meldung

Künstlergewerkschaften erheben Verfassungsbeschwerde

Vor dem Gesetz

Hamburg, 18.3.2016. Die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) haben Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben.

Es verstoße gegen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. Abs. 3), den Gleichheitssatz des Art. 3 GG sowie die Balance zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG), erklärten die Gewerkschaften in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Man befürchte, der Normalvertrag Bühne "könnte aufgrund des betriebsbezogenen Mehrheitsprinzips durch Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verdrängt werden". Die Folge: Speziell das Solopersonal – also unter anderem Schauspieler, Solo-Sänger, Dramaturgen oder Regieassistenten – würden keine Jahresverträge auf Basis des NV Bühne mehr erhalten, sondern nur noch kurzfristige Gast- oder Stückdauerverträge. "Das System von Stadt- und Staatstheatern mit Repertoire-Betrieb, für das Deutschland weltweit bewundert wird, würde grundlegend erschüttert werden", so die Erklärung. 

Ferne würde die Koalitionsfreiheit der Bühnengewerkschaften aus Art. 9 Abs. 3 GG durch das Tarifeinheitsgesetzt verletzt, weil das indifferente Mehrheitsprinzips ihre gewerkschaftlichen Wirkungsmöglichkeiten gravierend beeinträchtige. Darüber hinaus diskriminiere es Bühnengewerkschaften in gleichheitswidriger Weise, indem es Branchengewerkschaften strukturell bevorzuge.

 

(miwo)

mehr meldungen

Kommentar schreiben