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Bühnenverein lehnt das geplante Urhebervertragsrecht ab
Unübersehbare Risiken
Köln, 17. Februar 2016. Das von der Bundesregierung geplante neue Urhebervertragsrecht stößt auf heftige Kritik des Deutschen Bühnenvereins. Wie der Bühnenverein in einer Presseaussendung mitteilt, führe insbesondere die dort vorgesehene Möglichkeit von Autoren und Komponisten, nach fünf Jahren den Verlag zu wechseln, bei den Theatern zu wirtschaftlichen und planerischen Risiken. Deshalb fordert der Bühnenverein die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. In den vergangenen Wochen war er bereits bei Autoren und Verlagen auf erhebliche Kritik gestoßen.
Im Einzelnen kritisierte der Bühnenverein, dass nach dem vorgelegten Gesetzentwurf die Übertragung der Aufführungsrechte seitens des Verlages an das Theater entfalle, wenn beispielsweise der Autor eines Stückes oder der Komponist einer Oper den jeweiligen Verlag verlässt, weil ihm ein anderer Verlag bessere Konditionen anbietet. "Im Repertoirebetrieb der Stadttheater bleiben Werke aber oft über mehrere Spielzeiten auf dem Spielplan", begründet der Bühnenverein seine Kritik. "Diese Situation könnte sogar kurz vor einer Premiere eintreten, wenn ein Urheber dem Verlag wegen des Ablaufs der 5-Jahres-Frist genau zu diesem Zeitpunkt die Rechte entzieht." Die wirtschaftlichen Risiken für das Theater seien deshalb unübersehbar.
Für problematisch hält der Bühnenverein auch Regelungen, die den Rechteinhabern umfangreiche Auskunftsansprüche einräumen, wie zum Beispiel DVD-Produktionen, bei denen in der täglichen Praxis ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehe. Ebenso kompliziert sei die im Gesetz vorgesehene Aufteilung von Vergütungsansprüchen auf unterschiedliche Rechtenutzungen.
(Bühnenverein / geka)
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