiben. Warum hat er nach der Wende das BE nicht selbst gekauft. Das nächste Theater das den Berlinern verloren gehen könnte und teuer zurückgemietet werden muss. Eine jedes Jahr von neuem beginnende Sommerlochfarce, die diesmal richtig teuer werden dürfte.
Hochhuth kündigt BE: Showdown an der Pforte
Wer die inselkomödie sehen musste, weiß Bescheid. Wer den Stellvertreter heute für relevant hält kann das Stück ja lesen. Cp macht Theater, das sein Publikum findet. Hochhuth macht Theater, das keiner.......
Nächste Woche dann wieder Showdown an der Pforte . Lehmann Brauns und rh fordern eingelassen zu werden. Herr raue und frau lüttgemann werfen sich dem Feind entgegen und Mauern die Tür zu. Dann gemeinsamer capuccino in der be Kantine am ensembletisch. Bz dabei. Lieber Claus peymann, bitte wieder was richtig bemerkenswertes inszenieren, am theatertreffen teilnehmen , dann preisgekrönt in den verdienten urlaub fahren - und dem Theater 89 für den Sommer einen Hochhuth inszenieren lassen . Im Studio. Haben alle was davon.
Hochhuth kündigt BE: Mögen und Enteignen
Lieber Strietze,

mögen sie ihren Vermieter? Wenn "nein", würden sie ihn dann "enteignen" wollen?
Hochhuth kündigt BE: Unterstützung
(… Wer) im BE sitzt und sich auf seinen in der Jugend verdienten Lorbeeren ausruht ist vollkommen gleich. Aber wenn Herr Hochhuth als Grund für Peymanns Achtkantigen Rausschmiss die Ausbeutung der Angestellten im BE nennt bin ich erster Unterstützer seines Vorhabens.
Hochhuth kündigt BE: wider die Willkür der Eigentümer
Eigentlich wollte ich nur daran erinnern, dass das Grundgesetz (der Bundesrepublik Deutschland, nicht der DDR!) die Möglichkeit der Enteignung vorsieht. Ich habe vergessen, dass ich damit das Allerheiligste des Kapitalismus, den Besitz, in Frage stelle und dass dessen Apologeten sogar zu Verfassungsfeinden werden, wenn es um den Artikel 14 geht. Prinzipiell wäre nichts gegen ein Grundrecht auf Wohnung einzuwenden, aber das ist Leuten, die den Kapitalismus inhaliert haben, wohl nicht begreifbar zu machen. Sie würden, wenn jemand auf die Idee käme, die Atemluft zu privatisieren und dann zu vermieten, auch das für gottgegeben halten. Ihre Fantasie endet am Ausgang aus dem Theater und reicht nicht aus für gesellschaftliche Alternativen. Jedoch gibt es noch einen Unterschied zwischen einer Wohnung und Grundstücken und Gebäuden, deren Nutzung der Allgemeinheit dient. Deshalb sollten solche Gebäude und Grundstücke - von den Bayrischen Seen über Krankenhäuser und Schulen bis zum Theater am Schiffbauerdamm - nicht der Willkür privater Eigentümer überlassen bleiben. So, und nun dürfen die Verächter solcher utopischer Ungehörigkeit ihre negativen Wertungen abgeben.
Hochhuth kündigt BE: nicht ernsthaft
Lieber Herr Rothschild, Sie sehen hier nicht ernsthaft Art. 14 GG erfüllt, oder?
Hochhuth kündigt BE: Eigentum gewährleistet
PS: Es gibt übrigens in Art. 14, von dem Herr Rothschild nur Absatz 3 zitiert, auch Absatz 1, der mit dem satz beginnt: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet." Wer das Eigentum verteidigt, ist keinesfalls "Verfassungsfeind" (eine sehr schwere Keule, von der ich mir wünschen würde, man würde Belege bringen, wenn man sie schwingt, sonst ist der weg zur Verleumdung recht kurz), ganz im Gegenteil.

