"Vorsätzliche Verletzung des Aufführungsvertrages"

Würzburg, 3. September 2014. Die Absetzung von Paul M. Waschkaus dramatischen Text "Nacktes Leben oder Bei lebendigem Leibe" durch das Mainfranken Theater Würzburg drei Tage vor der 2012 angesetzten Uraufführung hatte ein juristisches Nachspiel. Wie Pathos Transport Berlin mitteilt, das Waschkaus Texte vertritt, habe das Amtsgericht Würzburg die Stadt Würzburg als Rechtsträger des Mainfranken Theaters wegen "vorsätzlicher Verletzung des Aufführungsvertrages" zur Zahlung einer Konventionalstrafe an den Berliner Dramatiker verurteilt (AZ 17C 1352/14). Die Stadt Würzburg hat als Beklagte zudem die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Berufung ist innerhalb eines Monats möglich.

Waschkau war 2011 in Würzburg für sein Stück mit dem Leonhard-Frank-Preis ausgezeichnet worden.

(Pathos Transport Berlin / geka)

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