Zusatz zur Grundsicherung

15. Mai 2020. Das Land Brandenburg hat in der Corona-Krise ein Mikrostipendien-Programm für Künstler*innen aufgelegt. Das gibt das Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur per Pressemitteilung bekannt.

Für das Programm stehen rund vier Millionen Euro bereit – "genug, damit jeder der rund 4.000 Künstlerinnen und Künstler im Land ein Stipendium beantragen kann", so Ministerin Manja Schüle (SPD) in der Pressemitteilung. Freiberufliche professionelle Einzelkünstlerinnen und -künstler können einmalig 1.000 Euro bekommen, um während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können.

Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, eine Kurzbeschreibung des geplanten Projekts und eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Alle Informationen hier.  

Bereits im April hat das Land Brandenburg ein Unterstützungsprogramm für Kultureinrichtungen in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms aufgelegt, um Einnahmeausfälle abzufedern. In einer ersten Antragsrunde können sich Brandenburger Einrichtungen die Hälfte ihrer zwischen dem 11. März und dem 31. August 2020 enstehenden Einnahmeausfälle ersetzen lassen.

(Brandenburger Landesministerium für WIssenschaft, Forschung und Kultur / sd)

Update vom 2. Oktober 2020. Mit weiteren 2,5 Millionen Euro fortgesetzt wird das Mikrostipendien-Programm des Landes Brandenburg. Das gab das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg per Presseaussendung bekannt. Um ein Stipendium in Höhe von 2.500 Euro können sich hauptberuflich freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik ab sofort bis zum 31. Oktober 2020 bewerben. Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Zudem stockt das Land seine Künstler*innenstipendien auf, von regulär zehn auf nun zwanzig. Insgesamt steht für die Stipendien, die sich an Künstler*innen mit dem Erstwohnsitzes in Brandenburg richten, ein Betrag von 160.000 Euro bereit. Auch hier gilt die Bewerbungsfrist Ende Oktober. Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen veröffentlicht das Ministerium auf seiner Webseite.

(Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg / eph)

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