In den Bereich des Lächerlichen gezogen

2. Januar 2014. Die Verwendung von Nazi-Symbolen durch den Künstler Jonathan Meese bleibt einer Meldung auf Spiegel online zufolge in Mannheim ohne juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen wegen Jonathan Meeses Theaterperformance Generaltanz den Schiller während der Internationalen Schillertage eingestellt. Die Grenzen der im Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit seien nicht überschritten worden, teilte die Behörde laut Spiegel-online heute mit.

Meese hatte im Rahmen seiner Performance u.a den Hitlergruß gezeigt. Doch der Auffassung der Staatsanwaltschaft Mannheim zufolge habe Meese den Hitlergruß "in den Bereich des Lächerlichen gezogen" und nicht den Eindruck einer Identifikation erweckt. Der Tatbestand von Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs sei deshalb nicht erfüllt, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt.

(Spiegel-Online / sle)

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