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Förderprogramm "U*act" für kriegsflüchtige Künstler:innen
6. Juli 2022. Mit dem neuen Bundesprogramm "U*act" fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein Kooperationen von Theatern in Deutschland und Künstler:innen, die wegen des Krieges in der Ukraine ihre Heimat verlassen mussten. Dies gibt der Deutsche Bühnenverein in einer Pressemitteilung und auf seiner Website bekannt.
Die Beschäftigung und Einbindung in Produktionen des Schauspiels, des Tanzes oder in Performances soll den Künstler:innen Ankommen und Aufenthalt in Deutschland erleichtern und sie dabei unterstützen. Für viele Geflüchtete ist ungewiss, ob und wann sie in der Ukraine wieder künstlerisch tätig sein können. Das Förderprogramm soll helfen, diese Zeit zu überbrücken und Perspektiven zu schaffen.
"U*act" wendet sich an öffentlich getragene Staatstheater, Stadttheater und Landesbühnen in Deutschland sowie an künstlerisch selbst produzierende und Kunst vermittelnde Privattheater. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Deutschen Bühnenverein unter Einbeziehung des Votums eines Fachbeirates. Der Förderantrag kann ab heute, den 6. Juli 2022, auf der Seite des Bühnenvereins heruntergeladen werden.
Die Antragsfrist läuft bis zum 31. August 2022.
(Deutscher Bühnenverein / sdre)
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