Letztlich ist das alles viel nüchterner: Es gibt einen rechtsgültigen Vertrag, über dessen Erfüllung sich beide Parteien nicht einig sind. Dafür gibt es Gerichte. Und die sollen nun entscheiden.
Hochhuth kündigt BE: die guten Fahrer
Lieber Herr Krieger,
darüber hätten im Zweifel Gerichte zu entscheiden. Aber soll nicht wenigstens angedacht werden, was in unserer Gesellschaft stärker tabuiert ist als Euthanasie, Kindesmisshandlung oder Kriegsführung? Mit den Worten des ehemaligen Hausherrn: "Dass da gehören soll, was da ist, denen, die für es gut sind, also die Kinder den Mütterlichen, damit sie gedeihen, die Wagen den guten Fahrern, damit gut gefahren wird, und das Tal den Bewässerern, damit es Frucht bringt." Und weil ich weiß, dass nachtkritik-Kommentatoren bezweifeln werden, dass Peymann der Fahrer oder Bewässerer sei, der gut für das BE ist: bei allem, was man gegen ihn einwenden mag - mit Hochhuth kann er sich in dieser Beziehung messen. Im Übrigen soll das Theater nicht ihm, sondern Berlin gehören. Also: durchaus ernsthaft Artikel 14.
Hochhuth kündigt BE: Einigkeit
Der Kommentar 10 wurde erst ins Netz gestellt, nachdem ich Sascha Krieger geantwortet hatte. Wir sind uns also einig: ein Fall für die Gerichte.
Hochhuth kündigt BE: Besitz verpflichtet
Sehr geehrter Herr Rothschild, die von Ihnen vorgeschlagene Enteignung wurde, und da hat Hochhuth nicht ganz unrecht, defakto schon mit der Überantwortung des BE in das Portfolio der BIM durch den Senat 2009 schleichend vollzogen. Man arbeitet hier, wie bei allen anderen Gebäuden, die unter der Verwaltung der BIM stehen, nach dem Mieter-Vermieter-Modell. Wer jetzt an wen Miete zahlt, ist mir leider nicht im Einzelnen bekannt. Eigentlich müsste Claus Peymanns GmbH jetzt an die BIM Miete entrichten. Von wem Hochhuth seine Miete erhält, ist mir dann allerdings auch nicht ganz klar. Mit der BIM hat sich das Land Berlin der Verantwortung für die Bewirtschaftung seiner Immobilien entledigt, trotzdem werden weiterhin Steuergelder verbraten. Diese wollte die BIM kurzerhand auch mal mit einer Rechnung für die Sanierungsmaßnahmen am BE beim Noch-Besitzer Rolf Hochhuth eintreiben. Denn Besitz verpflichtet, wie es auch im Artikel 14 GG so schön heißt. Tja, wer ist nun eigentlich der neue Besitzer des BE? Eigentlich wurscht, zahlen tut immer der Bürger, dem schon lange nichts mehr in Berlin gehört. Da fällt mir, trotzdem meine Fantasie nicht unbedingt am Ausgang des Theaters endet, nach BIM nur noch bam und bommel, die Katz schlägt die Trommel ein.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Leitbild der BIM:

Das Ganze im Blick

"Unser Leitbild ist ein weiterer Meilenstein zum Erreichen unserer vielfältigen Ziele. Diese sind und bleiben ambitioniert: Kundenzufriedenheit erhöhen – die eigene Servicequalität ständig optimieren – weiterhin signifikant zur Konsolidierung des Landeshaushalts beitragen. Wir wünschen uns, dass dieses Leitbild und das damit verbundene Selbstverständnis unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei hilft, das Ganze immer im Blick zu behalten."

