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Künstlergewerkschaften erheben Verfassungsbeschwerde
Vor dem Gesetz
Hamburg, 18.3.2016. Die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) haben Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben.
Es verstoße gegen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. Abs. 3), den Gleichheitssatz des Art. 3 GG sowie die Balance zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG), erklärten die Gewerkschaften in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Man befürchte, der Normalvertrag Bühne "könnte aufgrund des betriebsbezogenen Mehrheitsprinzips durch Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verdrängt werden". Die Folge: Speziell das Solopersonal – also unter anderem Schauspieler, Solo-Sänger, Dramaturgen oder Regieassistenten – würden keine Jahresverträge auf Basis des NV Bühne mehr erhalten, sondern nur noch kurzfristige Gast- oder Stückdauerverträge. "Das System von Stadt- und Staatstheatern mit Repertoire-Betrieb, für das Deutschland weltweit bewundert wird, würde grundlegend erschüttert werden", so die Erklärung.
Ferne würde die Koalitionsfreiheit der Bühnengewerkschaften aus Art. 9 Abs. 3 GG durch das Tarifeinheitsgesetzt verletzt, weil das indifferente Mehrheitsprinzips ihre gewerkschaftlichen Wirkungsmöglichkeiten gravierend beeinträchtige. Darüber hinaus diskriminiere es Bühnengewerkschaften in gleichheitswidriger Weise, indem es Branchengewerkschaften strukturell bevorzuge.
(miwo)
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