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Berlin: Weitere Öffnungen für den Kulturbereich
Spielraumerweiterung
1. Juni 2021. Der Berliner Senat hat aufgrund der stetig sinkenden und konstant niedrigen Inzidenz weitere Lockerungsmaßnahmen beschlossen. Das teilt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021. Dann dürfen Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und andere kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen der Mitteilung zufolge entweder bis zu 100 Personen oder bis zu 500 Personen bei maschineller Lüftung teilnehmen. Mit Genehmigung der Senatsverwaltung für Gesundheit dürfen auf Grundlage der Regelung für Pilotveranstaltungen vier Kultureinrichtungen (Berliner Philharmonie, Konzerthaus Berlin, Staatsoper Unter den Linden und Deutsche Oper Berlin) unter den genannten Hygienebedingungen die Anzahl von 500 Personen überschreiten.
Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken dürfen ebenfalls wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Hier besteht keine Test- und Terminpflicht mehr. Auch das Singen wird sowohl im Außen- als auch im Innenbereich unter strengen Hygieneauflagen wieder möglich.
"Die gegenwärtige Entwicklung kann uns vorsichtig optimistisch stimmen und erlaubt uns, im wahrsten Sinne, die Erweiterung unserer Spielräume", zitiert die Mitteilung Berlins Kultursenator Klaus Lederer.
(Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa / sle)
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