Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbung auf nachtkritik.de

United Talents - Agentur für Kommunikation GmbH, Potsdamer Straße 132, 10783 Berlin (nachfolgend "UTA") ist der Vermarktungspartner des Internet-Theaterportals nachtkritik.de (nachfolgend „NAC"). UTA übernimmt die Vermarktung von Online-Werbeflächen und die Beratung von Werbungtreibenden.

1. Werbeauftrag

1.1. Ein „Werbeauftrag" im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") ist ein Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden als Auftraggeber (nachfolgend „AG") zum Zwecke der Verbreitung des Werbemittels durch UTA im World Wide Web. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die aktuellen Mediadaten, die auch Vertragsbestandteil sind.
1.2. UTA schließt einen Vertrag mit dem AG grundsätzlich nur auf Grundlage dieser AGB. Die Gültigkeit etwaiger AGB des AGs, ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB führt seitens UTA nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten.
1.3. UTA ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. UTA wird ihre Kunden rechtzeitig, in der Regel 1 Monat vorher, über die Änderung unterrichten.


2. Werbemittel
2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen:
- Text, Bild, Tonfolge oder Bewegtbild,
- Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AGs oder eines Dritten liegen.
2.2. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluss und Buchungskonditionen
3.1. Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden für ein einzelnes Werbemittel oder für eine Anzahl von Werbemitteln.
3.2. Ein Vertragabschluss erfolgt in der Regel unter folgenden Buchungskonditionen:
- 200,00 EUR Mindestbuchungsbetrag brutto.
- der Buchungsschluss ist 3 Werktage vor Erscheinen des Werbemittels.
3.3. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der durch UTA ermittelten Werte.
3.4. Der Vertrag kommt grundsätzlich zustande durch:
· das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den AG, entweder durch Zusendung oder Faxen des ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars, eines eigenen, unterzeichneten Auftragstextes oder durch E-Mail, und die Annahme des Auftrages von UTA durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail oder durch die Online erfolgende Verbreitung der Werbung. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich unverbindlich.
3.5. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur selbst zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, d. h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner von UTA nach diesen AGB. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich bezeichnete und identifizierbare Werbungtreibende angenommen. UTA ist berechtigt, von der Werbe-agentur den Status nachweisen zu lassen.
3.6. Verträge über die Schaltung von Werbemitteln von Privatpersonen werden nicht abgeschlossen.

4. Abwicklungsfrist, Rabattausgleich
Wird ein Vertrag über eine Anzahl von Werbemitteln geschlossen, sind diese innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Wird die Einjahresfrist nicht eingehalten, so ist der AG verpflichtet, UTA den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten.

5. Terminverschiebung
Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Insertionszeitpunktes ist nur möglich bis 5 Werktage vor dem zunächst vereinbarten Insertionstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten.

6. Auftragserweiterung
Im Rahmen von Verträgen über Werbemittel ist der AG berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist und unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten, auch über die im jeweiligen Vertrag genannte Menge hinaus, weitere Werbemittel abzurufen. Die Auftragserweiterung hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch UTA.

7. Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung einer noch nicht laufenden Werbebuchung ist bis drei Wochen vor Schaltungsbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden 30 Prozent des Auftragswerts berechnet. Die Stornierung bedarf der Schriftform und kann erfolgen durch Zusendung bzw. Faxen des ausgefüllten und unterzeichneten Stornierungsformulars oder eines eigenen, unterzeichneten Stornierungstextes oder per E-Mail. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.

8. Insertionszeitraum, Platzierungsangaben sowie Rotation
8.1. Der Insertionszeitraum bestimmt sich individuell nach den gebuchten Kontakten oder nach dem gebuchten Zeitraum und den gebuchten Kontakten.
8.2. Hat der AG keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel auf der von ihm gebuchten Website geäußert, ist die schriftliche Bestätigung - oder die Online erfolgte Verbreitung des Werbemittels - mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom AG und UTA einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet UTA nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichti-gung der Interessen des AGs. Ein Anspruch auf eine Platzierung des Werbemittels in einer bestimmten Position auf der jeweiligen Internet-Seite besteht nicht.
8.3. Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, lässt UTA diese standardmäßig rotieren, es sei denn der AG hat UTA in einem Motivplan aufgegeben, wann welches Werbemittel zu schalten ist.

