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Netzwerk fordert UN-Behindertenkonventions-konforme Kulturförderung
Lassen Sie sich beraten!
2. Februar 2021. In einem Offenen Brief an Kulturstaatsministerin Monika Grütters kritisiert das Netzwerk nicht-behinderter und behinderter Tanz- und Theaterschaffender Barrieren für Künstler*innen mit Behinderung in den Neustart Kultur-Programmen und macht Handlungsvorschläge für eine Kulturförderung, die kulturelle Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenkonvention ernsthaft umsetzt.
Bereits die Förderbedingungen seien nicht barrierefrei, da sie besondere Lebens- und Arbeitsumstände behindeter Künstler*innen unberücksichtigt lassen würden. Auch gebe es keine Informationen zum Antrag und dem Antragsverfahren in Deutscher Gebärdensprache (DGS) / Leichter Sprache / Großer Schrift / Audiodateien. Als positives Beispiel für ein barrierearmes Antrags- und Förderverfahren wurden die britischen Arts Council National Lottery Project Grants genannt.
Die Unterzeichnenden des Schreibens forderten die BKM auf, die geltenden Gesetze zur kulturellen Teilhabe fest in den Richtlinien der Kulturförderung zu verankern. "Gehen Sie Kooperationen ein! Lassen Sie sich beraten! Das Wissen ist da!", beschließen die Erstunterzeichnenden ihren Aufruf, unter ihnen Angela Alves, Noa Winter, Silke Stuck, Steffen Sünkel, Franziska Werner, Amelie Deuflhardt, Florian Ackermann, Anna Mülter und Barbara Mundel.
(sle)
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