... vom Kopfe her?

18. Juni 2014. Wie jetzt bekannt wurde, belastet das Rechtsgutachten, das im April die Grundlage für Matthias Hartmanns Entlassung als Burgtheater-Direktor abgegeben hatte, auch den Chef der Österreichischen Bundetheaterholding Georg Springer.

In ihrer heutigen Ausgabe zitiert die Wiener Tageszeitung Die Presse aus der "Letztfassung" vom 30. Mai 2014. Darin heiße es: "Aus den uns vorliegenden Unterlagen erscheint es naheliegend, dass Springer – in seiner Funktion als Geschäftsführer der Bundestheater-Holding – über Wissen hinsichtlich der Lage des Burgtheaters verfügte ..., welches die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Burg nicht besaßen." Das Gutachten halte außerdem fest: "Die im Zuge des Rechnungshof-Berichts bekannt gewordenen Umstände über das Verhalten von Springer sind grundsätzlich geeignet, eine Vertrauensunwürdigkeit zu begründen."

Allerdings, so zitiert die Presse weiter, könne noch nicht abschließend beurteilt werden, ob und welche Verantwortung Springer treffe und ob man ihn entlassen müsse. Dieses könne erst beurteilt werden, wenn der Endbericht des Rechnungshofes vorliege.

Die jetzt bekannt gewordenen Passagen stünden, so Die Presse, im Gegensatz zur Behauptung von Minister Josef Ostermayer, der mehrfach betont hatte, Springer werde im Gutachten entlastet.

(Die Presse / jnm)

 

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