9. Bereitstellung des Werbemittels
9.1. Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel (Banner, Ziel-URL, Alt-Text und ggf. Motivpläne) in der endgültigen digitalen Form bis spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin bis 12:00 Uhr an UTA per E-Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
9.2. Etwaige Abweichungen sind mit UTA unverzüglich schriftlich abzustimmen. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom AG genannten Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll.
9.3. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert UTA Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels, insbesondere nicht für das Erreichen der gebuchten PIs übernommen.
9.4. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel austauschen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abweichen, wird UTA prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten Insertionstermines noch vorgenom-men werden können. Ist dies nicht der Fall, gilt die ursprüngliche Vereinbarung.
9.5. UTA übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weiterer Materialien keine Ver-antwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den AG zurückzuliefern. UTA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel zu archivieren.
9.6. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel nicht durchgeführt werden kann und UTA trotz angemessener Bemühungen keine Ersatzbuchung eines Dritten beibringen kann, ist der AG zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

10. Ablehnung, Zurückziehen und Unterbrechung der Werbemittelschaltung
10.1. UTA behält sich vor, vom AG zum Zwecke der Werbeschaltung überlassene Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft, ihrer Form, der technischen Qualität oder wegen der Website, auf die verlinkt wird, nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grund-sätzen abzulehnen. Gleiches gilt, wenn die Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt wird, gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Schaltung für UTA oder nachtkritik.de unzumutbar ist.
10.2. Die Zurückweisung wird dem AG mitgeteilt. Der AG ist in diesen Fällen berechtigt, UTA eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Ziel-URL, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem AG nach Nachweis durch UTA in Rechnung gestellt werden.
10.3. Geht der Ersatz bzw. die neue Adresse, nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Insertionstermines bei UTA ein, behält UTA den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.
10.4. UTA ist berechtigt, die Schaltung des Werbemittels vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Der AG wird über die Sperrung unter-richtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem AG nach Nachweis durch UTA in Rechnung gestellt werden.
10.5. UTA ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel gänzlich zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist, so dass die Voraussetzungen der Ziffer 10.1 erfüllt werden.

11. Rechte und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
11.1. Der AG überträgt UTA sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbei-tung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich, örtlich und inhalt-lich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rech-te berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren und Formen der Online-Medien.
11.2. UTA kann an den eingeräumten Rechten die für die vereinbarte Werbeschaltung erforderlichen Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einräumen, sowie die eingeräumten Rechte auf Dritte übertragen.
11.3. Der AG garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.
11.4. Der AG gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der AG stellt UTA auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der AG ist verpflichtet, UTA nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. UTA wird den AG über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter informieren.

12. Gewährleistung und Haftung
12.1. UTA gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder
- wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- und/oder Stromausfall) von UTA oder anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache.
12.2. Soweit UTA dies gewährleistet, hat der AG bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Verlängerung des Insertionszeitraumes oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels, sofern dies den Interessen des AGs nicht zuwiderläuft. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verlängerung des Insertionszeitraumes bzw. der Schaltung eines Ersatzwerbemittels hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil, der noch nicht erbrachten Medialeistung.
12.3. Außerhalb ihrer Sphäre trägt UTA nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf dem Server von UTA.
12.4. UTA wird Störungen und Fehler seiner Server schnellst möglich beseitigen und Beeinträchtigungen in angemessener Frist beheben.
12.5. UTA steht für die Verfügbarkeit ihrer Server insoweit ein, als die Nichtverfügbarkeit und damit die Arbeiten und Ausfallzeiten auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von UTA beruhen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf höherer Gewalt beruht, von UTA nicht zu vertreten ist oder die Arbeiten lediglich im Interesse des AGs erfolgen.
12.6. UTA ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür keine Gewähr oder Haftung.
12.7. UTA leistet nur Schadensersatz
· bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft;
· in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet UTA höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die UTA für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte.
12.8. UTA übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.
12.9. Ziff. 12.7. gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten.
12.10. Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die UTA durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt. Der AG stellt UTA von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter auf erstes Anfordern frei, die diese wegen Verletzung von Rechten durch den AG bzw. auf Grund der vom AG erstellten Inhalte geltend machen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten. Ferner verpflichtet sich der AG, UTA bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
12.11. Die vorstehenden Ziffern erstrecken sich auch auf die organschaftlich oder vertraglich bestimmten Vertreter von UTA sowie auf ihre Erfüllungsgehilfen.
12.12. Soweit UTA zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat UTA den AG so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre; Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

13. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der AG das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der AG die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt.

