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Deutscher Preis für kulturelle Bildung
Gesucht: innovative Methoden der Vermittlung
Berlin 9. Oktober 2020. Die Bewerbungsfrist für den "Deutschen Preis für kulturelle Bildung" endet am 16. Oktober 2020. Einrichtungen, die mit dem "Kulturlichter"-Preis der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder ausgezeichnet werden, erhalten eine Förderung, um ihre Projekte zu realisieren. Der "Kulturlichter"-Preis prämiert insbesondere digitale Konzepte und wird 2021 erstmalig verliehen.
Die drei Teile des Preises
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese beiden Auszeichnungen sind mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.
Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wurde, wird die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder treffen. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises. Verliehen werden die Preise von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und dem derzeitigen Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz, dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, am 21. Januar 2021.
Kriterien
Die Entscheidung über die Gewinner fällt die Jury anhand von sieben Kriterien. Entscheidend sind vor allem die Nutzung innovativer Methoden der Vermittlung und der Einsatz neuer Technologien – wie zum Beispiel künstliche Intelligenz – sowie die Reflexion der eigenen Vorannahmen und die Funktionalität der eingesetzten Mittel. Zudem sollen die Projekte ihre Konzepte und Instrumente anderen Einrichtungen und Akteuren aktiv zur Verfügung stellen und damit zu ihrer Verbreitung beitragen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales und verwandte Formen sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen. Jede Einrichtung oder Initiative muss sich mit einem konkreten Projekt bewerben, je Träger wird pro Jahr nur ein Projekt zum Wettbewerb zugelassen. Das Projekt kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden.
Die detaillierten Teilnahmebedingungen und Angaben zu den benötigten Dokumenten für die Bewerbung sowie eine Übersicht über die Mitglieder der Jury finden sich auf der Webseite www.kulturlichter-preis.de.
(www.kultustaatsministerin.de / jnm)
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