"Völlig im Stich gelassen"

11. März 2014. Matthias Hartmann wird gegen seine Entlassung als Burgtheater-Direktor gerichtlich vorgehen. Das geht aus einer Erklärung hervor, die Hartmann heute durch seine Anwälte, die Wiener Kanzlei Kunz Schima Wallentin, verbreiten ließ. Hartmann hatte die Anwälte unmittelbar nach seinem Gespräch mit dem österreichischen Kulturminister beauftragt, in dem er über seine bevorstehende Entlassung informiert worden war.

Hartmann akzeptiere seine heute ausgesprochene Entlassung durch die Holding bzw. die Abberufung als Burgtheaterchef durch den Kunstminister nicht, so die Erklärung. Die Entlassung sei vorschnell erfolgt. Einerseits sei der Sachverhalt nicht einmal ansatzweise aufgearbeitet. Andererseits komme es für die Berechtigung der Entlassung nach Aussage der Rechtsanwälte ausschließlich auf den Kenntnisstand des Alleineigentümervertreters, Bundestheaterholdingchef Georg Springer an. Dieser nämlich habe mindestens dem von Matthias Hartmann entsprochen. Hartmanns Anwälte halten diesen Umstand für entscheidend und dessen Klärung vor Gericht erforderlich.

"Man möchte meinen, dass sich der künstlerische Geschäftsführer auf die kaufmännische Direktion, die Kontrollfunktion der Holding und die Wirtschaftsprüfer verlassen könnte", zitiert die Erklärung den entlassenen Burgdirektor Matthias Hartmann. "Da wurde ich offensichtlich völlig im Stich gelassen und muss dafür jetzt büßen. Nun verlangt man, dass ich mehr weiß als die Controller und die Kaufleute. Das ist für jeden deutschsprachigen Theaterbetrieb absurd."

(ksw.at / sle)

 

Ein Kommentar zu Matthias Hartmanns Entlassung und den Vorgängen am Burgtheater von Nikolaus Merck.

Den ganzen Fall kann man in der Chronik der Burgtheaterkrise auf nachtkritik.de nachlesen.

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