14. Vergütung
14.1. Die Vergütung der Leistung von UTA richtet sich grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste und Rabattstaffel, die jeweils im Internet veröffentlicht sind und auf Anfrage kostenlos zugesandt werden. UTA behält sich eine jederzeitige Änderung der Preise und Rabatte vor. UTA wird ihre Kunden mindestens 1 Monat vorab über Änderungen unterrichten.
14.2. Wird ein Auftrag mit festen Insertionsterminen erteilt, so sind die zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses im Internet veröffentlichten Preislisten maßgeblich.
14.3. Im Falle einer Preiserhöhung, steht dem AG ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung auszuüben.
14.4. Die Nettopreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer; Rabatte bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

15. Rabatte
15.1. Rabatte werden nur auf die Media-Schaltungen gewährt; anfallende Sonderkosten, z. B. bei Änderungen des Werbemittels, sind davon ausgenommen.
15.2. Unter Zugrundelegung der Listenpreise von UTA werden auf den „Umsatz" (Kundenbrutto), umsatzabhängige Nachlässe gemäß Rabattstaffel gewährt, sobald und soweit der Buchungsetat eines AGs für ein Insertionsjahr (d.h. 1 Jahr nach der ersten Insertion) die in der Rabattstaffel genannten Summen übersteigt. Der Rabatt wird auf der Basis des zum Zeitpunkt der jeweiligen Rechnungsstellung eingebuchten Buchungsetats für das laufende Insertionsjahr berechnet und bei Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt. Der AG hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den, seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Insertionsjahres entsprechenden, Nachlass.
15.3. Die Rabattgewährung erfolgt durch Gutschrift in entsprechender Höhe.
15.4. Werbeagenturen und Werbemittler erhalten eine Agenturvergütung i.H.v. 15 % des Auftragswertes nach allen Abzügen und ausschließlich MwSt. vorbehaltlich vollständigem Zahlungseingang bei UTA.
15.5. Rabatte werden auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen Unternehmen bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 % gegeben ist; UTA ist berechtigt, sich die Kapitalbeteiligung nachweisen zu lassen.
15.6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die UTA nicht zu vertreten hat oder übt der AG sein Recht aus Ziff. 14.3. aus, so hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenz-betrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt an UTA zu erstatten.

16. Zahlungsbedingungen
Ihre Rechnung erhalten Sie vorab per Mail, als PDF-Datei. Rechnungen sind am Erscheinungstermin fällig (Dekadenstart), wobei Sie 2% Skonto in Abzug bringen können. Bei besonderer Vereinbarung sind Rechnungen spätestents 10 Tage nach dem ersten Tag des Veröffentlichungszeitraums fällig.
Bankverbindung: Commerzbank, IBAN: DE70 1004 0000 0222 4343 00, BIC: COBADEFFXXX
AG Charlottenburg HRB 25082, USt-IdNr. DE136697888

17. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. UTA kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AGs berechtigen UTA, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

18. Außerordentliche Kündigung
UTA ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn
· der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist,
· der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat und ihm von UTA daraufhin angekündigt wurde, dass der Vertrag bei einer nochmaligen eigenmächtigen Änderung fristlos gekündigt wird,
· der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt,
· der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von UTA zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann UTA mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens UTA, hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlich erfolgte Schaltung des oder der Werbemittel errechnet, an UTA zu erstatten.

19. Datenschutz
19.1. Der AG wird hiermit gemäß Telemediengesetz (TMG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von UTA, insbesondere die der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.
19.2. UTA ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des AGs im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem AG die Schaltung und die Inanspruchnahme der Leistungen von UTA zu ermöglichen und um eine Abrechung vornehmen zu können. Ferner ist UTA berechtigt, auf diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit zuzugreifen. UTA gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

20. Gerichtsstand
20.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

21. Schlussbestimmungen
21.1. Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung per Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgebend.
21.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
21.3. Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den Preislisten, vor.
21.4. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.

Version: 26.10.2021