Änderung für Löschanlagen auf Großbühnen
9. Februar 2026. Die automatische Auslösung von Löschanlagen auf Großbühnen soll künftig nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben werden. Das meldet die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft. Nach intensiver Beratung hat die zuständige Fachkommission beschlossen, die automatische Auslösung aus der Muster-Versammlungsstättenverordnung (PG MVStättVO) zu streichen und durch manuelle Auslösesysteme zu ersetzen.
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