Gleiches Recht für alle

22. Oktober 2017. Wie die Zeitung taz berichtet, hat das Bundessozialgericht ein wegweisendes Urteil zugunsten der Behandlung von Absolvent*innen privater Schauspielstudiengänge gesprochen. Demnach seien Arbeitsagenturen verpflichtet, auch Schauspieler*innen über ihre Kartei der "Zentralen Auslands- und Fachvermittlung" (ZAV) zu vermitteln, die nicht an staatlichen Hochschule ausgebildet wurden. Die Kartei ist laut taz die wichtigste und umfangreichste Vermittlungskartei für Bühnenkünstler*innen.

Absolvent*innen staatlichen Hochschulen werden regelmäßig in die Kartei aufgenommen. Die Klägerin Rebecca Molinari hingegen musste vor einer Auswahlkommission vorsprechen. Der Grund: Sie hatte ihre Ausbildung an einer privaten Schule genossen. Nach dem Vorsprechen verweigerte die Kommission ihr die Aufnahme in die ZAV.

Das Bundessozialgericht hat der ungleichen Behandlung nun widersprochen. Das ZAV dürfe den Arbeitssuchenden mit einem entsprechenden Berufsabschluss die Aufnahme in die Vermittlung nicht verwehren. "Dies gelte jedenfalls, wenn, wie im Falle von Molinar, die Ausbildung an der privaten Filmschauspielschule Berlin (FSS) der Schauspielerausbildung an einer staatlichen Schule 'inhaltlich gleichwertig' sei", zitiert die taz das Urteil. Die ZAV sei allerdings weiterhin berechtigt eine individuelle Bewertung der Bewerber*innen vorzunehmen.

(taz / miwo)

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Kommentare  
Gerichtsurteil ZAV: ahnungslos
"inhaltlich gleichwertig" da kann ich mich nur sehr über die Ahnungslosigkeit der Richter wundern. das Angebot ist klein, dort wird Geld gemacht in erster Linie und es ist das Auffangbecken der Unbegabten, die es nicht an den guten staatlichen Schulen geschafft haben. Traurig, denn mit denen wird ein falsches Spiel gespielt. Denn es ist ein Geschäftsmodel mit dem viel Geld verdient wird, auf kosten derer, die niemals eine Chance haben werden. Bitter!!! Außerdem kann sich jeder ein Schild an die Türe hängen, denn es ist keine geschüzte Ausbildung!!!!
Gerichtsurteil ZAV: Quatsch
Den Schaden haben die Schauspieler*innen. Die ZAV ist jetzt schon total überlastet und kann sich kaum um die vielen Arbeitssuchenden kümmern. Wenn sie jetzt noch damit beschäftigt sind, alle die mangelhaft ausgebildeten privaten Absolvent*innen (es gibt auch gute Privatschulen, ohne Frage, aber die Mehrzahl ist wie 1 richtig schreibt nur miese Geldmacherei, wenn die ZAV jetzt nur noch damit beschäftigt ist, diese ganzen Leute, die keine Aussicht auf ein Engegement haben, aufzunehmen und als Karteileichen zu verwalten, dann können die dicht machen. Wo ist der Bühnenverein, wo die GDBA? Was sagen die Hochschulen zu diesem Quatsch? Der Bühnenverein, die GDBA und die Hochschulen sollten sich gemeinsam dafür stark machen, dass Schauspieler*in ein geschützter Beruf wird. Und dann sollen die Privatschulen nachweisen, dass ihre Ausbildung gleichwertig ist. Da wird ohne Not die einzige Vermittlungsplattform einer ohnehin schon von Arbeitslosigkeit, Unterbezahlung und Ausbeutung geplagten Berufsgruppe unterminiert, pfui Spinne. Unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit. Andere Berufe sind doch auch geschützt, das ist hier anscheinend dringend nötig.
Gerichtsurteil ZAV: Aufnahmepraxis
Das Urteil fördert eine Schieflage zutage. Denn es ist ja nicht so, dass die AbsolventInnen staatlicher Schulen automatisch aufgenommen werden, sondern so, dass deren Intendantenvorsprechen gesichtet wird. Das ist analog zu dem Vorsrpechen, um das es offensichtlich vor Gericht ging.
Tatsache ist aber, dass die AbsolventInnen staatlicher Schulen durchgewinkt werden und eingentlich allen klar ist, dass sie sowieso in die Kartei der ZAV kommen, während die ZAV-MitarbeiterInnen bei den AbsolvenInnen privater Schulen genauer/strenger gucken und mehr sieben. Also invonsofern doch ein Automatismus da ist.
Viele der oben genannten Vorbehalte gegenüber den privaten Institutionen teile ich. Auf die will ich hier auch gar nicht eingehen.
Was aus der oben stehenden Zusammenfassung allerdings nicht rauskommt: Meint es ALLE privaten Schauspielschulen oder die staatlich anerkannten privaten Schulen?
Es ist durch die staatliche Anerkennung (die Bafög ermöglicht etc.) sehr wohl ein Instrument gegeben, auch innerhalb der privaten Schulen eine Differenzierung vorzunehmen.
Gerichtsurteil ZAV: keine Gerechtigkeit
In der Kunst gibt es keine Gerechtigkeit, keine Quote, keine gerechten Aufnahmeverfahren, keine gerechten Engagements, keine Gerechtigkeit nirgends. Aber vermutlich gibt es bald keine Kunst mehr.
Gerichtsurteil ZAV: Lanze für Privatschulen
Es gibt sehr wohl private Schauspielschulen, die seriös arbeiten und gut ausgebildete AbsolventInnen ins Rennen schicken. Auf diese sind wir als Landesbühne stark angewiesen, denn die Anzahl an Bewerbungen von staatlichen Schulen ist bei uns, gerade für die Sparte Kinder- und Jugendtheater, überschaubar.
Die Wahrheit liegt sowieso auf dem Platz, also beim Vorsprechen, und da kommt es bei uns durchaus vor, dass die PrivatschülerInnen die Nase vorn haben.
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