Also wie bei Brecht, die Wagen immer den guten Fahrern.
Hochhuth kündigt BE: Fantasie bei der Problemlösung
Lieber Martin baucks,

ich mag meinen vermieter. die frage nach enteignung stellt sich nicht ;-) verstehe aber ihren punkt.
denke aber aus zuschauersicht. wenn ich einen hochhuth sehen will, dann bitte nicht von ihm selber inszeniert. denn er verbrät dafür ja stiftungsgelder - die (auch) als miete zufliessen, also auch steuergelder.
wollte sagen:
erfüllt doch die bedingungen aus dem vertrag, in dem ihr ein theater engagiert (theater 89 liegt nahe, weil profis und hochhutherfahren und be-affin)kann aber auch anderes theater sein.
also: vertragstreue, die aber künstlerische qualität nicht von vorneherein ausschliesst (es sei denn sie schätzen hochhuth als regisseur)
oder als wettbewerb: garantiertes budget für das beste konzept für die sommerbespielung.
ergebnis: freie szene hat was davon, be menschen können in urlaub fahren, hochhuth wird gespielt, ganz ohne fremdscham. (oder iwe der engländer sagt: not cringeworthy.
deshalb, lieber baucks: keine enteignung - nur ein bisschen mehr phantasie bei der problemlösung.

herzlich,

strietze.
Hochhuth kündigt BE: Hoffnung auf ein Ende
Also da kann man nur hoffen, dass dieser Konflikt nun endlich einmal juristisch zu einem Ende geführt wird.

http://www.tagesspiegel.de/kultur/neues-drama-um-das-berliner-ensemble-hochhuth-kuendigt-mietvertrag-mit-dem-senat/8322966.html

Lieber Stefan,

das liest sich bizarr, aber vielen Dank für die Information.
Hochhuth kündigt BE: eine ganz schlechte Ehe
Lieber Strietze,

ich gebe offen zu, dass sie wahrscheinlich große Schwierigkeiten bekämen, falls sie mich in eine Hochuth Inszenierung bekommen wollten. Da müssten sie mich schon reintragen. Aber was hat das mit dem Konflikt zu tun. Da begegnen sich doch mittlerweile zwei Vertragspartner auf gleich schlechtem Niveau und es ist wie in einer ganz schlechten Ehe, in der beide sich mit Missachtung strafen. Da liegt eine Trennung nahe. Bleibt die Frage, wer das Silber bekommt? Und das sollen in der Tat endlich einmal Richter entscheiden. Sie können ja nicht jemanden, der einen Palast besitzt, zwingen in die Hütte daneben einzuziehen, nur weil ein Mieter seinen Mietvertrag nutzt, um den Eigentümer stetig öffentlich zu demütigen. Solche Verhältnisse wie sie sich die Beteiligten dort schufen, sind nicht darauf ausgerichtet von Dauer zu sein.
Hochhuth kündigt BE: Meldung aktualisiert
Die Meldung ist soeben um eine Stellungnahme von BE-Anwalt Peter Raue aktualisiert worden (letzter Absatz). Darunter befindet sich zudem eine kleine Presseschau.
Hochhuth kündigt BE: kann dauern
@ 17

Na, das kann dauern, grauenhaft; es fühlt sich tatsächlich an, wie ein Scheidungsverfahren, dass über Jahre geht und alle Beteiligten irgendwie mürbe macht.
Hochhuth kündigt BE: kein flotter Dreier
Eine sehr öffentliche Scheidung. Und ein Dreier noch dazu, aber sicher kein flotter...
Hochhuth kündigt BE: schäbige Rolle
DER ALTE MANN UND SEIN STÜCK haben sich doch längst überlebt. Sein übriges Werk war ohnehin nie lebendig.
Dies scheint ihm nun offenbar seine einzige, allerletzte Chance zu sein, in der deutschen Theatergeschichte noch für kurze Zeit eine Rolle zu spielen. Eine ziemlich schäbige Rolle. Sie wird länger in Erinnerung bleiben als sein Stück.
Hochhuth kündigt BE: je ein BER-Terminal ?
Kann man Peymann und Hochhuth nicht für die nächsten Jahre je ein Terminal in BER zur Verfügung stellen, wo sie sich ganzjährig austoben dürfen, und das ehrwürdige BE endlich wieder einer künstlerischen Nutzung zuführen?
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